GdP erreicht Aufhebung des Beförderungsstaus in den Spitzenfunktionen des gehobenen Dienstes
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den heutigen Beschluss des Landeskabinetts, bei der Polizei in den kommenden Jahren 450 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 12 sowie 150 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 13 zu schaffen, als “kluge und sachgerechte Entscheidung” gelobt. “Mit den zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten können Polizeibeamte, die in ihren Behörden Führungsfunktionen und Fachaufgaben übernehmen, endlich angemessen bezahlt werden”, erklärte der GdP-Landesbezirksvorsitzende Frank Richter. “Von der Kabinettsentscheidung geht ein wichtiges Signal aus, dass sich auch bei der Polizei persönliches Engagement und Leistung lohnen.” Die GdP hatte seit Jahren gefordert, dass der so genannte Deckelungsbeschluss, der die Zahl der Spitzenfunktionen im gehobenen Dienst bei der Polizei sachfremd auf knapp 4000 Stellen reduziert, aufgehoben wird. Der Deckelungsbeschluss hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Polizeibeamte nicht befördert werden konnten, obwohl sie herausgehobene Führungsfunktionen übernommen haben. “Dass der Deckelungsbeschluss jetzt zumindest zum Teil aufgehoben wird, zeigt, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung die Brisanz des Thema erkannt hat”, erklärte Richter. “Das ist ein guter Tag für die Polizei in NRW.”
Düsseldorf. „Der flächendeckende Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Testkäufer zur Überprüfung des Verkaufsverbots von Alkohol an Heranwachsende geht an den Ursachen des wachsenden Alkoholmissbrauchs vorbei”, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter aufmerksam gemacht. „Wichtiger als der Einsatz von „Kinder-Spitzeln” wäre es, die Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen”, forderte Richter. „Sie müssen ermutigt werden, Anzeige gegen Geschäftsinhaber zu erstatten, die ihren Kindern illegal Alkohol verkaufen. Das wäre das wirksamste Mittel, um den wachsenden Alkoholmissbrauch nachhaltig zu bekämpfen.”
Der Einsatz so genannter „Kinder-Spitzel” hält Richter nur in gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen für zuverlässig, wenn andere Mittel zur Überprüfung des Verkaufsverbots nicht greifen. „Sie müssen die Ausnahme bleiben, weil der Staat sonst Jugendliche flächendeckend zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten anhalten würde. Das geht in einem Rechtsstaat nicht”, betonte Richter. Zudem sei deren Wirkung begrenzt. „Kinder-Spitzel sind kein Wundermittel, um den illegalen Alkoholverkauf zu unterbinden, sie können das Problem allenfalls reduzieren.”
GdP: Gewalt-Studie muss zu schnell umsetzbaren Ergebnissen führen
Berlin. Als einen dringend notwendigen und von seiner Organisation hartnäckig geforderten Schritt hat der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, den heutigen Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) bezeichnet, das Phänomen der in den letzten Jahren eklatant gestiegenen Gewalt gegen Polizeibeamte untersuchen zu lassen. Um rund 55 Prozent, habe der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” von 1995 bis 2007 zugenommen, in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren sogar um über 80 Prozent.
Innenminister dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen
Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hat eindringlich an die in Bremerhaven tagenden Innenminister appelliert, sich auf die Einführung von Mindeststrafen bei Gewaltübergriffen auf Polizeibeamte zu verständigen. „Die Gewalt gegenüber Polizeibeamten hat ein Ausmaß erreicht, das ein unverzügliches Handeln unverzichtbar macht”, erklärte Richter. Die Polizeibeamten, die jeden Tag ihre Knochen für die persönliche Sicherheit der Bürger herhalten, hätten ein Recht, dass sich der Staat schützend vor sie stellt, wenn sie selber von Gewalttätern angegriffen werden. „Wir brauchen eine Mindeststrafe, um zu verhindern, dass Gewaltangriffe auf Polizeibeamte von den Gerichten weiterhin oft nur als Bagatelldelikte geahndet werden”, forderte Richter. „Eine Mindeststrafe ist wesentlich zielführender als die parteipolitisch motivierte Diskussion über die Einführung neuer Höchststrafen.”
Zur Begründung seiner Forderung erinnerte Richter an den dramatischen Anstieg der Gewalttätigkeiten gegenüber Polizisten. Allein in Nordrhein-Westfalen waren im vergangenen Jahr 6400 Polizistinnen und Polizisten angegriffen worden, 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. „Es reicht deshalb nicht, wenn einzelne Innenminister wie Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) öffentlich über eine „große Milde der Gerichte” bei der Ahndung von Gewalttaten gegenüber Polizeibeamten klagen, die Einführung einer Mindeststrafe aber ablehnen. „Für parteipolitische Ränkespiele haben wir keine Zeit”, erklärte Richter.
Inakzeptabel sei auch das Verhalten des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP). Wolf hat sich gegen eine Gesetzesverschärfung ausgesprochen, weil er zunächst die Ursachen der wachsenden Gewaltübergriffe gegen Polizisten untersuchen lassen will. „Wer so handelt, lässt die Polizistinnen und Polizisten im Regen stehen, für die er als Dienstherr eigentlich eine Fürsorgepflicht hat”, kritisierte Richter.