Archiv 2021

23. Dezember 2021
Weihnachtsgruß
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bild: GdP
Düsseldorf.
Was für ein bewegtes Jahr! Die Personalratswahl mit dem historischen Sieg der GdP, Erfolge bei der Ausrüstung (Stichwort Taser! Stichwort KSA!), die schwierige Tarifrunde, die geknackte Marke von 46.000 Mitgliedern, aber auch: die Jahrhundertflut im Sommer, die Messerattacken in den Städten und - immer noch Corona... 2021 war wie Achterbahnfahren. Nun biegt das Jahr auf die Zielgerade ein. Und das ist auch gut so.
Weihnachtstage und Jahreswechsel bieten traditionell Gelegenheit, zur Ruhe zu kommen. Durchzuatmen. Sich auf das wirklich Wichtige zu besinnen.
Wenn Ihr nicht arbeiten müsst: Macht was draus! Nehmt Euch Zeit für Familie und Freunde, genießt das Beisammensein und den Lichterglanz. Nehmt Euch Zeit für ein nettes Wort zwischendurch. Ladet Eure Akkus auf.
Schon bald heißt es: Einsteigen für 2022! Es darf gerne etwas weniger rasant werden. Es darf auch gerne das Jahr werden, in dem wir hoffentlich Corona hinter uns lassen. Die Pandemie verlangt uns allen viel ab - Polizeibeschäftigte gehören zu den Berufsgruppen, für die das in besonderer Weise gilt.
Wir jedenfalls freuen uns, wenn leibhaftige Begegnungen endlich wieder Videokonferenzen ersetzen. Wir freuen uns, wenn es wieder gelingt, zusammen etwas für die Polizeibeschäftigten in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen. Gemeinsam sind wir stark! Wir freuen uns auf Eure Unterstützung, Euren Rat, Euer Lob und Eure Kritik. Wir freuen uns auf den Landesdelegiertentag im Mai.
Bleibt gesund, gebt weiter aufeinander acht!
Euer Michael Mertens,
Landesvorsitzender der GdP

23. Dezember 2021
Nachruf
Die GdP trauert um Peter Hugo
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Düsseldorf.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) trauert um ihren früheren stellvertretenden Landesvorsitzenden Peter Hugo (71). Peter Hugo ist nach dem Abschluss der Realschule und einer Ausbildung zum Speditionskaufmann Ende der sechziger Jahre zur Polizei gekommen. Wegen seiner schnellen Auffassungsgabe fiel er seinen Vorgesetzten früh auf. Mit 25 wurde er zum Ausbildungslehrgang als Polizeikommissar zugelassen, von wo er bis in die Besoldungsgruppe A 13 gelangte. Parallel begann sein Aufstieg bei der GdP. Erst als Personalrat im Rhein-Erft-Kreis, dann im damals noch bestehenden Personalrat bei der Bezirksregierung Köln und schließlich im Hauptpersonalrat der Polizei. 1997 wurde Peter Hugo Mitglied des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands der GdP, kurze Zeit später 1. stellvertretender Landesvorsitzender.
Peter Hugo war bis zu seiner Verabschiedung in den Ruhestand im Dezember 2012 einer der wichtigsten Netzwerker der GdP. Er kannte den früheren Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) noch aus der Zeit, als dieser in einem alten VW Golf übers Land fuhr und hatte auch zu anderen Spitzenpolitikern der damaligen Zeit einen direkten Gesprächskontakt. In seiner ihm eigenen, immer unbekümmert wirkenden Art konnte Peter Hugo Kontakte herstellen, die anderen verschlossen blieben.
Dass Peter Hugo in seinen 42 Jahren bei der Polizei auch die Schattenseiten des Polizeiberufs kennengelernt hat, wussten nur die wenigsten. Im Herbst 1975, mit gerade einmal 25 Jahren, saß er im zweiten Streifenwagen, der nach der Entführung des damaligen Arbeitgeber-Präsidenten Hanns Martin Schleyer durch die RAF am Tatort in Köln eingetroffen war. Die von der RAF erschossenen Kollegen auf der Straße liegen zu sehen, hat ihn sein ganzes Leben lang beschäftigt.
Später hat Peter Hugo auch selber zweimal von der Schusswaffe Gebrauch machen müssen. Im ersten Fall hatte ein Mann gedroht, seine Frau und seine Kinder mit einer Machete zu töten. Im zweiten Fall hatte ein Zuhälter 16 Liter Benzin in einem Raum ausgegossen, in dem er eine Prostituierte eingeschlossen hatte. In beiden Fällen musste sich Peter Hugo später vor Gericht für den Schusswaffengebrauch rechtfertigen. Dass er sich zeitlebens in der GdP engagiert hat, hatte auch damit zu tun, dass er anderen Kolleginnen und Kollegen eine ähnliche Erfahrung ersparen wollte.
Peter Hugo ist gestern einem langjährigen Krebsleiden erlegen.

21. Dezember 2021
Reisekostenrecht wird angepasst
Aber: Chance zu struktureller Verbesserung verpasst
Foto: Sven Vüllers
Düsseldorf.
Im Juni hat die GdP die Anpassung des Landesreisekostengesetzes an das geänderte Einkommensteuergesetz gefordert. Jetzt hat die Landesregierung die maßgeblichen Vorschriften geändert. Die neuen Regeln gelten ab dem 01.01.2022. Obwohl einzelne Änderungen begrüßenswert sind, wurde die Chance vertan, strukturelle Verbesserungen in das Gesetz einzuarbeiten.
Das ändert sich:
- Die Unterscheidung zwischen „Dienstreise“ und „Dienstgang“ und damit die Sonderregelungen für Dienstgänge wird aufgehoben.
- Reisekostenabrechnungen erfolgen grundsätzlich ohne Belege. Diese müssen nur für Rückfragen aufgehoben werden.
- Privat-Kfz, Zug oder Flugzeug: Bei der Wahl der Reisemittel spielen künftig neben Aspekten der Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Aspekte eine Rolle.
- Genehmigungen von Dienstreisen können künftig digital und bei Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort auch mündlich angeordnet und genehmigt werden.
- Die bisherige „30-Kilometer-Regelung“ entfällt.
Hier besteht weiter Handlungsbedarf:
- Das neue Gesetz sieht vor, dass Dienstreisen entbehrlich sein können, soweit ein Ausweichen auf digitale Formate möglich ist. Die GdP hat angemahnt, dass diese Regelung nicht zur faktischen Abschaffung von Dienstreisen führen darf.
- Die Aufbewahrungsfrist für Belege ist mit sechs Monaten deutlich zu lang bemessen.
- Der Erstattungssatz pro gefahrenem Kilometer liegt mit 0,30 Euro weiter unter den 0,35 Euro im Einkommensteuergesetz.

20. Dezember 2021

Pressemitteilung

Linnich wäre idealer Standort für Drohnenfortbildungszentrum der Polizei

Symbolbild: TheOtherKev/Pixabay

Mönchengladbach/Kreis Düren.

Weil das frühere Hauptquartier der britischen Streitkräfte in Mönchengladbach-Rheindahlen für eine Gewerbeansiedlung genutzt werden soll, muss das Land kurzfristig ein neues Gelände für das dort im Aufbau befindliche Drohnenfortbildungszentrum der Polizei suchen. Auch das hier bestehende regionale Trainingszentrum, in dem Polizisten auf Amoklagen vorbereitet werden und Spezialeinsatzkräfte brisante Einsätze üben, muss kurzfristig umziehen. Damit das Training der Polizei durch den Standortwechsel nicht gefährdet wird, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die frühere Polizeischule in Linnich als Ersatzstandort vorgeschlagen. Das im Kreis Düren liegende Gelände könnte kurzfristig reaktiviert werden.
„Der Einsatz von Drohnen wird für die Polizei immer wichtiger, deshalb brauchen wir sehr schnell ein neues Gelände, um deren Einsatz unter realistischen Bedingungen zu üben“, erläutert GdP-Ausbildungsexperte Michael Maatz den Vorschlag seiner Gewerkschaft. „Linnich bietet ideale Voraussetzungen, weil das Land im Besitz der 2012 stillgelegten Polizeischule ist und langwierige Ausschreibungsverfahren bei der Standortsuche vermieden werden können.“ Für Linnich spricht außerdem, dass das Gelände groß genug ist, um dort neben dem Drohnenfortbildungszentrum auch das regionale Trainingszentrum der Polizei anzusiedeln. Polizistinnen und Polizisten aus der Region würden dadurch lange Anfahrtswege zu den Trainingseinheiten erspart.
Zudem könnten die in Rheindahlen eingesetzten Beschäftigten der Polizei besser nach Linnich wechseln als ins westfälische Selm. „Dass Beschäftigte der Polizei ihren Arbeitsplatz verlieren, weil ein Ausbildungszentrum in eine ganz andere Ecke von NRW verlagert wird, muss in jedem Fall verhindert werden“, fordert Maatz, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der GdP ist. „Das ist das Land den Beschäftigten schuldig.“

17. Dezember 2021

Pressemitteilung

Funktion des Polizeipräsidenten ab sofort ausschreiben

Düsseldorf.

Beamte, die eine Behörde leiten, selber aber keine politischen Entscheidungsträger sind, müssen nach der Verfassung grundsätzlich auf Lebenszeit beschäftigt werden. Die in NRW gängige Praxis, Polizeipräsidenten als politische Beamte zu ernennen, verstößt deshalb nach einer gestern veröffentlichten Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) gegen das Grundgesetz (Az.: 6 A 739/18). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Landesregierung aufgefordert, frei werdende Funktionen von Polizeipräsidenten ab sofort auszuschreiben. Grundlage der Ernennung von Polizeipräsidenten muss ausschließlich die fachliche Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber sein und kein parteipolitisches Motiv.

Wir erwarten, dass die Landesregierung die Entscheidung unverzüglich umsetzt. Sie darf sich nicht dahinter verstecken, dass das OVG nicht selber über die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes entscheiden kann und deshalb Karlsruhe die Frage zur Prüfung vorgelegt hat, ob Polizeipräsidenten als politische Beamte eingesetzt werden können" , sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Die Polizeipräsidenten wären bei ihren Entscheidungen dann nicht länger von der politischen Rückendeckung aus dem Innenministerium abhängig, sondern könnten sich ausschließlich daran orientieren, was für die Sicherheit der Menschen erforderlich ist.“

„Die Polizeipräsidenten wären bei ihren Entscheidungen dann nicht länger von der politischen Rückendeckung aus dem Innenministerium abhängig, sondern könnten sich ausschließlich daran orientieren, was für die Sicherheit der Menschen erforderlich ist.“

Die GdP fordert zudem, dass die Ausschreibung der Stellen so gestaltet wird, dass sich auch Polizistinnen und Polizisten bewerben können. „Auch Polizisten können Polizeibehörden leiten“, betont Mertens. „Deshalb müssen sie die Chance haben, sich in einem offenen, transparenten Verfahren zu bewerben.“

Von den achtzehn Polizeipräsidien werden aktuell lediglich sieben von Polizeibeamten geführt: Bochum, Köln, Bonn, Essen, Wuppertal, Krefeld und Hamm. In zwei Präsidien, Duisburg und Hagen, ist die Stelle des Präsidenten zurzeit nur kommissarisch besetzt.

16. Dezember 2021

Noch kein passendes Weihnachtsgeschenk? Die GdP forstet zum Fest auf

Foto: Patrick Köhler

Düsseldorf.

Eine gute Woche, dann steht Weihnachten vor der Tür. Wer noch kein Geschenk gefunden hat, kann seine Liebesten mit einer Baumspende überraschen und damit zeigen, dass er sich nicht nur für die innere Sicherheit engagiert, sondern auch Verantwortung für die Natur übernommen hat. Denn Klimaschutz fängt vor der eigenen Haustür an.

Der GdP-Landesbezirk hat deshalb zusammen mit den Kölner Forstfreunden ein Projekt ins Leben gerufen, mit dessen Hilfe eine Waldfläche in der oberbergischen Gemeinde Lindlar, die dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen ist, wieder aufgeforstet werden soll. Die Forstfreunde sind ein Umweltschutz-Unternehmen. Mit nationalen und internationalen Aufforstungs- und Naturschutzprojekten trägt die Firma zum Klimaschutz und zur Entwicklung der lokalen Wirtschaft und Gemeinschaft bei. Eure Baumspenden werden dort gesammelt und monatlich an private und öffentliche Forstpartner weitergegeben, die vor Ort die Aufforstungs- und Renaturierungsprojekte durchführen.

Die von euch erworbenen Bäume werden von den Forstfreunden in Kooperation mit lokalen Förstern, Bauern und Naturschutzprojekten selber gepflanzt. Euer zertifizierter Kauf garantiert die Zahlung von Pacht, Langzeitmiete oder Kaufpreis für die Baumflächen und damit deren langfristigen Erhalt. Die Projekte sind von den Forstfreunden exklusiv ausgesucht, fair kalkuliert. Sie dienen dem Erhalt der Natur und nicht kurzfristigen Gewinninteressen.

Als Dankeschön und Nachweis für euren Beitrag erhaltet ihr ein Zertifikat mit GdP-Logo. Mit dem Gutscheincode GDP20 gibt es exklusiv 20 Prozent Rabatt auf eure Bestellung.

Alle Details, wie jeder helfen kann, die vom Borkenkäfer massiv dezimierten Wälder wieder aufzuforsten und zu ihrer Renaturierung beizutragen gibt es unter www.forstfreunde.de/gdp.

15. Dezember 2021

Pressemitteilung

Landtag macht den Weg für die Einführung des Tasers in kleineren Polizeibehörden frei

Foto: Thomas Nowaczyk/GdP

Düsseldorf.

Auf Initiative der beiden Regierungsparteien CDU und FDP hat der Landtag heute den Etat der Polizei für die Anschaffung des Tasers für das kommende Jahr um 4,5 Millionen Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel geben dem Innenministerium die Möglichkeit, auch die Beamtinnen und Beamten im Rhein-Erft-Kreis und im Polizeipräsidium Gelsenkirchen, die bereits im Frühjahr an dem Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers teilgenommen haben, flächendeckend mit dem neuen Einsatzinstrument auszustatten. Bislang gilt das nur für die fünf größten Polizeibehörden in NRW, die Polizeipräsidien Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Köln. CDU und FDP wollen zudem, dass auch einzelne Kreispolizeibehörden im ländlichen Raum jetzt den Taser bekommen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die zusätzlichen Mittel für den Taser ausdrücklich begrüßt. „Auch im ländlichen Raum kommt es häufig zu massiven Widerstandshandlungen und zu Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten. Deshalb brauchen wir auch hier den Taser, um Angreifer zu stoppen und gefährliche Situationen zu deeskalieren“, lobt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens die Entscheidung des Landtags. „Dass die zusätzlichen Mittel nur drei Monate nach der Grundsatzentscheidung zur Einführung des Tasers bereitgestellt werden, ist vor allem dem hartnäckigen Drängen der beiden Regierungsfraktion zu verdanken. Insbesondere den Innenpolitikern Gregor Golland (CDU) und Marc Lürbke (FDP)“, ergänzte Mertens.

Als enttäuschend bewertet die GdP dagegen, dass die beiden Regierungsparteien im Landtag nicht die Kraft gefunden haben, um den Stellenanteil von Führungsfunktionen bei der Polizei an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. „Nicht einmal zwei Prozent aller Stellen gehören bei der Polizei dem höheren Dienst an. Und im gehobenen Dienst werden Führungskräfte reihenweise nicht besser bezahlt, als die ihnen untergeordneten Beamten. Erfahrene Ermittler müssen zudem häufig ihren Arbeitsbereich wechseln, weil sie sonst nicht befördert werden können, obwohl ihr Fachwissen dadurch für die Polizei verloren geht“ beklagt Mertens.

14. Dezember 2021

Berufsbegleitendes Masterstudium im IM als Beförderungsvoraussetzung für die LG 2.2. bzw. EG 13, Auswahljahrgang 2022

Foto: Sven Vüllers/GdP

Auch im Jahr 2022 haben die Beschäftigten im Geschäftsbereich des IM die Chance, ein berufsbegleitendes Masterstudium an der HSPV oder einer anderen Hochschule zu absolvieren, um perspektivisch die Wahrnehmung höherwertiger Ämter und Tätigkeiten anzustreben. Adressaten des Angebots sind Landesbeamt:innen der LG 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte.

Zulassungsvoraussetzungen für Beamte

Bewerbungsstichtag ist der 30.01.2022. Dann müssen nachstehende Zulassungsvoraussetzungen vorliegen:

Die Laufbahnbefähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes, der Nachweis über eine mindestens dreijährige Dienstzeit i.S.d. § 10 LVO, das Innehaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 (eine nach dem Bewerbungsstichtag (30.01.2022) erfolgende Beförderung nach A 12 steht der Teilnahme an der beruflichen Entwicklungsmaßnahme nicht entgegen), eine aktuelle dienstliche Beurteilung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 mit der Gesamtnote 5 Punkte oder in einem Amt der Besoldungsgruppe A 11 mit der Gesamtnote 4 oder 5 Punkte und einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit verwaltungswissenschaftlichem Bezug, der - entsprechend der Studienordnung Bachelor der Bachelorstudiengänge an der HSPV - mindestens mit dem Gesamtergebnis 2,7, „befriedigend“ abgeschlossen wurde (bzw. bei einem abweichenden Notensystem mit einer vergleichbaren Note (z.B. Diplomabschluss an einer Fachhochschule mit mindestens dem Gesamtergebnis 8 Punkte, „befriedigend“)). Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Zulassungsvoraussetzungen für Tarifbeschäftigte

Der Nachweis über eine mindestens dreijährige Vordienstzeit in einer mindestens mit Entgeltgruppe 9b der EGO TV-L Teil I bewerteten Tätigkeit in der allgemeinen inneren Verwaltung, eine unbefristete Beschäftigung im allgemeinen Verwaltungsdienst in der Entgeltgruppe 10 oder 11 der EGO TV-L Teil I (eine nach dem Bewerbungsstichtag (30.01.2022) erfolgende Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 12 steht der Teilnahme an der beruflichen Entwicklungsmaßnahme nicht entgegen), eine aktuelle Leistungsbewertung für eine mit der Entgeltgruppe 10 oder 11 der EGO TV-L Teil I bewertete Tätigkeit mit der Gesamtbewertung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ oder eine mit der Entgeltgruppe 11 der EGO TV-L Teil I bewertete Tätigkeit mit der Gesamtbewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ und einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit verwaltungswissenschaftlichem Bezug, der - entsprechend der Studienordnung Bachelor der Bachelorstudiengänge an der HSPV - mindestens mit dem Gesamtergebnis 2,7, „befriedigend“ abgeschlossen wurde (bzw. bei einem abweichenden Notensystem mit einer vergleichbaren Note (z.B. Diplomabschluss an einer Fachhochschule mit mindestens dem Gesamtergebnis 8 Punkte, „befriedigend“)). Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Auswahlverfahren

Zum Stichtag 30.01.2022 müssen sämtliche Bewerbungsunterlagen der Stammdienststelle vorliegen. Einzelheiten zum Auswahlverfahren und anschließenden beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten könnt ihr dem Erlass zum Masterstudium, welcher in den nächsten Tagen in eure Behörden versendet wird, entnehmen. Der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme führt nicht zu einer automatischen Höhergruppierung. Die GdP fordert hier, dass die Bereitschaft zur Weiterbildung sich für die Beschäftigten lohnen muss und Regelungen zur zeitnahen Übertragung neuer, anspruchsvollerer Aufgaben und damit verbundener Beförderung erfolgen müssen.

09. Dezember 2021

Auch 2022 mehr Kinderkrankentage für Beamtinnen und Beamte

Foto: GdP

Düsseldorf.

Nachdem bereits im laufenden Jahr die Zahl der Kinderkrankentage für die Beamt:innen und die Tarifbeschäftigten erhöht worden ist, plant das Innenministerium jetzt, diese Regelung auch in 2022 auf die Beamt:innen zu übertragen. Innenminister Reul reagiert damit auf eine Initiative der GdP, die gemeinsam mit dem Polizei-Hauptpersonalrat wiederholt angemahnt hat, dass pandemiebedingt auch im nächsten Jahr ein erhöhter Betreuungsbedarf für unsere Kolleg:innen besteht. Nach dem jetzt vorliegenden Erlass können Beamt:innen 2022 pro Elternteil 30 Sonderurlaubstage pro Kind in Anspruch nehmen. Maximal gilt das für 65 Tage im Jahr. Alleinerziehende Kolleg:innen können 60 Arbeitstage pro Kind in Anspruch nehmen, maximal 130 Arbeitstage.

Anspruch auch bei fehlender Betreuungsmöglichkeit

Bis zum 19. März 2022 kann der Sonderurlaub auch dann in Anspruch genommen werden, wenn keine Betreuungsmöglichkeit für die eigenen Kinder zur Verfügung steht. Es ist dabei nicht zwingend erforderlich, dass das Kind erkrankt. Um einen praktischen Mehrwert für unsere Kolleg:innen zu erreichen, dürfen hier allerdings keine gesteigerten Anforderungen an die Frage der Betreuungsmöglichkeiten gekoppelt werden. In welcher Form die eigenen Kinder betreut werden, muss durch die Eltern entschieden werden können.

Forderung: Dauerhafte Erhöhung der Kinderkrankentage

Die Möglichkeit, die Kinderbetreuung flexibel handhaben zu können, ist ein maßgebliches Kriterium für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Aus diesem Grund fordert die GdP schon länger eine dauerhafte Anhebung des Anspruchs auf Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und nahen Angehörigen. Wenn hier keine dauerhafte Lösung herbeigeführt wird, besteht stets die Gefahr, dass persönliche Urlaubsansprüche verbraucht werden müssen, um Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir haben diese Forderung daher in dem aktuell laufenden Verfahren nochmals eingebracht, um eine langfristige Planungssicherheit für unsere Kolleg:innen zu erreichen.

06. Dezember 2021

Pressemitteilung

GdP begrüßt geplante Klarstellungen im Versammlungsgesetz

Foto: Stephan Hegger/GdP

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die heute bekannt gewordenen Pläne von Innenminister Herbert Reul (CDU), das geplante Versammlungsgesetz für NRW in mehreren Punkten zu ändern. „Das Recht, für die eigene Meinung auf die Straße zu gehen, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Das Versammlungsgesetz muss Demonstrationen ermöglichen – und nicht verhindern. Deshalb ist es gut, dass im Gesetzentwurf jetzt alle Bestimmungen geändert werden, die nicht eindeutig formuliert waren“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

Mertens erinnerte allerdings auch daran, dass es in der Vergangenheit in NRW aus dem Schutz von Demonstrationen heraus immer wieder zu Übergriffen auf politisch Andersdenkende sowie auf Journalisten und Polizisten gekommen ist. „Das gilt nicht nur für die Demonstrationen von Rechtsextremisten und von gewalttätigen Hooligans, sondern auch für Aktionen der linksextremistischen Szene“, sagte Mertens. „Wir brauchen klare Regeln, was bei Demonstrationen erlaubt ist. An der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Versammlungsgesetzes besteht deshalb auch nach den geplanten Änderungen am Gesetzentwurf für uns kein Zweifel“, betonte der GdP-Vorsitzende.

Änderungen am Gesetzentwurf soll es vor allem beim Störungsverbot und beim sogenannten Militanzverbot geben. Reul hat angekündigt, dass Gegendemonstrationen vom Störungsverbot ausdrücklich ausgenommen werden. Das würde aber nicht das Recht einschließen, eine Demonstration politisch Andersdenkender durch Blockaden zu verhindern. Diese Frage hat in der Vergangenheit vor allem bei Demonstration von Rechtsextremisten immer wieder eine Rolle gespielt. „Wir brauchen hier klare gesetzliche Vorgaben“, fordert Mertens, „weil die Polizei sonst für politische Konflikte in Haftung genommen wird, die sie selber nicht lösen kann.“

Auch die Klarstellung beim sogenannten Militanzverbot, mit dem insbesondere gewaltverherrlichende Aufmärsche von Rechtsextremisten verhindert werden sollen, wird von der GdP ausdrücklich begrüßt. „Dass Berufsgruppen und Fußballfans nicht unter das Militanzverbot fallen, war auch im ursprünglichen Gesetzesentwurf schon enthalten“, stellt Mertens klar. „Trotzdem ist es gut, dass der Gesetzentwurf in diesem Punkt auf Initiative der FDP-Fraktion jetzt klarer formuliert wird. Das stärkt die Demokratie.“

03. Dezember 2021

Pressemitteilung

GdP erwartet 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger - überlange Wochenarbeitszeit muss verkürzt werden

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass die jüngst erzielte Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen wird. „Mit dieser Erwartungshaltung gehen wir in das von Ministerpräsident Hendrik Wüst dazu angekündigte Spitzengespräch“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Auf der heutigen DGB-Bezirkskonferenz hatte Ministerpräsident Wüst (CDU) eine Übertragung des Abschlusses zwar in Aussicht gestellt, eine eindeutige Festlegung aber vermieden.

Aus Sicht von Mertens muss bei dem Spitzengespräch auch die Arbeitszeit der Landesbeamten auf die Agenda. Sie muss von aktuell immer noch 41 Wochenstunden auf die für Tarifbeschäftigte geltenden 39,5 Stunden verkürzt werden. Eine Reduzierung der überlangen Wochenarbeitszeit der Beamten wäre aus Sicht des GdP-Landesvorsitzenden wesentliches Element einer Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst: „Eine solche Offensive ist bitter nötig“, mahnte Mertens.

29. November 2021

Aktuelle Musterwidersprüche Amtsangemessene Alimentation

Rechtsprechung fordert weitreichende Anpassung der Besoldung

Foto: Sven Vüllers/GdP

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr festgestellt, dass die Besoldung im Land Berlin zwischen den Jahren 2009 und 2015 zu gering bemessen war. Auch bei der Besoldung kinderreicher Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen wurde eine Unteralimentation festgestellt. Hierüber hatte die GdP mehrfach informiert und bewirkt, dass im ersten Schritt die Familienzuschläge für kinderreiche Kolleg:innen auf ein verfassungsgemäßes Niveau angehoben wurden. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Grundbesoldung steht allerdings nach wie vor im Raum. Daher stellen wir euch auch für dieses Jahr ein entsprechendes Widerspruchsmuster zur Verfügung.

Einreichung der Anträge / Widersprüche bis 31.12.2021 erforderlich

Die Entscheidung zur Besoldung in Berlin hat nach unserer Auffassung Auswirkungen auf NRW. Wer die sich daraus ergebenden Ansprüche für dieses Jahr sichern will, muss Widerspruch bis zum 31.12.2021 einlegen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen empfehlen wir dringend eine postalische Übersendung per Einschreiben. Um im Streitfalle den Nachweis über die Einreichung führen zu können, solltet ihr vor dem Absenden eine Kopie des Schreibens anfertigen und den Einschreibebeleg gut aufheben.

Forderung: Schluss mit dem Besoldungsminimalismus

Die Rechtsprechung hat mit den Entscheidungen deutlich gemacht, welche Anforderungen für eine verfassungsgemäße Besoldung bestehen. Das Land NRW ist nun in der Pflicht, der versprochenen Wertschätzung unserer Kolleg:innen nun auch endlich Taten folgen zu lassen. Die aktuelle Pandemie darf dabei nicht als Entschuldigung herhalten, sich stets an dem zu orientieren, was rechtlich vielleicht gerade noch zulässig ist. Die angemessene Besoldung unserer Kolleg:innen ist kein Geschenk des Dienstherren, sondern die verfassungsmäßige Pflicht. Die GdP bleibt hier weiter am Ball, damit eure Ansprüche gewahrt bleiben!

Musterwiderspruch zum Download

29. November 2021

Tarifabschluss verschärft den Fachkräftemangel bei der Polizei

Düsseldorf.

Als zwiespältig hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den heute zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vereinbarten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bewertet. „Den Gewerkschaften ist es zwar gelungen, eine Tariferhöhung von 2,8 Prozent durchzusetzen, ohne dass dafür die Eingruppierung der Beschäftigten verschlechtert wird, wie das von den Arbeitgebern als Bedingung für einen Tarifabschluss gefordert worden war. Zudem gibt es eine einmalige Corona-Prämie von 1300 Euro netto, sowie bei den Auszubildenden von 650 Euro netto“, fasst GdP-Tarifvorstand Jutta Jakobs die wichtigsten Ergebnisse des Abschlusses zusammen. Trotzdem bleibt die Tariferhöhung vom Volumen her hinter den Abschlüssen anderer Branchen zurück. Auch der Abstand zum Bund und den Kommunen wächst weiter.

„Dass der Abschluss nicht höher ausgefallen ist, ist der Blockadehaltung der Länder zu verdanken. Hätten die Gewerkschaften dem Ergebnis nicht zugestimmt, wäre es bis in das Frühjahr kommenden Jahres zu keinem Abschluss gekommen“, sagt Jakobs zur Verhandlungssituation. „Die Arbeitgeber haben dabei bewusst im Kauf genommen, dass der Fachkräftemangel, unter dem viele Bereiche des öffentlichen Dienstes bereits jetzt leiden, durch den Tarifabschluss weiter verschärft wird.“

Allein bei der Polizei sind in NRW nach einer Umfrage der GdP im Tarifbereich aktuell fast 500 Stellen nicht besetzt. „Bei höher qualifizierten Tätigkeiten finden wir schon seit längerem kaum Bewerber mehr, um freie Stellen zu besetzen. Oft fehlt uns zudem das Geld, um ausgewiesene Experten an die Polizei zu binden, weil sie anderswo deutlich mehr verdienen. Dieses Problem wird durch den jetzt vereinbarten Tarifkompromiss massiv verschärft“, berichtet Jakobs. Damit die Arbeitsfähigkeit der Polizei trotzdem erhalten bleibt, sieht die GdP die Landesregierung gefordert. „NRW muss den Handlungsspielraum bei der Eingruppierung zu Gunsten der Beschäftigten nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Arbeitgebern nicht vollkommen zu verlieren“, fordert Jakobs.

Handlungsbedarf sieht die GdP zudem bei der Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger. Über deren Bezüge entscheidet der Landtag. „Wir erwarten, dass der Abschluss für den Tarifbereich von der Landesregierung 1:1 für die Beamten übernommen wird. Bei der prozentualen Erhöhung müssen auch alle Zulagen einbezogen werden“, fordert GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Die Zulagen sind bei den Polizisten fester Einkommensbestandteil und dürfen bei der Besoldungsanpassung nicht außen vor bleiben.“

25. November 2021

Gemeinsame Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei NRW und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW

Blockadehaltung der Länder ist angesichts von Corona an Zynismus kaum zu überbieten

Foto: Stephan Hegger/GdP

Düsseldorf.

Unmittelbar im Vorfeld der am Samstag beginnenden dritten Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst sind heute die Beschäftigten von Schulen und Hochschulen, Krankenhäusern, Finanzämtern und der Polizei in Düsseldorf auf die Straße gegangen. Sie erhöhen damit den Druck auf die Bundesländer, in den bereits seit dem 8. Oktober in Potsdam laufenden Tarifverhandlungen endlich ein Angebot auf den Tisch zu legen. Bei der Demonstration, zu der die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gemeinsam mit dem Deutschen Beamtenbund aufgerufen hatten, haben führende Gewerkschaftsvertreter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) scharf kritisiert.

„In Potsdam läuft nichts, was nicht vorher eng mit NRW abgestimmt worden ist. Deshalb muss sich Wüst die Blockadehaltung der Länder persönlich anrechnen lassen“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens auf der Auftaktkundgebung. „Dass sich die Arbeitgeber lange wehren, ihren Beschäftigten überhaupt eine Tariferhöhung anzubieten, kennen wir auch aus früheren Tarifverhandlungen. Aber dass sie ihre Blockadehaltung trotz der dramatischen Corona-Lage bruchlos fortführen, ist an Zynismus kaum zu überbieten“, sagte Mertens. „Die gleichen Politiker, die uns inständig bitten, möglichst von zu Hause aus zu arbeiten und alle Kontakte auf das absolut unvermeidbare Maß zu beschränken, zwingen uns auf die Straße zu gehen, weil die Beschäftigten sonst keine Tariferhöhung bekommen. Mehr Doppelmoral geht nicht!“ kritisiert der GdP-Vorsitzende.

„Es waren die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die während der Pandemie unermüdlichen Einsatz gezeigt haben und es immer noch tun. Viele haben doppelt so viel gearbeitet, sind über ihre Belastungsgrenzen gegangen. Sie haben in den Schulen und Hochschulen, in den Kitas und sozialen Einrichtungen, in den Krankenhäusern, bei der Polizei, der Justiz, im Forst und in den Landesverwaltungen Außerordentliches geleistet. Die Antwort auf diesen unermüdlichen Einsatz, darf nicht ‚Nichts‘ sein. Das ist ein Armutszeugnis“, betont Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW. „Bildung ist mehr wert als hohle Phrasen. Die Beschäftigten jetzt zum Streiken zu zwingen, ist ein Hohn. Der öffentliche Dienst muss attraktiver werden, wenn sich der krasse Personalmangel nicht noch weiter verschärfen soll. Die Arbeitgeber haben es in der Hand, jetzt ein Angebot vorzulegen, das den Namen verdient, statt nur zu blockieren und Verschlechterungen anzudrohen. Herr Wüst hat sich in seiner Antrittsrede für die Arbeit der Lehrkräfte in der Pandemie bedankt. Jetzt kann er zeigen, was sein Wort wert ist.“

Auf der Abschlusskundgebung vor dem Düsseldorfer Landtag werden heute die beiden Verhandlungsführer der Gewerkschaften, ver.di-Bundesvorsitzender Frank Werneke und dbb-Vorsitzender Ulrich Silberbach, sprechen.

24. November 2021

GdP ruft zum Warnstreik im LZPD, im Polizeipräsidium Bielefeld und im Märkischen Kreis auf!

Foto: Sven Vüllers/GdP

Trotz galoppierender Inflation haben die Bundesländer in den bereits seit Anfang Oktober laufenden Tarifverhandlungen noch immer kein Angebot auf den Tisch gelegt. Die GdP ruft deshalb alle Tarifbeschäftigten beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), im Polizeipräsidium Bielefeld und in der Kreispolizeibehörde des Märkischen Kreises für diesen Freitag, 26. November, zu einem Warnstreik auf.

Mit dem eintägigen Warnstreik will die GdP unmittelbar im Anschluss an die morgen in Düsseldorf stattfindende Demonstration den Druck auf die Bundesländer weiter erhöhen. Die GdP fordert 5 Prozent, mindestens aber 150 Euro mehr pro Monat.

Die Forderung richtet sich ausdrücklich auch an Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). NRW muss als größtes Bundesland dafür sorgen, dass es in der am Wochenende beginnenden dritten Verhandlungsrunde einen fairen Abschluss gibt.

Damit es vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation nicht zu einem zusätzlichen Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten kommt, findet der Warnstreik nicht vor den beteiligten Polizeibehörden statt, sondern im eigenen Wohnzimmer. Unter dem Motto „Stay at home“ ruft die GdP deshalb alle Beschäftigten auf, während des Warnstreiks demonstrativ zu Hause zu bleiben!

Teilnehmen an dem eintägigen Warnstreik können alle Tarifbeschäftigten in den drei beteiligten Polizeibehörden. GdP-Mitglieder erhalten Streikgeld. Alle Details zur Durchführung des Warnstreiks und zu den Voraussetzungen für die Auszahlung des Streikgeldes gibt es bei den beteiligten Kreisgruppen vor Ort.

18. November 2021

Tarifrunde: GdP sendet "Notruf" an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst

Foto: Ralf Rottmann/Funke Foto Services

Düsseldorf.

Die Corona-Zahlen steigen und steigen. In der laufenden Tarifrunde gibt es aber bislang trotzdem keine Anzeichen, dass die Arbeitgeber von ihrer sturen, verantwortungslosen Haltung abrücken. Nach zwei Verhandlungsrunden hat die TdL immer noch kein Angebot vorgelegt, geschweige denn ein faires. Wenn sich das nicht rasch ändert, droht der Tarifkonflikt noch weiter zu eskalieren. So treibt man Beschäftigte in Pandemiezeiten auf die Straße. Mit eindringlichen Worten hat sich GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens deshalb in einem offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) gewandt. Hier der Wortlaut:

Offener Brief zur Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder Gefährdung der Beschäftigten im Tarifkonflikt aufgrund der Corona-Situation

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst,

als größte Gewerkschaft für Beschäftigte im Polizeidienst und im Namen unserer 46000 Mitglieder in NRW wenden wir uns heute an Sie als neu gewählten Ministerpräsidenten mit einem „Notruf“!

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW möchte Sie auf die aktuell eskalierende Lage in der Tarifauseinandersetzung der Länder hinweisen. Ausgelöst durch eine noch nie dagewesene Kompromisslosigkeit und Herablassung seitens der Arbeitgeberseite, werden die Beschäftigten in Zeiten wie diesen gezwungen für Ihre Interessen auf „die Straße“ zugehen. Denn nach zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden verweigert die Arbeitgeberseite noch immer die Vorlage eines Angebotes.

Unser gemeinsames Ziel in NRW ist es doch, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, um dem allgemeinen Fachkräftemangel zu begegnen.

Sie haben auf die rasant steigenden Neuinfektionen zu Recht bereits mit einer 2G-Regelung für den Kultur- und Freizeitbereich in NRW reagiert. Daher appellieren wir an Sie als Ministerpräsident des Bundeslandes, das bundesweit die meisten Landesbediensteten beschäftigt, Ihren politischen Einfluss bei der TDL geltend zu machen, um – im Zeichen der Zeit – eine verantwortungsvolle, pragmatische Lösung unter Abkürzung sonst in Tarifverhandlungen üblicher Eskalationsstufen zu finden. Die Situation verlangt nach einer 2A-Regelung: Angebot und Abschluss!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mertens

Landesvorsitzender

12. November 2021

Pressemitteilung

Blockadehaltung überwinden – Gewerkschaften rufen zu Großdemonstration am 25. November in Düsseldorf auf

Foto: Stephan Hegger/GdP

Düsseldorf.

Die DGB-Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP in Nordrhein-Westfalen sowie der dbb beamtenbund und tarifunion rufen im Rahmen der laufenden Auseinandersetzung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ihre Mitglieder zu einer Großdemonstration in Düsseldorf am 25. November auf. In zwei Demonstrationszügen werden die Beschäftigten zum Landtag ziehen. Damit erhöhen die Gewerkschaften vor der dritten Verhandlungsrunde am 27. und 28. November in Potsdam den Druck auf die Arbeitgeberseite, ihre Blockadehaltung aufzugeben und mit einem echten Angebot an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Auf der gemeinsamen Großkundgebung werden der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke und der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach als Redner erwartet.

Die Arbeitgeber haben bisher kein Angebot vorgelegt. Stattdessen wollen sie Verschlechterungen bei der Eingruppierung durchsetzen. Die Beschäftigten kämpfen in der Tarifrunde für echte Wertschätzung und Anerkennung für die auch in der Corona-Pandemie geleistete, unverzichtbare Arbeit und für deutliche Entlastungen wegen gestiegener Arbeitsverdichtung.

Gabriele Schmidt, Landesleiterin ver.di NRW:

„Die Streiks sind eine klare Reaktion auf die Blockadehaltung der Arbeitgeber, die bisher kein eigenes Angebot vorgelegt haben. Sie koppeln ihre Verhandlungsbereitschaft an massive Herabgruppierungen im Eingruppierungssystem. Ob in den Landesverwaltungen, der Justiz oder im Gesundheitsweisen: Menschen, die zu Pandemiebeginn beklatscht wurden, sollen nun eine Klatsche erhalten. Das macht die Beschäftigten zu Recht wütend und treibt sie auf die Straße!“

Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW:

„Wer meint, Attraktivitätssteigerungen im öffentlichen Dienst könnten kostenneutral erfolgen, ist komplett auf dem Holzweg. Das ist schlicht unmöglich. Allein die katastrophale Leerstellensituation im nordrhein-westfälischen Landesdienst belegt, dass es dem Staat nach wie vor nur unzureichend gelingt, sich als Arbeitgeber gegen die Konkurrenz der Privatwirtschaft im Kampf um die besten Köpfe durchzusetzen.“

Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW:

„In der Pandemie sind die Beschäftigten weit über ihre Grenzen gegangen: Für die Bildungschancen junger Menschen. Statt Wertschätzung und Anerkennung haben die Arbeitgeber aber nur Blockade im Sinn. Wir kämpfen dafür, dass der öffentliche Dienst attraktiv bleibt! Wir kämpfen für die Anerkennung von Arbeits- und Lebensleistung durch eine faire Erfahrungsstufe 6, für fünf Prozent mehr und echte Verbesserungen!“

Michael Mertens, Vorsitzender der GdP NRW:

„Die Beschäftigen in Krankenhäusern, Schulen und bei der Polizei sind systemrelevant. Dass die Politik ihnen in der Corona-Pandemie Beifall klatscht, sich aber in die Büsche schlägt, wenn es um die Bezahlung geht, ist ein Skandal. Kommt es nicht zu einem deutlichen Einkommensplus, wird der Staat bald keine Fachkräfte mehr finden. Die Zeche zahlen die Bürger. Mit Krankhäusern, die in Serie notwendige Operationen absagen müssen. Und einer Polizei, die Straftaten nicht mehr verfolgen kann.“

Die Auftaktkundgebung von ver.di, GEW NRW und GdP in NRW findet vor dem DGB-Haus in der Friedrich-Ebert-Straße von 11:00 bis 12:00 Uhr statt. Es sprechen Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW, und Michael Mertens, Vorsitzender der GdP in NRW. Die Auftaktkundgebung des dbb findet auf der Jägerhofstraße in unmittelbarer Nähe des Finanzministeriums ab ca. 11 Uhr statt. Es sprechen dort Roland Staude (Vorsitzender DBB NRW), Manfred Lehmann, (Vorsitzender Deutsche Steuer-Gewerkschaft NRW), Erich Rettinghaus (Vorsitzender Deutschen Polizeigewerkschaft NRW), Susanne Aumann (Vorsitzende dbb jugend NRW) und Stefan Behlau (Vorsitzender Verband Bildung und Erziehung NRW).

Die gemeinsame Großkundgebung findet vor dem Landtag auf der Landtagswiese von 13:00 bis 14:00 Uhr statt.

Hintergrund

Die Forderungen der Gewerkschaften in der aktuellen Tarifrunde zum TV-L lauten:

• Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 5 Prozent, mindestens aber um 150 Euro monatlich erhöht werden.

• Die Tabellenentgelte für die Beschäftigten im Gesundheitswesen sollen um 300 Euro monatlich erhöht werden.

• Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 100 Euro monatlich erhöht werden.

• Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.

Darüber hinaus erwarten die Gewerkschaften:

• weitere strukturelle Verbesserungen bei der Eingruppierung, insbesondere der stufengleichen Höhergruppierung.

• die Einrichtung eines Verhandlungstisches für das Gesundheitswesen

• faire Ausgestaltung der Entgeltstufe 6 für Lehrkräfte

• Verhandlungsverpflichtung über einen Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte an den Hochschulen (TV Stud).

• Einhalten der Verhandlungszusage beim Straßenbetriebsdienst und Straßenbau

• Einführung der vollständigen Paralleltabelle

• unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach der Ausbildung

• zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

12. November 2021

Covid-19-Infektion als Dienstunfall: es tut sich was!

Foto: GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis

Nach ersten Anlaufschwierigkeiten tut sich etwas bei der Anerkennung von Covid-19-Infektionen als Dienstunfall. Nach Auskunft des Innenministeriums wurde inzwischen in 21 Fällen eine Coronaerkrankung im Dienst als Dienstunfall anerkannt.

NRW macht vor, wie es geht

Von den anerkannten Sachverhalten betreffen 10 Fälle den Bereich des PP Dortmund, 6 die KPB Rhein-Kreis Neuss, 3 das PP Düsseldorf und 2 Anerkennungen gab es bei der KPB Siegen-Wittgenstein. Von diesen Sachverhalten hat in 8 Fällen eine Ansteckung im Kolleg:innenkreis stattgefunden, 13 mal haben sich die Betroffenen im Einsatzgeschehen mit Covid-19 infiziert.

Andere Dienstherrn tun sich mit diesem Thema noch deutlich schwerer. Neben Schleswig-Holstein ist NRW nun Vorreiter bei der Anerkennung von Corona-Infektionen im Dienst. Damit setzt sich NRW an die Spitze der Bewegung und das ist gut so!

Weiter am Ball bleiben

Der Dienstherr muss diesen Schritt nun landesweit konsequent weitergehen, denn die anerkannten Fälle betreffen derzeit nur einige wenige Behörden. Dazu gehört auch, dass das Land auch bei den laufenden Verfahren nochmals überprüft, ob eine Anerkennung infrage kommt. Gegebenenfalls muss schnell nachgebessert werden, damit die Betroffenen zügig Klarheit haben.

11. November 2021

Pressemitteilung

Tarifkonflikt öffentlicher Dienst: Polizisten fordern Geld statt Applaus!

Foto: Stephan Hegger/GdP

Düsseldorf.

Im aktuellen Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst sind heute in Nordrhein-Westfalen mehr als 1000 Polizistinnen und Polizisten und Tarifbeschäftigte der Polizei in ihrer Mittagspause auf die Straße gegangen. Protestaktionen gab es nicht nur vor dem Landeskriminalamt (LKA) in Düsseldorf und dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) in Selm, sondern auch vor den Polizeipräsidien in Bonn, Bielefeld, Bochum und Münster sowie den Kreispolizeibehörden in Paderborn, Meschede und Siegen. Mit der Aktiven Mittagspause erhöhen die Beschäftigten der Polizei den Druck auf die Bundesländer, in den bereits seit Oktober laufenden Tarifverhandlungen endlich ein Angebot auf den Tisch zu legen.

„In der Corona-Krise haben sich die Politiker gegenseitig überboten, den Beschäftigten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser, in den Schulen und bei der Polizei Applaus zu spenden, weil sie unser Land zusammengehalten haben. Jetzt wollen die gleichen Politiker nichts mehr von ihren Beschäftigten wissen und verweigern ihnen jede Einkommenserhöhung. Trotz galoppierender Inflation und kräftig steigender Steuereinnahmen!“, sagte der NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens, bei der Aktiven Mittagspause vor dem LKA. „Bleiben die Länder bei ihrer Blockadehaltung, wird der Staat schon bald keine Fachkräfte mehr finden. Die Zeche zahlen die Bürger. Auch mit weniger Innerer Sicherheit.“

Mertens sieht in der Tarifauseinandersetzung Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in der Pflicht. „Auch wenn Wüst nicht persönlich bei den Verhandlungen in Potsdam mit am Tisch sitzt, kann sich NRW als größtes Bundesland in dem Tarifkonflikt nicht einfach wegducken“, betonte Mertens. „Gibt es kein ordentliches Einkommensplus, gehört NRW zu den Verlierern.“

Zusammen mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordert die GdP fünf Prozent mehr Geld, mindestens 150 Euro pro Monat. Die Bundesländer wollen die Einkommen der Beschäftigten nur dann erhöhen, wenn die Gewerkschaften bereit sind, Verschlechterungen bei der Eingruppierung hinzunehmen.

10. November 2021

BV Münster mit neuem jungen Team

Fotos: Michael Folchmann (GdP Recklinghausen)

Münster.

Am heutigen Tag fand in Münster der Bezirksverbandstag des Bezirksverband (BV) Münster statt. Die GdP Kreisgruppe Recklinghausen war natürlich auch dabei und vor Ort gut vertreten.

Im Rahmen des Bezirksverbandstages fanden Neuwahlen statt und diese hatten es in sich. So trat der alte Vorsitzende Lorenz Rojahn nicht erneut an, sondern machte Platz für einen jüngeren Kollegen. Allgemein fand ein Generationenwechsel statt, denn auch andere Positionen wurden neu besetzt. Nachfolger von Lorenz als Vorsitzender des BV Münster wurde Arnd Breitkopf von der Kreisgruppe Münster. Zum Kassierer wurde Markus Hümmelink von der Kreisgruppe Borken und zum Schriftführer Stefan Kaldewey von der Kreisgruppe Gelsenkirchen gewählt. Beide fungieren daneben auch als stellvertretende Vorsitzende. Für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit trägt der Kollege Yannick Plümpe (KG Münster) und im Bereich Mitgliederentwicklung/Organisation der Kollege Kai Hartweg (KG Coesfeld) ab sofort die Verantwortung.

Unser Kreisgruppenvorsitzender Norbert Sperling trat nicht noch einmal an und stellte sein Amt für die Jugend zur Verfügung. Er zog sich allerdings nicht komplett aus der Verantwortung und wird auch weiterhin im Landesbezirksvorstand vertreten sein. Aus der Kreisgruppe Recklinghausen wurden zudem Markus Robert (Beisitzer PHPR), Susanne Aye (Beisitzerin Frauengruppe), Carsten Winkel (Stellv. Beisitzer Tarif), Otto K. Rohde (Stellv. Beisitzer Senioren, Eva Ring (Beisitzerin Junge Gruppe), Justin Zühlsdorf (Beisitzer aus der KG Recklinghausen), Mensure Kerekli (Kassenprüferin) und Maren Nölle (Antragsberatungskommission Landesdelegiertentag 2022) gewählt.

Ein besonderer Gast war dann auch extra aus Düsseldorf angereist. Michael "Mecky" Mertens ließ es sich nicht nehmen, den neuen Vorstand zu beglückwünschen und dem alten für die tolle Zusammenarbeit zu danken. Bei seinen anschließenden Grußworten hatte Mecky allerdings nicht nur positive Dinge im Gepäck. Er hob zunächst die materielle Ausstattung der Polizei unter der aktuellen Landesregierung hervor. Dabei zählte er neben der ATH (Außentragehülle) und der Bodycam auch das DEIG (Distanzelektroimpulsgerät) hervor. Ebenfalls positiv bewertete er die aktuellen Einstellungszahlen, die aber immer noch nicht ausreichen, um einen spürbaren Anstieg der Kollegenschaft zu bemerken.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wies Mecky darauf hin, das bereits 21 Fälle von Corona-Infektionen bei der Polizei NRW als Dienstunfälle anerkannt wurden und sich in diesem Bereich sehr viel zum Positiven bewege.

Dann schlug Mecky einen Bogen auf die negative Seite seiner Ausführungen. Da kam ihm zunächst das Thema rechte Chatgruppen bei der Polizei in den Sinn. Dabei machte er deutlich, dass rechtes und/oder menschenverachtendes Gedankengut bei der Polizei NRW keinen Platz hat und die GdP klare Kante gegen Rechts zeigt. In diesem Zusammenhang bemängelte er aber auch das in den Augen der GdP zum Teil unverhältnismäßige Vorgehen des Innenministeiums gegenüber betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die nachweislich unschuldig waren.

Die vielleicht düsterste Aussicht jedoch hob sich Mecky für den Schluß auf. Im September 2021 haben die beiden Landtagsfraktionen von CDU und FDP einen gemeinsamen Antrag mit dem Kurztitel Drucksache 17/15263 in den Landtag eingebracht, für den alle Fraktionen den Finger gehoben haben. Unter dem Namen "Unserer Kriminalpolizei den Rücken stärken - Belastungssituation, Organisation und Strukturen überprüfen" versteckt sich ein Wolf im Schafspelz oder anders ausgedrückt: eine Art Kienbaum 2.0! Die Landesregierung wurde damit beauftragt, einen Forschungsauftrag zu vergeben, der nahezu das gesamte Spektrum der Polizei auf den Prüfstand stellen und u.a. auch die Polizeizulage im Vergleich zu anderen Bundesländern untersuchen soll. Da ist dann also nicht mehr nur von der Kripo die Rede. Als Abgabetermin ist der 30. September 2022 vorgesehen.

02. November 2021

Strukturreform durch die Hintertür? Politik muss Farbe bekennen!

Aussagen der Politik und was sie bedeuten können

Foto: Jürgen Seidel/GdP

Mit einem Antrag haben die regierungstragenden Fraktionen eine Debatte um die Zukunftsfähigkeit der Kripo neu entfacht. Dabei waren die Probleme der Kolleg:innen schon lange bekannt und wurden von der GdP immer wieder benannt. Unter dem Deckmantel eine Qualitätssteigerung der Direktion K wird nun eine weitreichende Reform der Gesamtstruktur angestoßen, die in weiten Teilen mit der Direktion K nichts mehr zu tun hat. Stattdessen führt sie zu einer Schwächung der gesamten Polizei. Das zeigt ein Blick in den Wortlaut des Antrages.

Hier heißt es:

„Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

· aus bereiten Mitteln Forschungsaufträge zu vergeben, die zum einen die Belastungssituation bei der nordrhein-westfälischen Polizei begutachten….“:

o Die Formulierung macht deutlich, dass die Situation der gesamten Polizei direktionsübergreifend beleuchtet werden soll. Ein ausschließlicher Bezug zur Direktion K ist damit nicht mehr vorhanden. Vielmehr soll festgestellt werden, welche Direktion im Vergleich zu den übrigen „belasteter“ ist. Für die GdP ist und bleibt Polizei Teamarbeit, die Probleme in den einzelnen Direktionen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. · „, insbesondere im Vergleich zu den unterschiedlichen Behördentypen und den verschiedenen Direktionen,…“:

o Das heißt, dass die verschiedenen Behördentypen bei der Polizei in Zukunft unterschiedlich gewertet werden sollen. Das löst bei der GdP Unbehagen aus: Die Landratsbehörden leisten ebenso gute Arbeit wie die Polizeipräsidien und die Landesoberbehörden. Eine Spaltung unserer Polizei hilft keinem weiter. · „, zum anderen die besoldungsrechtlichen Bewertungen der Funktionen und verschiedenen Verwendungen“:

o Dass zum Schluss einer solchen Betrachtung der Funktionsbewertungen wohl nicht das Ergebnis stehen wird, dass eine durchweg höhere Bewertung erforderlich ist, erklärt sich von selbst. Vielmehr steht zu befürchten, dass gewisse Funktionen höher angesiedelt werden, andere hierfür aber durchaus als geringerwertig qualifiziert werden können. Übergeordnet könnte durch diesen „Forschungsauftrag“ sogar die zweigeteilte Laufbahn in Frage gestellt werden. Mit dem Programm „Fachoberschule Polizei“ würden zudem bereits Kandidat:innen für den ehemals mittleren Dienst bereitstehen. Auch die Einheitsausbildung kann auf Grundlage einer solchen Bewertung durchaus in Frage gestellt werden. · „, insbesondere auch die Polizeizulage im Vergleich zu anderen Bundesländern“:

o Auch hier kann am Ende der Untersuchung stehen, dass aufgrund des speziellen Tätigkeitsfeldes in Zukunft nicht mehr alle Polizist:innen die Polizeizulage erhalten werden. Aufhänger hierfür können dann natürlich andere Bundesländer sein, in denen die Polizeizulage anders ausgestaltet ist. Auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, für die sich die GdP lange eingesetzt hat, könnte dann wieder auf dem Prüfstand stehen.

Kripo stärken: Eindeutig ja! Polizei schwächen: Nicht mit uns!

Die Aussagen machen sehr deutlich, welche übergeordneten Ziele ein auf den ersten Blick begrüßenswerter Arbeitsauftrag an die Landesregierung haben kann. Mit Blick auf die kommenden Landtagswahlen müssen die Parteien Farbe bekennen und deutlich machen, welchen Stellenwert die Polizei und deren Beschäftigte künftig für sie haben wird. Dass aus dem politischen Raum Kritik nur aus den Reihen der Opposition zu hören war, nährt die Sorge, dass strukturelle Änderungen zu Lasten der Polizei angedacht sind. Die GdP wird den Prozess gemeinsam mit dem Polizeihauptpersonalrat (PHPR) genau im Auge behalten und bei nachteiligen Entwicklungen für unsere Kolleg:innen intervenieren.

GdP-Info zum Download

02. November 2021

Pressemitteilung

Erneut kein Angebot der Arbeitgeber: GdP ruft Mitglieder zu Protestaktionen auf

Foto: Stephan Hegger/GdP

Düsseldorf.

Auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst haben die Bundesländer kein Angebot auf den Tisch gelegt. Deshalb hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bildungsgewerkschaft GEW ihre Mitglieder zu Protestaktionen gegen die Blockade-Haltung der Arbeitgeber aufgerufen. Bereits in der kommenden Woche werden sich an zahlreichen Orten in NRW Polizistinnen und Polizisten sowie Tarifbeschäftigte der Polizei zu einer Aktiven Mittagspause vor den Polizeibehörden versammeln. Mit der symbolischen Arbeitsniederlegung wollen sie ihrer Forderung nach einer deutlichen Einkommenssteigerung Nachdruck verleihen.

„Die rasant steigende Inflation macht auch vor den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht halt. Deshalb ist unsere Forderung nach einem Einkommensplus von fünf Prozent, mindestens aber von 150 Euro für jeden, mehr als gerecht“, erläutert die stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Jutta Jakobs die Tarifforderung der Gewerkschaften. „Gerade bei der Polizei wachsen die Einkommen nicht in den Himmel. Deshalb kommen wir um ein deutliches Einkommensplus nicht herum, wenn die Polizei als Arbeitgeber wettbewerbsfähig bleiben soll“.

Mit ihren Aktionen wendet sich die GdP auch gegen die Forderung der Arbeitgeber, dass es im öffentlichen Dienst nur dann eine Tariferhöhung geben soll, wenn die Beschäftigten bereit sind, deutliche Verschlechterungen bei der Eingruppierung hinzunehmen. „Wenn es nach den Finanzministern der Länder geht, sollen die Beschäftigten ihre Tariferhöhung durch Kürzungen an anderer Stelle selber finanzieren. Das ist absurd“, kritisiert die stellvertretende GdP-Vorsitzende die Verhandlungsstrategie der Länder. „Das zeigt nur, dass viele Politiker immer noch nicht verstanden haben, dass der öffentliche Dienst systemrelevant ist.“

Betroffen von den Tarifverhandlungen sind alleine in NRW 270 000 Tarifbeschäftigte, darunter 8300 Beschäftigte bei der Polizei. Es geht aber auch um die Einkommen der

48 000 Polizistinnen und Polizisten sowie der übrigen Beamten des Landes, auf die das Tarifergebnis übertragen werden soll.

29. Oktober 2021

Jahreshauptversammlung 2021: GdP Recklinghausen mit neuer Mannschaft

Fotos: Michael Folchmann / GdP

Recklinghausen.

Bei der gestrigen Jahreshauptversammlung der GdP Kreisgruppe Recklinghausen wurden die ersten Weichen für die Zukunft gestellt. Mit einer auf vielen Positionen neu besetzten Mannschaft sollen die zukünftigen Aufgaben angegangen werden. Dabei stehen die ersten Herausforderungen bereits vor der Tür. Die Umsetzung fairer Langzeitarbeitskonten oder die bereits begonnenen Tarifverhandlungen sind nur einige Beispiele dafür. Gerade vor diesem Hintergrund war es für die Anwesenden mehr als enttäuschend, dass so wenige Mitglieder den Weg zu Becky´s Kolpinghaus in Recklinghausen gefunden haben. Denn schließlich geht es gerade auch um ihre berechtigten Interessen, die das neu formierte Team um Norbert Sperling in Angriff nehmen wird.

Zunächst begrüßte der alte und - um es vorweg zu nehmen - auch neue Kreisgruppenvorsitzende Norbert Sperling die Versammlung mit der anschließenden Ehrung unserer verstorbenen Mitglieder. Anschließend übergab er das Wort an die Polizeipräsidentin des PP Recklinghausen, Friederike Zurhausen, die eindringlich auf die Wichtigkeit gewerkschaftlicher Arbeit hinwies. In ihrer Rede ging sie aber auch auf zwei Themenfelder ein, die sie in den letzten Monaten umtrieb. Zum Einen die aktuelle Situation bei den Ermittlungen kinderpornografischer Straftaten und zum Anderen das Auftreten rechtsextremer Chats innerhalb der Polizei. Weder Rechtsextremismus noch Antisemitismus haben in einer rechtsstaatlichen Polizei etwas zu suchen. Das muss mit aller Härte unterbunden und verfolgt werden. Dafür erhielt Frau Zurhausen starken Applaus von den anwesenden Gewerkschaftsmitgliedern.

Nach den Grußworten und der Rede von Frau Zurhausen ging es weiter in der Tagesordnung mit der Wahl eines Versammlungsleiters. Die Wahl fiel auf den pensionierten Kollegen Franz Krüger, der diese Tätigkeit bereits in zurückliegenden Versammlungen mit bravour ausgeübt hatte. Sogleich übernahm er die Versammlungsleitung und es folgten die Rechenschaftsberichte des Vorsitzenden Norbert Sperling und des Kassierers Holger Uphues.

Bei seinem Rechenschaftsbericht ließ Norbert Sperling noch einmal Revue passieren, welche Themenfelder in den vergangenen 23 Monaten seit der letzten Versammlung bearbeitet wurden. Da war allerdings nicht nur Schulterklopfen sondern auch eine gehörige Portion Selbstkritik dabei. Erkannte Fehler sollen zukünftig durch kluge Maßnahmen behoben werden. Auch für die in diesem Jahr durchgeführte Personalratswahl hatte Norbert viele positive aber auch einige negative Punkte gefunden. Gerade letztere müssen durch geeignete Maßnahmen behoben werden. Da soll eine überarbeitete Geschäftsordnung ein erster Anfang sein.

In seinem Kassenbericht verdeutlichte Holger Uphues, dass die Kassenlage der Kreisgruppe in diesem Jahr auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sehr positiv ausfiel und da war es auch nicht verwunderlich, dass am Ende ein deutliches Plus auf der Habenseite verbucht werden konnte.

Im Anschluss an die Rechenschaftsberichte folgte die Aussprache zu den Berichten und der anschließenden Entlastung des Vorstands.

Es folgten die Berichte aus den Personengruppen der Kreisgruppe Recklinghausen (Frauengruppe, Junge Gruppe, Seniorengruppe) und die Vorstellung der neuen Geschäftsordnung, die mit großer Mehrheit von den anwesenden Mitgliedern angenommen wurde. Auf dieser Grundlage kam es schließlich zu den Neuwahlen des Kreisgruppenvorstands..

Nach zweistündiger Sitzung beendete der alte und neue Vorsitzende Norbert Sperling schließlich die Sitzung.

Anmerkung: Die Zusammensetzung des neuen Vorstands wird auf dieser Homepage gerade überarbeitet. Gleiches gilt für die Einstellung der neuen Geschäftsordnung. Die Qualität der eingestellten Bilder bitten wir zu entschuldigen,

28. Oktober 2021

Pressemitteilung

GdP begrüßt Einführung des Tasers in den großen Polizeibehörden in NRW

Foto: Thomas Nowaczyk/GdP

Düsseldorf.

Die fünf größten Polizeibehörden in NRW, die Polizeipräsidien Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Köln, werden im kommenden Jahr mit einem Distanzelektroimplusgerät (DEIG) ausgestattet. Das hat Innenminister Herbert Reul (CDU) heute angekündigt. Reul reagiert damit auf einen im vergangenen Jahr gestarteten Pilotversuch zur Wirkung des in der Öffentlichkeit als Taser bekannten Distanzelektroimpulsgräts. In einer Vielzahl von Fällen hatte bereits die Androhung des DEIG-Einsatzes zur Deeskalation von gefährlichen Situationen geführt.

Nach den Plänen von Innenminister Reul sollen die fünf Polizeipräsidien, die als erstes mit dem DEIG ausgestattet werden, insgesamt 620 Geräte erhalten. Auch die beiden kleineren, am Pilotversuch beteiligten Polizeibehörden, Kreispolizeibehörden in Gelsenkirchen und im Rhein-Erft-Kreis, werden das DEIG weiter benutzen. Die übrigen Polizeibehörden sollen nach und nach folgen. „Ein zukünftiger, landesweiter Rollout ist grundsätzlich weiterhin beabsichtigt“ heißt es in dem entsprechenden Erlass des Innenministeriums.

Die GdP hat die Entscheidung von Innenminister Reul ausdrücklich begrüßt. „Wir haben lange dafür gekämpft, dass auch in NRW die Polizei flächendeckend mit dem DEIG ausgestattet wird, weil wir dessen deeskalierende Wirkung kennen“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Dass Reul auch gegen Widerstände im eigenen Haus entschieden hat, dass der Taser jetzt endlich kommt, rechnen wir ihm hoch an“, ergänzte Mertens. „Der Taser kostet Geld, aber er ist eine wichtige, längst überfällige Investition, um Polizistinnen und Polizisten in brenzligen Situationen zu schützen.“

27. Oktober 2021

Pressemitteilung

GdP erwartet klares Signal des neu gewählten Ministerpräsidenten zur Stärkung der Polizei

Foto: Sven Vüllers/GdP

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gratuliert Henrik Wüst zu seiner Wahl zum neuen Ministerpräsidenten von NRW. „Dass Wüst trotz der knappen Mehrheitsverhältnisse im Düsseldorfer Landtag bereits im ersten Wahlgang zum Ministerpräsidenten gewählt worden ist, stärkt die Demokratie“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Damit sind alle im Vorfeld der Wahl geäußerten Befürchtungen, er könnte auch mit Stimmen der rechtsextremen AfD an die Spitze der Landesregierung gewählt werden, vom Tisch.“ Zugleich erinnerte der GdP-Vorsitzende daran, dass auf den neuen Ministerpräsidenten große Herausforderungen zukommen. „Das gilt auch für die von CDU und FDP versprochene Stärkung der Polizei.“

„Auch wenn die Einstellungszahlen bei der Polizei in den letzten vier Jahren deutlich gestiegen sind, haben wir noch eine weite Wegstrecke vor uns, bis die von den beiden Regierungsparteien versprochene Verstärkung der Polizei tatsächlich vor Ort ankommt. Das gilt nicht nur für die vollkommen überlasteten Großstadtbehörden, sondern auch für die überfällige Erhöhung der Polizeipräsenz im ländlichen Raum. Deshalb wäre es gut, wenn der neue Ministerpräsident sehr schnell ein deutliches Signal setzt, dass der Personalaufbau bei der Polizei fortgesetzt werden soll. Auch über 2022 hinaus“, sagte Mertens.

Handlungsbedarf sieht die GdP zudem bei der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Dienstes. „Wüst muss die unter seinem Vorgänger krachend gescheiterte Attraktivitätsoffensive wieder aufnehmen und konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, wie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes so gestärkt werden kann, dass er bei der Suche nach den klügsten Köpfen wieder wettbewerbsfähig wird“, fordert Mertens. „Mit realitätsfremden Ideen wie der unter Laschet geplanten freiwilligen Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 44 Stunden ist das nicht zu schaffen. Damit gewinnt man auch keine Wahlen“, mahnt der GdP-Vorsitzende.

Eine erste Nagelprobe, welchen Stellenwert der neu gewählte Ministerpräsident dem öffentlichen Dienst beimisst, ist aus Sicht der GdP die bereits laufende Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder. „Auch wenn Wüst nicht persönlich bei den Verhandlungen in Potsdam mit am Tisch sitzt, kann er sich aus dem Tarifkonflikt nicht raushalten, sondern er muss sich für eine deutliche Einkommenssteigerung stark machen. Sonst hat der öffentliche Dienst keine Zukunft“, warnt der GdP-Vorsitzende. „Und er muss ohne Wenn und Aber erklären, dass der Tarifabschluss in NRW zeit- und inhaltsgleich für die Beamten übernommen wird."

20. Oktober 2021

GdP: Für die Bekämpfung von Kinderpornografie braucht die Polizei Personal

Manfred Vollmer GdP

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte "Taskforce Kinderpornographie" zur Dauereinrichtung macht. "Polizei und Staatsanwaltschaft kommen immer mehr Fällen auf die Spur, es tun sich Abgründe auf", sagte der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens.

Die schon jetzt eingeleiteten 3800 Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 4100 Beschuldigte seien nur die Spitze des Eisberges. Die Taskforce-Ermittler haben es zum Teil mit Foren mit sechsstelligen Zahlen noch unbekannter Nutzer in Deutschland und anderen Ländern zu tun. Die bitter notwendige Bekämpfung von Kinderpornographie benötige enorme Ressourcen. "Dafür braucht die Polizei Personal", betonte Mertens.

Nötig sind aber auch bessere gesetzliche Rahmenbedingungen. Die GdP teilt die Forderung von Minister Biesenbach, dass Provider für solche Ermittlungen IP-Adressen länger speichern müssen als nur wenige Tage. "Die Polizei muss in die Lage versetzt werden, digitale Spuren besser zu sichern", mahnte Mertens.

14. Oktober 2021

Pressemitteilung

GdP sieht Landesregierung bei den Tarifverhandlungen in der Pflicht

Michael Grigat/GdP

Düsseldorf.

Bei den morgen in Potsdam beginnenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die schwarz-gelbe Landesregierung in der Pflicht. „Auch wenn Armin Laschet Ende des Monats sein Amt als Ministerpräsident niederlegen wird, um in den Bundestag zu wechseln, kann sich NRW als größtes Bundesland nicht aus den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder raushalten“, erklärt die stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Jutta Jakobs.

„Wenn wir die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erhalten wollen, brauchen wir eine deutliche Einkommenserhöhung oberhalb der Inflationsrate und keine Herabstufung einzelner Tätigkeitsbereiche, wie von den Arbeitgebern gefordert. NRW ist hier in der Pflicht, denn es geht in Potsdam um die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes“, sagt Jakobs.

Verhandelt wird in Potsdam nicht nur über die Einkommen der 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten, sondern auch über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Länder, auf die das Ergebnis anschließend übertragen werden soll. In NRW sind von der Tarifrunde neben den Beschäftigten in den Schulen, Finanzämter und Krankhäusern auch 8 500 Tarifbeschäftigte bei der Polizei sowie 48 000 Polizistinnen und Polizisten betroffen.

ie GdP fordert zusammen mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fünf Prozent mehr Geld, mindestens aber 150 Euro im Monat. Die Arbeitgeber wollen stattdessen die Arbeit in zahlreiche Einzelschritte untergliedern, um auf diesem Weg einen Großteil der Beschäftigten schlechter eingruppieren zu können. „Bleiben die Länder bei ihrer Forderung, dass die Beschäftigten ihre Tariferhöhung durch eine schlechtere Eingruppierung selber bezahlen sollen, müssen die verantwortlichen Politiker mit massiven Reaktionen der Beschäftigten rechnen“, warnt Jakobs.

05. Oktober 2021

Langzeitarbeitskonten: Gut gemeint, mäßig umgesetzt

GdP kritisiert aktuellen Verordnungsentwurf

Foto: Lukas Maaßen/GdP

Knapp zwei Jahre nach der Ankündigung liegt der GdP nun der Verordnungsentwurf zur Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten in der Landesverwaltung vor. Die Kritik, die die GdP gemeinsam mit dem DGB im Verlauf des gesamten Prozesses eingebracht hat, findet allerdings in dem vorgelegten Papier so gut wie keine Berücksichtigung. Im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung hat die GdP daher nochmals die strukturellen Schwachstellen benannt, die das vorgesehene Konzept aufweist.

Hierzu gehören insbesondere:

- Die Nutzung der Konten sieht eine „freiwillige“ Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 44 Stunden vor.

- Die Möglichkeiten der Erstbefüllung des Langzeitarbeitszeitkontos sind für den Bereich der Polizei NRW zu gering angesetzt. Bei Einrichtung des Kontos können nach derzeitigem Stand nur 156 Stunden aus FLAZ-/GLAZ-/DSM-Konten, 122 Stunden aus angeordneter Mehrarbeit sowie 278 Stunden, die pandemiebedingt entstanden sind, eingebracht werden. Damit wird die Polizei NRW auch künftig jährlich die Debatte über die Verjährung der Mehrarbeitsstunden führen müssen.

- Die Nutzung der aufgebauten Guthaben kann aufgrund „dienstlicher Belange“ abgelehnt werden. Die GdP hat diese unbestimmte Regelung kritisiert und wird darauf hinwirken, dass im Rahmen von Dienstvereinbarungen konkrete Bedingungen festgehalten werden.

- Die Inanspruchnahme in den letzten fünf Jahren vor dem Ruhestandseintritt ist weiter nicht vorgesehen. Das widerspricht nach unserer Auffassung der Idee einer individuellen Lebensplanung unserer Kolleg:innen.

GdP-Position: Anforderungen müssen sich am Polizeialltag orientieren

Die aktuellen Regelungen sind davon geprägt, dass die Konten ressortübergreifend gelten. Dabei bleibt allerdings, neben allen übrigen Schwächen, die besondere Ausgangslage der Polizei NRW mit der Altstundenproblematik auf der Strecke. Die GdP wird in dem Prozess daher weiter auf Verbesserungen drängen.

04. Oktober 2021

Pressemitteilung

Spaltung der Polizei hilft der Kripo nicht

Foto: Jürgen Seidel / GdP

Als unausgegorenen Schnellschuss bewertet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Entschließungsantrag von CDU und FDP zur Kriminalpolizei, über den der Landtag in dieser Woche beraten will. „Dass bei der Kripo vieles im Argen liegt – vom viel zu hohen Fallaufkommen bis zur unzureichenden technischen Ausstattung –, ist von uns immer wieder massiv kritisiert worden. Aber die jetzt von Schwarz-Gelb präsentierten Lösungsvorschläge ändern nichts daran“, sagte der stellvertretende GdP Landesvorsitzende Michael Maatz.

„Wer als junger Mensch in NRW zur Kripo gehen will, kann das schon jetzt jederzeit machen. Er muss sich nur melden“, erläutert Maatz. „Aber die Forderung von CDU und FDP, dass in Zukunft zehn Prozent aller Nachwuchspolizisten direkt nach dem Studium zur Kripo gehen sollen, ohne vorher ein Jahr im Wach- und Wechseldienst gearbeitet zu haben, schwächt die Kripo, statt sie zu stärken. Das würde den jungen Menschen nur eine Berufserfahrung nehmen, die sie für ihre Arbeit bei der Kripo brauchen.“ Auch die Forderung der beiden Regierungsparteien, das bestehende Programm „Spezialisten zu Polizisten“ auszubauen, ist aus Sicht der GdP eine Scheinlösung. „Das Programm ist in der Praxis längst gescheitert, es muss aufgegeben statt ausgebaut werden.“

Der stellvertretende GdP-Vorsitzende erinnerte zudem daran, dass die Polizei nur dann erfolgreich ist, wenn alle Arbeitsbereiche eng zusammenarbeiten. „Statt einen Keil in die Polizei zu treiben und die Kripo gegen die anderen Direktionen auszuspielen, muss Schwarz-Gelb der Polizei das Personal zur Verfügung stellen, das sie für eine erfolgreiche Arbeit braucht“, fordert Maatz. „Die fehlenden Polizisten kann ich nicht durch Belastungsstudien ersetzen, mit denen ich herausfinden will, in welchen Bereichen die Arbeitsbelastung besonders groß ist, und wo es nicht ganz so schlimm ist.“

Zudem hat das Innenministerium bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Konzepte entwickeln soll, wie die Kripo kurzfristig entlastet werden kann. „Warum lässt die Landesregierung die Arbeitsgruppe nicht endlich arbeiten, statt neue Forschungsaufträge zu vergeben, deren Ergebnisse erst nach der Landtagswahl vorliegen?“, fragt der GdP-Vize. „Das sieht nicht nach einem überzeugenden Konzept aus."

28. September 2021

Pressemitteilung

GdP fordert mehr Ehrlichkeit bei den Einstellungszahlen

Foto: Sven Vüllers

Düsseldorf.

Von den 2600 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern, die die Landesregierung im kommenden Jahr einstellen will, bleiben am Ende der dreijährigen Bachelorausbildung erfahrungsgemäß nur 2080 übrig, um die dann in den Ruhestand gehenden älteren Polizisten zu ersetzen. Die übrigen 520 Anwärter brechen ihre Ausbildung vorzeitig ab. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat deshalb bei der heutigen Anhörung des Landtags für den Landeshaushalt 2022 mehr Ehrlichkeit in der Diskussion über die Einstellungszahlen bei der Polizei gefordert.

"Wir müssen die viel zu hohe Abbrecherquote von 20 Prozent nachhaltig senken. Auf deutlich unter 10 Prozent, wie in den früheren Jahren.", sagte der stellvertretende GdP Landesvorsitzende, Michael Maatz. „Dazu sind mehr Tutorien notwendig, damit eigentlich gute Nachwuchspolizisten nicht an einzelnen Klausuren scheitern. Zudem müssen die durch die Abbrecher frei werdenden Stellen beim nächsten Einstellungstermin nachbesetzt werden, wenn wir die desolate Personalsituation bei der Polizei schnell verbessern wollen“, ergänzte Maatz. „Das Geld dazu ist da, es muss vom Innenministerium nur abgerufen werden.“

Die GdP fordert zudem, dass das Land mehr in die Fortbildung der Polizistinnen und Polizisten investiert. „Wenn die Polizei im Digitalzeitalter ankommen soll, brauchen wir mehr Experten. Gleichzeitig geht uns in den kommenden Jahren viel Fachwissen verloren, weil ein Großteil der Beamten, die die Arbeit der Polizei bislang geprägt haben, aus Altersgründen ausscheidet. Dass die Landesregierung den Fortbildungsetat der Polizei trotzdem auf 4,9 Millionen Euro einfrieren will, passt nicht dazu“, sagte Maatz.

Polizisten, die in einen anderen Arbeitsbereich wechseln, müssen zum Teil mehrere Jahre warten, bevor sie an der erforderlichen Einführungsfortbildung teilnehmen können. Das gilt zum Beispiel für die Kripo. „Das ist völlig inakzeptabel“, sagte der stellvertretende GdP-Vorsitzende. Für die Lehrenden müssen zudem finanzielle Anreize geschaffen werden. Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte deren Einkommen zuletzt sogar gekürzt, indem er die seit Jahrzehnten gezahlte Fortbildungszulage ersatzlos gestrichen hat.

23. September 2021

Pressemitteilung

GdP hat in NRW erstmals mehr als 46 000 Mitglieder

Düsseldorf.

Von den 2660 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern, die am 1. September in NRW ihr Bachelorstudium bei der Polizei begonnen haben, sind bereits mehr als 2200 in die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eingetreten. Die Zahl aller GdP-Mitglieder in NRW steigt damit auf mehr als 46 000. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren zählte die GdP noch 40 014 Mitglieder.

Der deutliche Mitgliederzuwachs der vergangenen Jahre zeigt, dass Gewerkschaften auch in schwierigen Zeiten, in denen Parteien und andere politische Organisationen mit Mitgliederrückgängen zu kämpfen haben, wachsen können, wenn ihre Leistung stimmt. „Wir sind mitgliedernah und durchsetzungsstark – das zahlt sich aus“, fasst der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz das Erfolgsrezept der GdP zusammen.

„Dass in NRW zwei von drei Beschäftigten bei der Polizei GdP-Mitglied sind, stärkt uns bei den anstehenden, schwierigen Verhandlungen mit dem Innenministerium den Rücken“, ergänzt Maatz. Zu den zwischen der GdP und Innenminister Herbert Reul umstrittenen Themen gehören unter anderem die flächendeckende Ausrüstung der Polizei mit dem Taser, die Reduzierung der überlangen Arbeitszeit der Polizistinnen und Polizisten von 41 Stunden in der Woche und die Schaffung von Langzeitkonten bei der Polizei.

22. September 2021

Landeshaushalt 2022: NRW braucht mehr!

Foto: Holger Dumke/GdP

Düsseldorf.

Im Rahmen einer Plakataktion haben heute Vertreter der acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB vor dem Düsseldorfer Landtag den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses ihre Forderungen zum Landeshaushalt 2022 überreicht. Mit dabei war auch der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz, der noch einmal eindringlich das Scheitern der Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst kritisiert hat. „Weg mit der 41-Stunde-Woche!“ lautet die zentrale Forderung der GdP. Denn ohne eine deutliche Reduzierung der überlangen Arbeitszeit hat der öffentliche Dienst keine Zukunft

Auf weiteren Plakaten haben sich die Gewerkschaften für mehr öffentliche Investitionen, eine bessere Bildung, mehr Geld für den öffentlichen Nahverkehr, eine bezahlbare Energieversorgun und für einen Altschuldenfond für die Kommunen stark gemacht. Die Landesvorsitzende des DGB, Anja Weber, erinnerte in einem kurzen Statement an die enormen Herausforderungen, vor denen das Land steht. „Es gilt, die dramatischen Pandemiefolgen zu bewältigen und der wachsenden sozialen Ungleichheit entschieden entgegenzutreten“, sagte sie. „Kinder und junge Menschen haben besonders unter der Krise gelitten. Wir brauchen daher erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Bildung und Ausbildung, um allen eine gute Zukunft zu ermöglichen. Wir haben zudem nur noch bis 2045 Zeit, um die Klimaneutralität zu erreichen.“

Die DGB-Vorsitzende kritisierte zudem daran, dass zurzeit in NRW 22 000 Stellen im öffentlichen Dienst nicht besetzt werden können, weil die öffentliche Hand als Arbeitgeberin nicht attraktiv genug ist. Ein Problem, das auch im Tarifbereich der Polizei eine immer größer werdende Rolle spielt.

„Der vorgelegte Haushaltsentwurf findet auf all diese Fragen keine oder nur unzureichende Antworten“, kritisierte die DGB-Vorsitzende. „Wir sind daher überzeugt: NRW braucht mehr!“

 

Pressemitteilung

Trotz hoher Einstellungszahlen: Unter dem Strich bleiben nur 86 Polizisten als Verstärkung übrig

Foto: Michael Mertens/GdP

Köln.

Trotz hoher Einstellungszahlen hat die Polizei in NRW noch eine lange Wegstrecke vor sich, bis die in der Vergangenheit von der Politik gerissenen Personallücken wieder ausgeglichen sind. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Vorfeld der heutigen zentralen Vereidigung der im vergangenen Jahr neu eingestellten Kommissaranwärterinnen und -anwärter in Köln hingewiesen. „Dass in diesem Jahr erstmals 2750 Nachwuchspolizisten vereidigt werden, ist eine tolle Nachricht! Aber gleichzeitig ist auch die Zahl der Pensionierungen auf ein Rekordhoch gestiegen“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Unter dem Strich bleiben in diesem Jahr nur 86 Polizisten als Verstärkung übrig. 2022 werden es mit 294 zusätzlichen Beamten auch nicht viel mehr sein.“

Die GdP erwartet deshalb von der Politik, dass die aktuelle Einstellungszahl von 2600 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern auch über die im nächsten Jahr endende Legislaturperiode hinaus beibehalten wird. „Im Bundestagswahlkampf haben alle Parteien versprochen, dass sie die personell ausgehungerten Wachen und Kriminalkommissariate verstärken wollen. Niemand hindert sie daran, schon jetzt zu erklären, dass das auch dann noch gilt, wenn im kommenden Jahr sowohl die Bundestagswahl als auch die Landtagswahl hinter uns liegen“, betonte der GdP-Vorsitzende.

Handlungsbedarf sieht die GdP auch bei der Einstellung von zusätzlichen Tarifbeschäftigten, die die Polizisten entlasten sollen. „Das Programm von 5 mal 500 zusätzlichen Tarifbeschäftigten muss über das Ende des kommenden Jahres hinaus fortgesetzt werden“, fordert Mertens.

09. September 2021

Pressemitteilung

GdP sieht sich durch die Gerichtsentscheidung zum Hambacher Forst bestätigt

Foto: Stephan Hegger/GdP

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht sich durch die heute verkündete Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zum Hambacher Forst in ihrer Forderung bestätigt, dass politische Konflikte politisch gelöst werden müssen – und nicht auf Kosten der Polizei. „Wir haben bereits im August 2018 gefordert, dass erst die Politik über die Zukunft der Energiepolitik entscheiden muss, bevor die Polizei in Marsch gesetzt wird. Wäre Minister Reul diesem Rat gefolgt, wäre der Polizei ein politisch hoch umstrittener Großeinsatz erspart geblieben“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

Nach Berechnungen der GdP sind für die Räumung des Hambacher Forsts mehr als eine Millionen Einsatzstunden bei der Polizei angefallen. „Diese Zeit hätten wir besser nutzen können“, sagte Mertens.

Die Kölner Verwaltungsrichter haben die Räumung der Baumhäuser im September 2018 für rechtswidrig erklärt. Der fehlende Brandschutz sei als Begründung dafür nur vorgeschoben gewesen. „Es wäre es gut, wenn diese Frage durch eine höhere Gerichtsinstanz geklärt wird, damit wir Rechtssicherheit bekommen. Das wäre auch für vergleichbare Fälle in der Zukunft wichtig“, betonte Mertens. Trotzdem spricht aus Sicht der GdP alles dafür, dass die Besetzung des Waldes durch die Braunkohlegegner rechtswidrig ist.

Dazu ein Kommentar der GdP-Kreisgruppe Recklinghausen:

"Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes war die Räumung des Hambacher Waldes rechtswidrig, Begründung, „die behaupteten Brandschutzmängel waren lediglich vorgeschoben“.

Damit bestätigt das Gericht die seinerzeit durch die GdP getroffene Einschätzung zu den Begründungen für eine zeitnahe Räumung. Die GdP wurde seinerzeit ihrer gewerkschaftlichen Aufgabe gerecht, die Schutzfunktion für die Polizeibeschäftigten auszuüben. Aufgrund einer, wie nun festgestellt, unhaltbaren Begründung unsere Kolleginnen und Kollegen in einen erwartbaren, auch gewalttätigen Konflikt zu entsenden, empfanden wir als unverantwortlich, dafür hagelte es massive Kritik aus dem Innenministerium. Auch wenn wir stets darauf hinwiesen, dass es uns nicht um den Schutz oder die Verharmlosung von kriminellen, gewalttätigen AktivistInnen ging, sondern um die Signalwirkung einer Begründung, die sich als nicht gerichtsfest erweisen könnte, wurden wir für unsere damalige Haltung unter dem Schlagwort „Erst reden dann roden“ massiv kritisiert. Mit dem Kölner Urteil ist nun klar, dass die GdP einmal mehr richtig lag und die massiven Gewaltexzesse, die unsere Kolleginnen und Kollegen erleiden mussten, zu diesem Zeitpunkt unnötig in Kauf genommen wurden.

Vielleicht ein Grund mehr, künftig auch die Einschätzungen einer kompetenten Berufsvertretung stärker in die eigene Beurteilung mit einzubeziehen."

03. September 2021

360 Grad. Rund um für dich da!

Foto: Matthias Imiolczyk/GdP

2660 jungen Menschen haben in dieser Woche in NRW ihre Ausbildung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar begonnen. So viele, wie nie! Für die GdP sind die Anwärterinnen und Anwärter Kolleginnen und Kollegen von Anfang. Schon seit Mittwoch hat deshalb die Junge Gruppe der GdP an allen Ausbildungsbehörden der Polizei Infostände aufgebaut, um die Neuen zu begrüßen. Unter dem Motto „360 Grad. Rund um für dich da!“ bieten die Mitglieder der Junge Gruppe jede Menge Infos und praktische Tipps, die für den erfolgreichen Studienstart hilfreich sind.

Mit dem Kampagnenlogo „360 Grad“ zeigt die GdP, dass die Mitglieder das Wichtigste sind. Wir stehen allen, die bei der Polizei arbeiten, als starker Partner im beruflichen Alltag zur Seite. Denn beim Studium für den Polizeiberuf, aber auch später im beruflichen Alltag kann es immer wieder passieren, dass etwas Unvorhergesehenes passiert oder was schief läuft, bei dem ich auf die Hilfe von anderen angewiesen bin. Und genau dafür ist die GdP da. Wir helfen da, wo es drauf ankommt! Von der Unterstützung bei Problemen bei der Ausbildung und dem Studium bis zur Bewältigung von schwierigen, dienstlichen Vorfällen. Mit Rat und Tat, und wenn es drauf ankommt auch mit juristischer Unterstützung. Wir lassen niemanden alleine. Denn wir wollen, dass ihr den Kopf frei habt, für das, was euch besonders am Herzen liegt – euren Beruf!

Das gilt auch für die soziale Absicherung. Zusammen mit unserem Servicepartner, der Signal Iduna Versicherung, stellen wir allen Neuneinsteigern bei der Polizei umfassende und kompetente Leistungen zu beamtenrechtlichen Versorgungs- und Absicherungsfragen zur Verfügung. Ein Teil der Leistungen, wie die wichtige Krankenanwartschaftsversicherung, sind während des Bachelorstudiums bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Andere Leistungen bieten wir zu günstigen Konditionen an. Exklusiv für unsere Mitglieder.

Die GdP ist aber nicht nur für alle Fragen zur Berufskarriere bei der Polizei der erste Ansprechpartner, sondern auch im privaten Alltag. Denn die Mitgliedschaft in der GdP macht Spaß! Bei zahlreichen Mitgliederevents – angefangen vom Bowlingturnier, über das Winterfest, bis hin zu unseren zahlreichen Bildungsveranstaltungen – geben wir unserer Bestes! Auch während der aktuellen Pandemie! In entspannter Atmosphäre feiern und lachen, aber auch für den Austausch über berufliche Projekte und Herausforderungen – dafür ist die GdP da.

02. September 2021

Tarif-Forum stimmt auf harte Verhandlungen ein - Arbeitgeber wollen an Eingruppierung „sägen“

Foto: Uschi Barrenberg/GdP

Die Tarifrunde rückt näher, und es wird keine einfache. „Die Arbeitgeber haben schon vorab einen richtig großen Brocken auf den Tisch gelegt, eine Kampfansage“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende René Klemmer an diesem Donnerstag (2. September 2021) beim Tarif-Forum des nordrhein-westfälischen Landesverbandes. Er geht davon aus, dass im Laufe der Verhandlungen auch die Beschäftigten ganz direkt gefordert sein könnten: „Ihr müsst dann auf die Straße gehen – zeigen, welchen Nerv die Arbeitgeber getroffen haben.“

Konkret geht es um den „Arbeitsvorgang“, den die Tarifgemeinschaft der Länder im Zuge Tarif-Verhandlungen ab 8. Oktober „differenzierter beschreiben“ will. Das Ziel: Beschäftigte in niedrigere Entgeltgruppen einordnen – für die GdP ein No-Go. „Bei Neueinstellungen kann das schnell ein oder zwei Entgeltgruppen niedriger bedeuten“, erklärte Klemmer. Die Eingruppierung sei das Fundament des Tarifgefüges: „Die Arbeitgeber wollen daran sägen!“

Für NRW sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Jutta Jakobs Unterstützung zu: „Wir sind zu allem entschlossen.“ Planungen, etwa für aktive Mittagspausen, laufen bereits. Die Forderungen der Gewerkschaften (u. a. fünf Prozent mehr Entgelt, mindestens 150 Euro mehr im Monat) hält sie für unbedingt angemessen: „Im Vergleich zu freier Wirtschaft, Bund und Kommunen hinken die Länder bei der Vergütung hinterher.“

Jutta Jakobs vertritt die Tarifbeschäftigten seit 2012 beim Geschäftsführenden Landesvorstand der GdP. Die über 100 Teilnehmer des Tarif-Forums votierten dafür, dass Jakobs das auch in den kommenden vier Jahren tun soll. Das Votum fiel einstimmig aus. Wegen der Corona-Pandemie fand das Forum erstmals als Videokonferenz statt. Ein großes Ziel: noch mehr Tarifbeschäftigte für eine GdP-Mitgliedschaft begeistern – gerade auch unter den technischen Spezialisten, die die Polizei derzeit einstellt.

Das Potenzial ist da. Das hat die Personalratswahl im Mai gezeigt, die GdP hatte in allen NRW-Polizeibehörden die Mehrheit der Stimmen erlangt. Landesvorsitzender Michael Mertens würdigte ausdrücklich den Einsatz der GdP-Mitglieder aus dem Tarifbereich: „In Behörden, die hart umkämpft waren, habt Ihr die Mehrheit erreicht!“ Im Tarifbereich habe die GdP bei der Wahl viel mehr Stimmen als sie Mitglieder habe. Mertens‘ Botschaft an alle, die noch nicht Mitglied sind: „Wir haben keinen Aufnahmestopp…“

02. September 2021

Pressemitteilung

Klarstellung von Reul ist dringend geboten

Foto: GdP

Düsseldorf.

Unmittelbar im Vorfeld der heutigen Sitzung des Innenausschusses hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Innenminister Herbert Reul aufgefordert, die Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten an der Massendatenabfrage bei fast 13 000 Telefonnummern, auf die die Polizei bei den Ermittlungen wegen der rechtsextremen Chats von Beschäftigten der Polizei gestoßen war, endlich umzusetzen. Der Großteil der betroffenen Personen hatte mit den rechtsextremen Chats überhaupt nichts zu tun. In einem bereits Ende Juli an Innenminister Reul gerichteten Schreiben hatte die Datenschutzbeauftragte des Landes die Weiterleitung der Handynummern an zahlreiche Ermittlungsstellen als rechtswidrig kritisiert.

Es handele sich um „eine Datenverarbeitung ins Blaue hinein, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig ist“, hatte die Datenschutzbeauftragte festgestellt. Die Übermittlung der Daten sei zudem „ermessensfehlerhaft“ und schon deshalb „ohne Rechtsgrundlage“ erfolgt. Die Datenschutzbeauftragte hatte den Innminister aufgefordert, die rechtswidrig gespeicherten Daten nicht nur umgehend zu löschen, sondern auch alle Betroffenen über die gegen sie gerichteten Ermittlungen zu informieren. Dieser Aufforderung ist Innenminister Herbert Reul bislang nur zum Teil nachgekommen.

In seiner schriftlichen Stellungnahme für den Innenausschuss räumt Reul zwar ein, dass er die Abfrage „durchaus kritisch gesehen“ hat, als er im Nachhinein davon erfahren habe. Vor einer abschließenden Bewertung wolle er aber erst die schriftliche Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten abwarten. Der GdP geht das nicht weit genug.

„Bei den Chat-Gruppen haben sich Abgründe aufgetan, die niemand für möglich gehalten hat“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Trotzdem müssen auch in diesem Fall die Ermittlungen nach Recht und Gesetz erfolgen. Niemand darf nur deshalb in den Fokus der Ermittlungen geraten, weil sich seine Telefonnummer auf dem Handy eines der Tatverdächtigen befunden hat.“

Von Innenminister Reul erwartet die GdP, dass nicht nur die zu Unrecht gespeicherten Telefondaten umgehend gelöscht werden, sondern dass die Polizei die Betroffenen auch über die inzwischen eingestellten Maßnahmen informiert. „Und wir brauchen neue Instrumente, die Polizistinnen und Polizisten auch in einem schwierigen Einsatzumfeld stärken, damit sich rechtsradikale Positionen bei ihnen nicht verfangen können. Auch nicht bei einzelnen Beamten“, fordert GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

31. August 2021

Pressemitteilung

GdP fordert Amtszulage für die Führungskräfte des gehobenen Dienstes

Foto: Sven Vüllers/GdP

Düsseldorf.

Die Übernahme von Führungsaufgaben gegenüber anderen Beschäftigten muss sich auch bei der Polizei lohnen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert deshalb, dass in NRW für alle Polizistinnen und Polizisten der Besoldungsgruppe A 13, die eine Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Beamten der gleichen Besoldungsgruppe innehaben, eine Amtszulage eingeführt wird, mit der die von ihnen erbrachte zusätzliche Leistung honoriert wird. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits seit dem vergangenen Jahr für die Bundespolizei.

„In vielen Wachen und Kommissariaten, aber auch in anderen Dienststellen haben wir die absurde Situation, dass Polizistinnen und Polizisten, die nach A 13 besoldet werden, anderen Führungskräften mit A 13 vorgesetzt sind, ohne dass sie dafür eine finanzielle Anerkennung bekommen“, kritisiert GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Das passt schon deshalb nicht in die Landschaft, weil der Innenminister zu Recht von den Spitzenkräften des gehobenen Dienstes ein herausragendes Engagement erwartet. Diese Leistung muss er auch honorieren.“

Um diesen Widerspruch aufzulösen, hat die Bundespolizei bereits Anfang des vergangenen Jahres eine neue Besoldungsgruppe A 13z eingeführt, in die bis zu 20 Prozent der Beamten der Besoldungsgruppe A 13 aufsteigen können. Sie erhalten seitdem eine Amtszulage von rund 320 Euro im Monat. Die GdP fordert, dass auch in NRW alle Führungskräfte des gehobenen Dienstes, die sich auf Grund ihrer Funktionen von den übrigen Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 13 abheben, eine entsprechende Zulage erhalten. Werden in NRW die gleichen Kriterien wie bei der Bundespolizei zu Grunde gelegt, hätten rund 350 Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf die neue Zulage.

Darüber hinaus tritt die GdP dafür ein, dass die anderen Zulagen, die Polizistinnen und Polizisten wegen ihrer besonderen Belastungen wie z. B. Nacht- und Wochenenddienst erhalten, endlich an die Preisentwicklung der vergangenen Jahrzehnte angepasst werden. Davon würden alle Polizistinnen und Polizisten profitieren. „Die seit fast 20 Jahren auf 130 Euro eingefrorene Polizeizulage muss endlich verdoppelt werden!“, fordert der GdP-Vorsitzende.

27. August 2021

Tarifrunde 2021

Forderung steht fest!

Foto: Michael Grigat/GdP

Gestern Nachmittag wurde unter Beteiligung der GdP in der Bundestarifkommission von ver.di die Forderung für die kommende Tarifrunde festgelegt. Betroffen sind nicht nur die rund 800 000 Beschäftigten der Länder. Das Ergebnis spielt auch eine entscheidende Rolle für die rund 2 Millionen Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, wenn es später um die Übernahme geht.

Die Forderungen im Detail:

Erhöhung der Entgelte um 5 Prozent, mindestens 150 Euro pro Monat

Für die Auszubildenden eine Erhöhung der Vergütung um 100 Euro pro Monat

Eine unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach der Ausbildung

Laufzeit 12 Monate

Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Fazit:

Trotz der coronabedingten Ausgangslage, dürfen sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht verunsichern lassen. Sie waren immer zur Stelle und haben auch in einer schwierigen Zeit ihren Dienst verrichtet! Ebenso darf man nicht vergessen, dass der öffentliche Dienst stark unterbezahlt ist, was auch den massiven Fachkräftemangel erklärt.

„ 5 Prozent Entgelterhöhung sind eine verdiente Forderung und mit der 12 monatigen Laufzeit kommen wir wieder näher an das Entgelt im TVöD heran. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Jutta Jakobs, das für den Tarifbereich zuständige GVS-Mitglied.

Den Beschäftigten muss jedoch klar sein, dass es keine einfache Verhandlungsrunde wird und nicht nur aufgrund der Ankündigung der Arbeitgeber den Arbeitsvorgang verändern zu wollen.

„Wir sind mehr denn je darauf angewiesen, dass die Beschäftigten bei der Polizei NRW an einem Strang ziehen! Und dass sie sich, wenn es drauf ankommt, auch an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen“, mahnt Jakobs.

25. August 2021

Passt?! Sonst wird's passend gemacht!

Foto: Uschi Barrenberg/GdP   

„Passt?! Sonst wird's passend gemacht“ – unter diesem Motto ist heute die Landesfrauenkonferenz der GdP in Gladbeck fortgesetzt worden. Zum ersten Mal im Hybrid-Format: Wie bereits bei den vorausgegangenen Personengruppenkonferenzen der Jungen Gruppe und der Seniorengruppe waren von den 110 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur die Kandidatinnen für den Landesfrauenvorstand, die Mitglieder der Antragsberatungskommission, Vertreter des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands und der Bundes-GdP sowie ein kleines Orga-Team der Geschäftsstelle vor Ort. Der Großteil der 75 weiblichen Delegierten aus den Kreisgruppen wurde dagegen digital zugeschaltet.

Das Motto der Frauenkonferenz bezieht sich auf Forderung nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Nutzung von flexiblen Arbeitsmodellen. Kirsten Böhm-Salewski, die heute als Landesfrauenvorsitzende erneut in ihrem Amt bestätigt wurde, sagte dazu: „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass flexible Arbeitsmöglichkeiten, die vorher nicht denkbar waren, auch für Polizeibeschäftigte möglich sind. Diese erweiterten Arbeitsmöglichkeiten dürfen nach der Pandemie nicht wieder in der Schublade verschwinden!", sie müssen im Gegenteil „weiter ausgebaut“ und „passend gemacht werden“, sagte sie. „Das gilt insbesondere für die Frauen, aber ebenso auch für Männer. Und genau dafür wird sich der Landesfrauenvorstand einsetzen“, betonte Böhm-Salewski.

Profitieren würde davon auch die Polizei. Vor allem Frauen könnten durch eine flexiblere Arbeitszeit mehr Stunden arbeiten und durch Jobsharing auch in Teilzeit Führungsaufgaben übernehmen. Das würde nicht nur ihre Karrieremöglichkeiten verbessern, sondern auch dem Personalmangel in der Polizei entgegenwirken. „Deshalb muss die Polizei passende, individuell abgestimmte Modelle für alle Polizeibeschäftigten implementieren – nicht nur für die weiblichen", fordern die GdP-Frauen.

In einem auf der Landesfrauenkonferenz beschlossenen Leitantrag fordern sie neben dem Ausbau flexibler Arbeitszeiten auch die Schaffung von mehr Homeoffice-Möglichkeiten. Dadurch würde die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gestärkt. Einen Rückfall in alte Rollenklischees (Frauen tragen in der Pandemie nachweislich die Hauptlast der Sorgearbeit) müsse dabei allerdings verhindert werden. Deshalb treten die GdP-Frauen dafür ein, dass die neuen Regeln zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gleichermaßen für Frauen und Männer gelten. Auch die „neuen Väter“ wollen mehr Zeit für die Familie haben. Und die Mütter mehr finanzielle Selbstständigkeit und eine bessere Absicherung vor Altersarmut.

In weiteren, von der Konferenz beschlossenen Anträgen macht sich die GdP-Frauenkonferenz zudem für die Ausweitung der Nutzung vom IT-Verfahren bei alternierender Telearbeit, den Ausbau von Satelliten-Arbeitsplätzen und von Jobsharing-Modellen stark. Zudem tritt die Frauengruppe der GdP für einer Änderung des Musterraumprogramms und eine Ausweitung des Arbeitszeitrahmens in Gleitzeit (GLAZ) bzw. für mehr Variable Arbeitszeit (VAZ) ein.

25. August 2021

Frauenvorstand einstimmig bestätigt

Foto: Uschi Barrenberg/GdP   

Seit Oktober 2017 steht Kirsten Böhm-Salewski an der Spitze der Frauengruppe der GdP. Heute wurde sie auf der – erstmals in Hybridform durchgeführten – Landesfrauenkonferenz in Gladbeck einstimmig für weitere vier Jahre in ihrer Funktion bestätigt. Auch ihre zwei Stellvertreterinnen Anne Strunk (BV Arnsberg) und Julie Janetzko (BV Detmold) und Schriftführerin Sonja Galatsch-Perry (BV Düsseldorf) wurden ebenfalls wiedergewählt. Als Beisitzerinnen vervollständigen zudem Nicole Jörißen (BV Arnsberg), Kerstin Kowalewski (BV Münster), Michaela Willig (BV Köln), Meike Cürten (BV Köln) und Patricia Nubi (BV Detmold) in den nächsten vier Jahren den Landesfrauenvorstand.

Vor ihrer Wahl hat Kirsten Böhm-Salewski noch einmal daran erinnert, dass inzwischen mehr als 44 000 Frauen Mitglied in der GdP sind, knapp 13 000 davon allein in NRW. Der wachsende Anteil der Frauen müsse sich stärker in den Gremien der GdP wiederfinden, forderte sie. Um das zu erreichen, werde der Landesfrauenvorstand eine Initiative starten, damit in den nächsten Jahren möglichst in allen Kreisgruppen eigene Frauengruppen entstehen.

GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens und sein Vorstandskollege Frank Schniedermeier, der im Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand der GdP (GVS) die Frauengruppe vertritt, unterstützen dieses Ziel ausdrücklich. „Es ist gut, dass wir inzwischen in NRW sechs Kreisgruppen haben, an deren Spitze eine Frau steht. Angesichts von über fünfzig Kreisgruppen ist das aber noch immer zu wenig“, sagte Mertens. „Da müssen wir mehr tun, sonst wird unsere Forderung, den Frauenanteil in Führungsfunktionen der Polizei zu erhöhen, unglaubwürdig.“

Dass das auch anders geht, zeigt der Landesbezirk Rheinland-Pfalz, an dessen Spitze seit drei Jahren mit Sabrina Kunz erstmals eine Frau steht. In einem Grußwort warb sie dafür, auch die internen Arbeitsstrukturen in der GdP in den Blick zu nehmen, wenn der Frauenanteil bei den Wahlämtern der GdP erhöht werden soll. Wenn Aufgaben und Funktionen auf mehr Schultern verteilt werden, ist es einfacher, Kolleginnen dafür zu gewinnen, sich in der GdP zu engagieren“, sagte sie.

Die Landesfrauenkonferenz wird heute Nachmittag mit der Beratung der Anträge fortgesetzt.

23. August 2021

Neue Beihilfeverordnung: GdP-Forderung umgesetzt!

Grenze für „wirtschaftliche Selbstständigkeit“ wird angehoben

Foto: Sven Vüllers/GdP   

Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf für die Neufassung der Beihilfeverordnung NRW, wird eine maßgebliche Forderung der GdP umgesetzt: Die Grenze, anhand derer die „wirtschaftliche (Un-) Abhängigkeit“ von Ehegatt:innen von Beihilfeberechtigten beurteilt wird, soll auf 20.000 Euro angepasst und dynamisiert werden. Bisher lag dieser Wert seit den 1980er Jahren im Wesentlichen unverändert bei 18.000 Euro. Die GdP begrüßt diese Anpassung ausdrücklich, da sie der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung trägt. Hierbei darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass in den kommenden Jahren ein immer höherer Teil der Rente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt wird. Die Anpassung der Höchstgrenzen wird damit dauerhaft ein Thema bleiben, an dem die GdP arbeiten wird. Als weitere Anpassung wird künftig auch die Unterbringung einer Begleitperson beihilfefähig sein, soweit eine Unterbringung im Krankenhaus aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Neben weiteren Verbesserungen einzelner Leistungsposten, werden Entscheidungsvorbehalte des Finanzministeriums abgeschafft. Damit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Verfahren künftig unbürokratisch und effektiv abgewickelt werden können.

GdP-Forderung: Verjährung, KDP, Höchstbeträge

Die aktuell vorgelegten Anpassungen sind ein guter Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt eine Reihe von Forderungen unbehandelt. Hierzu gehört, dass die Verjährungsfrist für die Geltendmachung beihilferechtlicher Ansprüche nach § 13 Abs. 3 BVO NRW weiter bei lediglich 24 Monaten liegt. Die Ansprüche im Versorgungsrecht wurden im Rahmen der Dienstrechtsmodernisierung auf drei Jahre erhöht. Der Beihilfeanspruch kann ebenfalls als Versorgungsanspruch angesehen werden, sodass auch hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren gelten sollte. Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale wird ebenso wenig angegangen, wie die Anpassung der in der Anlage 5 zur BVO festgeschriebenen Höchstbeträge für Leistungen der Beihilfe. Die GdP wird weiter darauf drängen, dass hier strukturelle Verbesserungen für unsere Kolleg:innen erzielt werden.

Beamten-News zum Download

19. August 2021

GdP-Senioren fordern Beibehaltung des Beihilferechts

Foto: Uschi Barrenberg/GdP   

Mit Anträgen zur Beibehaltung des Beihilferechts, zur besseren Absicherung der APS-Aktiven und zum Ausbau des Bildungsangebots für die Senioren ist heute Nachmittag die Landesseniorenkonferenz der GdP in Gladbeck fortgesetzt worden. Mit ihren Anträgen setzten die Vertreter der Seniorengruppe der GdP ein deutliches Signal, dass sie sich auch in Zukunft in die Diskussion über die Interessen der ehemaligen Beschäftigten bei der Polizei aktiv einmischen werden.

„Das Beihilferecht ist fester Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Seine Bestimmungen „haben sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt“ und „bilden in Krankheits- und vor allem bei Pflegefällen eine zuverlässige und zufriedenstellende Absicherung“, heißt es in einem einstimmig angenommenen Antrag, mit dem sich die GdP-Senioren gegen Überlegungen in der Politik zur Einführung einer Bürgerversicherung aussprechen. Auch wenn die bestehenden Beihilfeansprüche durch eine Bürgerversicherung nicht angetastet werden sollten, rechnen die GdP-Senioren mit massiven Nachteilen für die Beamten und die Versorgungsempfänger. Die Qualität der Gesundheitsversorgung für die Beamten würde sinken, die Beiträge für die Private Krankenversicherung (PKV) würden deutlich steigen, wenn durch die Bürgerversicherung der Nachzug von jüngeren Beamten in die PKV ausbleibt.

In einem weiteren, ebenfalls einstimmig angenommenen Antrag fordern die Senioren, dass sich die GdP dafür einsetzt, dass das Rentenniveau wieder auf über 50 Prozent des Durchschnittseinkommens angehoben wird. „Schon jetzt erzielt ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten nach 45 Beitragsjahren eine Rente unterhalb von 1100 Euro. Millionen Rentner beziehen Grundsicherung, Frauen sind besonders häufig betroffen. Wird jetzt nicht gegengesteuert, wird es für rentenferne Jahrgänge schwer werden, eine ausreichende Anwartschaft für eine auskömmliche Rente im Alter aufzubauen“, heißt es in der Antragsbegründung.

In zwei Anträgen zur Stärkung der APS-Arbeit spricht sich die Landesseniorenkonferenz zudem dafür aus, dass die Ansprechpartner Senioren (APS) in den Vertrag zur „Versicherung im Ehrenamt“ einbezogen werden, den die GdP für ehrenamtliche Funktionsträger mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Außerdem soll das Thema Trauerarbeit mit bei den APS-Seminaren aufgenommen werden.

Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag, in dem eine Berücksichtigung von Versorgungsausgleichszahlungen geschiedener GdP-Mitglieder bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrags gefordert worden war.

19. August 2021

Generationswechsel beim Landesseniorenvorstand

Foto: Uschi Barrenberg/GdP   

Wer bei der Polizei gearbeitet hat, bleibt ihr oft ein Leben lang verbunden. Auch über das Pensions- und Rentenalter hinaus. Nicht von ungefähr spielt deshalb die Seniorengruppe, die sich nicht nur um den Zusammenhalt der ehemaligen Beschäftigten der Polizei, sondern auch um deren soziale Belange kümmert, in der GdP eine besondere Rolle. Mehr als neun Jahre war Bernhard Heckenkemper (79), als Landesseniorenvorsitzender ihr wichtigstes Gesicht. Mit der Wahl von Udo Linnenbrink (64) zum neuen Landesseniorenvorsitzenden nimmt diese Aufgabe in Zukunft ein Vertreter der jüngeren Generation wahr.

Neben Udo Linnenbrink, der viele Jahre an der Spitze des BV Detmold gestanden hat und bis 2010 auch Mitglied des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands (GVS) war, wurden Manfred Swienty (BV Düsseldorf) zum neuen stellvertretenden Landesseniorenvorsitzenden und Reinhold Hager (BV Düsseldorf) zum Schriftführer gewählt. Als Beisitzer gehören dem neuen Seniorenvorstand Uwe Fischer (BV Arnsberg), Klaus Büscher (BV Münster) und Bernhard Pichler (KV Köln), sowie als Vertreter der Rentnerinnen und Rentner Renate Feldmann (BV Arnsberg) und Dieter Dorn (BV Köln) an. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Wolfgang Klatta, Peter Linnemannstöns und Peter Hugo waren aus Altergründen nicht mehr angetreten.

Wie bereits bei der Landesjugendkonferenz Anfang Juli kann auch die Senioren-Konferenz der GdP wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr nur in Hybridform stattfinden, so dass nur die bisherigen Vorstandsmitgliedern und die Kandidatinnen und Kandidaten im Tagungshotel in Gladbeck vor Ort sein können. Die übrigen Delegierten werden online zugeschaltet. Dennoch fiel die Verabschiedung des langjährigen Seniorenvorsitzenden Bernhard Heckenkemper umso herzlicher aus. „Du hast mit dem APS-System ein Konzept zur Unterstützung der Senioren aufgebaut, von dem wir noch lange profitieren werden. Hunderte von Mitgliedern haben von deinen Ratschlägen profitiert, wenn es um die Lösung kniffliger Beihilfeprobleme und um Vorsorge- und Versorgungsfragen geht“, betonte auf der Konferenz der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Das kann keiner so wie du.“

Die Landesseniorenkonferenz wird heute Nachmittag mit der Beratung von Arbeitsaufträgen für den neuen Seniorenvorstand fortgesetzt.

18. August 2021

Tauschbörse der PHJAV hat Härtefälle verhindert

Foto: Meike to Baben/GdP   

Es ist wieder soweit! Mit Bestehen der letzten Prüfungen werden bis Ende August 1800 Kommissaranwärterinnen und -anwärter ihr dreijähriges Bachelorstudium bei der Polizei erfolgreich abschließen. Anschließend werden sie auf ihre neuen Behörden verteilt. Damit alles reibungslos funktioniert, arbeitet das LAFP seit Monaten auf Hochtouren. Trotzdem: Bei der Vielzahl der neuen Kommissarinnen und Kommissare ist es nicht immer möglich, jeden Wunsch im Nachersatzverfahren zu berücksichtigen Und da kommt die von der GdP initiierte Tauschbörse der Polizeihauptjugend- und Auszubildendenvertretung (PHJAV) ins Spiel. Auch in diesem Jahr konnte sie erfolgreich Härtefälle verhindern.

215 Studierende haben sich in diesem Jahr mit einem Tauschwunsch an die PHJAV gewandt. Das sind noch einmal 51 Anträge mehr, als im Vorjahr. Für die Mitglieder der PHJAV bedeutete das jede Menge Arbeit. Unzählige Telefonate wurden geführt und Alternativen angeboten, um möglichst vielen KA’s einen Tausch zu ermöglichen. Jede kleinste Möglichkeit wurde ausgeschöpft, bis am 11. August das Gremium einstimmig melden konnte: „Wir sind durch!“

Auch wenn es wegen der Vielzahl der Anfragen schlichtweg unmöglich war, für jeden Interessenten einen geeigneten Tauschpartner in einer seiner angegebenen Wunschbehörden zu finden, konnten am Ende 32 Kommissaranwärterinnen und -anwärter in eine andere Behörde vermittelt werden. So viele, wie noch nie! Darunter waren auch einige Härtefälle, bei denen ein Wohnortwechsel von bis zu 180 Kilometern auf dem Spiel gestanden hat.

Bis das alles geklappt hat, war es für die PHJAV-Mitglieder ein hartes Stück Arbeit. Auch deshalb, weil die Tauschbörse seit dem vergangenen Jahr aufgrund von Täuschungsversuchen in der Vergangenheit auf ein neues, anonymisiertes Verfahren umgestellt worden ist, damit jeder die gleichen Tauschchancen hat. Ein weiteres Problem war, dass viele Tauschgesuche, anders als in den vergangenen Jahren, nicht quer aus dem gesamten Land eingegangen sind, sondern sich auf wenige Großbehörden konzentriert haben. Dort gab es aber nicht genügend interessierte Tauschpartner. Trotzdem war die Tauschbörse auch in diesem Jahr ein voller Erfolg! Ein Beispiel mehr, wie wichtig eine gut funktionierende Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Polizei ist.

17. August 2021

Mit der GdP erfolgreich ins Studium starten

Foto: Sven Vüllers/GdP   

Gut studieren von Anfang an – das ist das Ziel von allen, die am 1. September an der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) ihre dreijährige Ausbildung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar starten. Damit das Studium reibungslos verläuft, steht die GdP allen jungen Kolleginnen und Kollegen von Beginn an mit Rat und Tat zur Seite. Von ersten Tipps und Infos zum Studienverlauf und zu den einzelnen Lehrinhalten, bis zur späteren Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung. Und mit Events und Veranstaltungen zum Kennenlernen der anderen Anwärterinnen und Anwärter. Denn niemand studiert gerne für sich alleine.                             

Worauf es im Studium wirklich ankommt

Mit dem Studium bei der Polizei beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Vieles erscheint auf den ersten Blick verwirrend. Denn es gibt nicht nur zehn, über ganz NRW verteilte Ausbildungsbehörden der Polizei, sondern auch das LAFP mit seinen drei Standorten und die ebenfalls über ganz NRW verteilten Standorte der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV). Und alle drei Ausbildungsträger sind für die erfolgreiche Ausbildung zum Polizeikommissar wichtig.

Damit alle alles von Anfang an richtig läuft, hat die GdP die wichtigsten Informationen für einen erfolgreichen Start bei der Polizei in der Broschüre „Erfolgreich durchs HSPV-Studium“ zusammengefasst. Vom Studienverlaufsplan, über Versicherungsfragen bis hin zur Besoldung.

Die Broschüre gibt es bei den Infoständen, mit denen die GdP in der ersten Studienwoche in allen Ausbildungsbehörden vor Ort präsent ist.

Und zum Download auf der Homepage der GdP zum Bachelor-Studium: polizei-bachelor.nrw

Hilfe in allen Lebenslagen

Nicht nur beim Studienstart, sondern auch in späteren Ausbildungsabschnitten gibt es immer mal wieder Probleme und Herausforderungen, bei den ich die Hilfe von anderen gut gebrauchen kann. Gerade die ersten Klausuren stellen viele Studierende vor große Hürden. Deshalb bietet die GdP an verschiedenen Standorten in NRW Klausurchecks an, in denen fachkundige Dozenten den prüfungsrelevanten Stoff noch einmal vertiefen und letzte Fragen klären. Das ist aber noch nicht alles. Um sich jeder optimal auf die Prüfungen vorbereiten kann, ist die GdP eine Kooperation mit der online-Plattform „recht-einfach.schule“ eingegangen. Hier bringen Profis den Studierenden alle Rechtsfächer im Studiengang Polizeivollzugsdienst näher. Eine runde Sache um sicher und gut durch die Prüfungszeit zu kommen.

Aber auch der persönliche Kontakt darf während der Studienzeit nicht zu kurz kommen. An allen Studienstandorten in NRW gibt es deshalb Ansprechpartner der GdP. In regelmäßigen „Sprechstunden“ beantworten vor Ort Mitglieder des GdP-Teams und der Jungen Gruppe alle Fragen rund um das Studium.

Kennenlernen der anderen – Die Vortreffen der GdP

2660 Kommissaranwärterinnen und -anwärter beginnen in diesem Jahr in NRW ihr Bachelor-Studium bei der Polizei. Damit niemand in der Masse untergeht, hat die GdP eigene Vortreffen für alle Neueinsteiger bei der Polizei organisiert. Zum Kennenlernen der anderen und zum Austausch von ersten Studieninfos.

Do, 19. August, 17:00 – 20:00

Vortreffen Düsseldorf

Lounge Inn,

Frans-Hals-Weg 2a, Hilden

Do, 19. August, 18:00 – 20:00

Vortreffen Bonn I

Bierhaus Machold

Heerstraße 52, Bonn

Do, 19. August, 16:00

Vortreffen Hagen

Polizeipräsidium Hagen (Interimsgebäude)

Funckestraße 41, Hagen

Mi, 25. August, 16:00 – 19:00

Vortreffen Duisburg

Vereinsheim Polizeisportverein

Futterstraße 10, Duisburg

Mi, 25. August, 18:00

Vortreffen Münster

Polizeipräsidium Münster

Friesenring 43, Münster

Do, 26. August, 17:00 – 19:00

Vortreffen Aachen

Technische Schule des Heeres und Fachschule des Heeres für Technik Dr. Leo Löwenstein-Kaserne

Kornelimünsterweg 27, Aachen

Do, 26. August, 19:30 – 21:30

Vortreffen Gelsenkirchen

Haus Gloe

Am Kanal 333, Marl

10. August 2021

Pressemitteilung

Hemmschwelle gegenüber Polizisten weiter gesunken

Foto: Lukas Maaßen/GdP   Düsseldorf.

Trotz des Ausfalls der meisten Großveranstaltungen in Folge der Corona-Pandemie ist die Zahl der Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten im vergangenen Jahr in NRW nicht gesunken. Bei den schweren Körperverletzungen, bei Mord- und Totschlagsversuchen gab es sogar einen Anstieg. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Lagebild zur Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte für 2020. Danach wurden im vergangenen Jahr 18 140 Polizistinnen und Polizisten Opfer eines gewalttätigen Angriffs. 2019 waren es mit 18 541 Opfern nur unwesentlich mehr. 402 Beamten wurden leicht verletzt, 308 sogar schwer. Die Zahl der Mord- und Totschlagsversuche stieg zudem von 4 auf 9 Fälle. Ein Beamter erlag seinen schweren Verletzungen.

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind das besorgniserregende Zahlen. „In der Vergangenheit ist es häufiger am Rande von Demonstrationen und bei Fußballspielen zu Angriffen auf die vor Ort eingesetzten Polizisten gekommen. 2020 ist das alles fast komplett weggefallen. Dass die Zahl der Angriffe trotzdem nicht gesunken ist, ist ein Warnsignal“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Es zeigt, dass wir bei der Verfolgung der Täter konsequent vorgehen müssen. Dazu gehört auch, dass die Gerichte ihre Möglichkeiten beim Strafmaß ausschöpfen“, fordert Mertens.

Das gilt aus Sicht der GdP vor allem für Intensiv- und Wiederholungstäter. Von den 7 313 Tätern, die sich im vergangenen Jahr an einem Angriff auf die Polizisten beteiligt haben, waren 5 515 bereits vorher durch andere Straftaten in Erscheinung getreten. Neben einer konsequenten Bestrafung der Täter drängt die GdP auch auf einen besseren Schutz der Polizisten. „Viele der schweren Körperverletzungen hätten vermieden werden können, wenn wir in NRW bereits flächendeckend das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) zur Verfügung hätten. Deshalb muss Innenminister Reul dafür sorgen, dass jetzt die nötigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden, damit die neue Distanzwaffe im kommenden Jahr endlich für ganz NRW angeschafft wird."

05. August 2021

Sonderurlaub für vom Unwetter Betroffene neu geregelt

Foto: Uschi Barrenberg/GdP   

Unmittelbar nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen hat die GdP gemeinsam mit dem PHPR auf eine rasche Regelung zur Gewährung von bezahltem Sonderurlaub für betroffene Kolleg:innen gedrängt. In einer ersten Einschätzung hatte das Ministerium noch auf die allgemeinen Regelungen verwiesen, nach denen „aus besonderen Anlässen“ eine Freistellung für drei Arbeitstage möglich gewesen wäre. Unter Verweis auf die Regelungen des Bundes hat insbesondere der PHPR dargelegt, dass dies nicht annähernd ausreicht, um die Folgen der Flutkatastrophe aufzuarbeiten. Mit Erfolg: Nach dem nun vorgelegten Rundschreiben ist grundsätzlich eine Freistellung für fünf Arbeitstage möglich. In besonderen Härtefällen, nämlich bei unmittelbarer und schwerer Betroffenheit, kann darüber hinausgehend eine Freistellung für bis zu 20 Arbeitstage erfolgen. Die Regelungen gelten dabei gleichermaßen für verbeamtete wie auch tarifbeschäftigte Kolleg:innen.

Zahlungsanspruch auch bei geschädigten Dienststellen

Das Rundschreiben regelt darüber hinaus auch, dass der Entgeltanspruch für alle Kolleg:innen ebenfalls gewahrt bleibt, soweit Dienststellen aufgrund der eingetretenen Schäden nicht nutzbar sind und der Dienst aus diesem Grunde nicht verrichtet werden kann. Rechtsgrundlage hierfür ist für verbeamtete Kolleg:innen der § 62 LBG NRW, während sich der Anspruch für tarifbeschäftigte Kolleg:innen aus § 615 BGB ergibt.

GdP Position: Fürsorgepflicht muss an erster Stelle stehen

Gerade in der aktuellen Ausnahmesituation hat die GdP ein besonderes Augenmerk auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gelegt. Die Tätigkeit bei der Polizei erfordert in jedem Moment höchste Konzentration und volle Hingabe. Vor diesem Hintergrund ist Kolleg:innen, die unmittelbar von der Katastrophe betroffen sind, ein regulärer Dienst zumindest kurzfristig nicht zumutbar. Daher begrüßen wir die an den Bundesregelungen angelehnten Bestimmungen ausdrücklich. Unabhängig hiervon fordert die GdP weiter, dass auch Kolleg:innen, die Betroffene bei der Beseitigung der Schäden unterstützen möchten, ebenfalls vom Dienst freigestellt werden, soweit hierunter ein geregelter Dienstbetrieb nicht leidet.

GdP-Info zum Download

29. Juli 2021

Massendatenabfrage: Zweifel der GdP gerechtfertigt

Abfrage erfolgte ohne Rechtsgrundlage

Foto: Lukas Maaßen/GdP   

Bereits mit Schreiben vom 22. März 2021 hatte die GdP die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (LDI) gebeten, eine rechtliche Bewertung der Ermittlungshandlungen der „BAO Janus“ abzugeben. Hintergrund war, dass die GdP Zweifel im Hinblick auf die Einschlägigkeit der Rechtsgrundlagen, auf den Umfang der Abfrage und Weitergabe, aber insbesondere auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme hatte. Die LDI hat nun nach intensiver Prüfung die Position der GdP vollumfänglich bestätigt. Demnach bestand für die Weitergabe der Daten keinerlei Rechtsgrundlage.                            

Auch Umgang mit Auskunftsersuchen rechtswidrig

Im Nachgang zu den Vorfällen hatte die GdP betroffenen Kolleg:innen ein Auskunftsersuchen zur Verfügung gestellt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang eigene Daten erhoben wurden. Nachdem auch die Beantwortung dieser Ersuchen durch überzogene Hürden verhindert wurde, hat sich die GdP wiederum an die LDI gewandt. Auch hier wird nun festgestellt, dass die Verhinderung der Ersuchen nicht rechtens war. Gleichzeitig fordert die LDI dazu auf, alle Betroffenen unverzüglich anzuschreiben.

GdP-Position: Bürgernahe Polizei, die an Recht und Gesetz orientiert handelt

Die GdP hat sich in dieser Angelegenheit trotz anderslautender „Expertenmeinungen“ nicht vom Kurs abbringen lassen. Die Polizei NRW genießt bei den Beschäftigten und Bürger:innen ein hohes Ansehen und ist fest in der Gesellschaft verankert. Das staatliche Gewaltmonopol bringt aber auch die Verantwortung für rechtlich einwandfreies Handeln mit sich. Die zur Verfügung stehenden wichtigen Ermittlungsinstrumente müssen daher in jedem Einzelfall rechtsstaatlich angewandt werden. Dabei kritisieren wir ausschließlich die Leitlinie der Entscheidungsträger und gerade nicht die Kolleg:innen, die die Ermittlungshandlungen final durchführen mussten. Dass nun auch viele Kolleg:innen selbst unverschuldet Adressat der Maßnahmen wurden, verdeutlicht umso mehr, wie wichtig eine gesunde Fehlerkultur in unserer täglichen Arbeit ist.

GdP-Info zum Download

21. Juli 2021

Zulage für höherwertige Tätigkeit - Auszahlung steht unmittelbar bevor

  Foto: Jürgen Seidel/GdP   

Mit diversen Abfragen an die Kreispolizeibehörden hatte das Ministerium versucht, eine belastbare Grundlage zur Ermittlung der Quoten für die Zulage für die Wahrnehmung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 59 des Landesbesoldungsgesetzes zu finden. Aufgrund fehlerhaften Zahlenmaterials hat sich die Auszahlung der Zulage allerdings abermals verzögert. Die GdP hat hier gemeinsam mit dem PHPR immer wieder darauf hingewiesen, dass eine zeitnahe Regelung und damit eine schnelle Auszahlung gewährleistet werden muss. Nun kann endlich Vollzug gemeldet werden: Die Quoten sind verbindlich ermittelt. Die Auszahlung soll zeitnah, spätestens aber bis zum 15.08.2021 erfolgen.                            

Welche Ansprüche kommen zur Auszahlung?

Das Ministerium hat im Rahmen der aktuell versandten Rundverfügung die Auszahlungsansprüche für den Zeitraum zwischen dem 01.07.2019 und dem 31.01.2021 definiert. Die Höhe der Zulage ergibt sich dabei grundsätzlich aus der Differenz zwischen der eigenen Besoldungsgruppe und der Besoldungsgruppe, die dem höherwertigen Amt zugeordnet ist. Für den Zeitraum nach dem 31.01.2021 ist eine erneute Abfrage der Berechtigten erforderlich. Das erforderliche Zahlenmaterial muss dabei möglichst schnell erfasst werden, um die nach dem Stichtag auflaufenden Ansprüche schnell zur Auszahlung zu bringen.

GdP-Forderung: Deckelungsbeschluss muss vollständig aufgehoben werden

Die GdP begrüßt ausdrücklich, dass die Kolleg:innen nun durch die Nachzahlungen entsprechend der ausgeübten Funktion bezahlt werden. Noch besser wäre es, wenn die Besoldung sich grundsätzlich an der ausgeübten Funktion orientieren würde. Das wäre ein deutliches Signal der Wertschätzung und würde die Behelfslösung über eine Zulage entbehrlich machen. Hierfür wird sich die GdP gemeinsam mit dem PHPR weiter einsetzen.


Beamten-News zum Download

16. Juli 2021

GdP bittet um Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen

  Foto: GdP Rhein-Erft-Kreis   

Die Flutwelle, die in den letzten Tagen über NRW hereingebrochen ist, hat zahlreiche Todesopfer gefordert. Viele Menschen wurden über Nacht obdachlos, hunderte von Häusern sind nicht mehr bewohnbar. Diese Menschen haben alles verloren, was sie für ein normales Leben brauchen. Unter den Opfern sind auch zahlreiche Polizeibeschäftigte. Angesichts des Ausmaßes der Katastrophe bittet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Mitglieder, diese Flutopfer durch spontane Hilfsangebote unmittelbar zu unterstützen.

Neben den staatlichen Hilfsangeboten ist jeder Einzelne von uns   gefordert, den Opfern der Flutkatastrophe aktiv zu helfen. Viele brauchen eine Unterkunft, wo sie in den nächsten Wochen erst einmal unterkommen können, trockene Kleidung und Hilfe bei der Anschaffung der wichtigsten Alltagsgegenstände. „Die Polizei ist gut darin, schnell auf neue Herausforderungen zu reagieren. Diese Kraft müssen wir jetzt mobilisieren. Jede Hilfe ist willkommen.“ sagt der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens angesichts der Bilder, die uns in diesen Tagen erreichen.

„Unsere Solidarität gilt natürlich nicht nur den eigenen Mitgliedern, sondern allen Flutopfern“, betont Mertens. Wir möchten mit den uns möglichen Mitteln dazu beitragen, dass die Hilfe schnell bei den Betroffenen ankommt. Die GdP hat eine eigene Mailadresse
kollegen-helfen@gdp-nrw.de eingerichtet. Alle dort eingehenden Hilfsangebote werden umgehend weitergeleitet. Kolleginnen und Kollegen, die Hilfe brauchen, wenden sich bitte an ihre Kreisgruppe vor Ort.

13. Juli 2021

Breites Bündnis fordert Bekenntnis aller demokratischen Parteien für ein Tempolimit in den ersten 100 Tagen ihrer möglichen Regierungsarbeit

Gemeinsame Presseerklärung von Umwelt- und Verkehrssicherheitsverbänden und der Gewerkschaft der Polizei NRW

  Foto: GdP    Berlin.

Ein breites gesellschaftliches Bündnis betont die Notwendigkeit eines generellen Tempolimits und einer Verschärfung der bestehenden Regelungen für mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Verbesserung der Sicherheit im Verkehr. Seit dem Start des Bündnisses aus Umwelt- und Verkehrsverbänden sowie der Gewerkschaft der Polizei NRW im April 2019 hat sich die amtierende Bundesregierung mit ihrer Blockadehaltung gegen ein Tempolimit zunehmend ins Abseits gestellt. Deshalb erneuern die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Gewerkschaft der Polizei NRW, der ökologische Verkehrsclub VCD, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Changing Cities ihre Forderungen nach einem generellen Tempolimit auf Autobahnen, einer Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts auf 80 km/h und der Einführung einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerstädtisch. Alle demokratischen Parteien müssen sich schon jetzt für die Einführung eines generellen Tempolimits innerhalb der ersten 100 Tage ihrer möglichen Regierungsarbeit aussprechen, fordert das Bündnis.

„Mit einem strikt kontrollierten Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, Tempo 80 außerorts und Tempo 30 in der Stadt lassen sich bis 2034 insgesamt bis zu 100 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Das wegweisende und von uns mit erstrittene Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht den Druck auf die neu gewählte Bundesregierung, diese ohne großen Aufwand umsetzbare Einzelmaßnahme mit dem höchstem CO2-Einsparpotential zu beschließen. Die Einhaltung des Tempolimits kann zudem durch die streckenbezogene Section Control sichergestellt werden“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

„Wer die Zahl der schwerverletzten und getöteten Verkehrsunfallopfer senken will, kommt an einem Tempolimit auf der Autobahn nicht vorbei. Gerade für Polizei- und Rettungskräfte, aber auch für andere, die auf der Autobahn arbeiten müssen, sind Geschwindigkeiten über 130 km/h lebensgefährlich. Ein Tempolimit auf der Autobahn würde darüber hinaus die Zahl der Verkehrstoten auf der Autobahn um voraussichtlich 20 Prozent senken. Konsequent überwachte Geschwindigkeitsreduktionen sind deshalb nicht nur die wirksamste Einzelmaßnahme, um die Zahl der Verkehrsunfallopfer zu reduzieren, die wir haben. Alle anderen denkbaren Maßnahmen sind auch teurer und weniger effizient", sagt Michael Mertens, Gewerkschaft der Polizei NRW.

05. Juli 2021

Pressemitteilung

Finanzminister Lienenkämper will die Fahrer für die Corona-Pandemie bluten lassen

  Foto: Heiko Massel/GdP   Düsseldorf.

Durch die Corona-Pandemie sind auch bei der Polizei viele Dienstfahrten ausgefallen. Für die Fahrer, die die Behördenleiter und die Führungskräfte des Innenministeriums zu ihren Terminen befördern, droht deshalb ein Einkommensverlust, weil das Entgelt, das sie für ihre Fahrten bekommen, massiv gekürzt wird. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält das für ungerecht. Sie hat deshalb bereits im April Innenminister Herbert Reul gebeten, das Pauschalentgelt für die Fahrer während der Corona-Pandemie weiter zu zahlen, wie das beim Bund seit Anfang vergangenen Jahres bereits passiert.

Der Innenminister hat sich diese Bitte der GdP umgehend zu eigen gemacht und hatte Anfang Mai Finanzminister Lutz Lienenkämper gebeten, eine entsprechende Ausnahmeregelung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu vereinbaren. Finanzminister Lienenkämper spielt aber offensichtlich auf Zeit. Mit fatalen Folgen für die Fahrer, die nur noch ein geringeres Pauschalentgelt bekommen sollen.

Für die GdP ist das Verhalten des Finanzministers ein Skandal. „Das ausgerechnet eine Beschäftigungsgruppe, die ohnehin nicht zu den gut bezahlten Kräften bei der Polizei gehört, durch die Corona-Pandemie einen harten Einkommensverlust hinnehmen muss, ist nicht in Ordnung“, betonte die Tarifexpertin der GdP, Jutta Jakobs. „Wir reden auch nicht über große Summen, die erforderlich sind, um diesen Skandal zu verhindern. Sondern wir fordern Gerechtigkeit. Die darf auch in Pandemie-Zeiten kein Fremdwort sein.“

02. Juli 2021

Pressemitteilung

Politischer Schulterschluss von Bündnisgrünen und SPD in NRW mit Gewalttätern und Demokratiefeinden verwundert! Kritik an Polizeieinsatz unsachlich und demokratiefeindlich

Fotos: YouTube-Kanal Blaulicht-Rheinland NRW

Anlässlich des Demonstrationsgeschehens am letzten Samstag, dem 26.06.2021 in Düsseldorf wurden ja bereits vielfältige Bewertungen vorgenommen, sei es aus der Presse, sei es aus der Politik oder aus Aktivistengruppen. Hierzu nehmen wir als GdP Kreisgruppe wie folgt Stellung:

Nach uns vorliegendem Bild und Videomaterial gehen die gewalttätigen Ausschreitungen vom letzten Samstag allein von den Demonstrierenden aus. Die Zusammensetzung der Versammlung an sich spricht bereits ein deutliches Bild, Hooligans aus Düsseldorf und Köln finden sich zum Schulterschluss mit gewaltbereiter Antifa, militanter Linken, Kurden und anderen Aktivistengruppen, die bisher eigentlich nicht als GewalttäterInnen im Fokus standen, wie „Fridays for Future“ oder auch gewerkschaftlichen Gruppen.

Ein Sammelsurium von Menschen, die ganz augenscheinlich zum großen Teil die gewalttätige Auseinandersetzung mit der Polizei suchten, so darf man es nach den Bildern und Filmdokumenten annehmen. Eine Distanzierung anderer, vielleicht gemäßigter Gruppen in der Demo erfolgte augenscheinlich nicht.

Um es an dieser Stelle klar zu benennen, man darf dem Gesetzesentwurf der Landesregierung kritisch gegenüberstehen, man darf das Thema auch in die Öffentlichkeit tragen und dazu seine Meinung äußern. In der erfolgten Art ist es aber weder dem politischen Diskurs noch der Akzeptanz in der Bevölkerung zuträglich. Was eine kleine Minderheit hier am Samstag in Düsseldorf veranstaltet hat, ist Menschenhass, Demokratiefeindlichkeit und Staatsverachtung. Menschen, die sich keinerlei Regeln unterwerfen mögen und bewusst Schäden an Leib und Leben unserer Kolleginnen und Kollegen in Kauf nehmen, sind für uns kein Diskussionspartner und finden auch nicht mehr unser Gehör.

Wenn sich im Nachgang zu den Vorfällen dann noch politisch Verantwortliche wie die innenpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen NRW, Verena Schäffer und der SPD-Vorsitzende Thomas Kutschaty auf die Seite der Gewalttäterinnen stellen und unreflektiert die Polizei für ihr erforderliches Einschreiten kritisieren, dann darf man sich über schwindenden Wählerzuspruch nicht wundern. Die haltlosen und teilweise kruden Anwürfe haben schon sehr verwundert. Wir erwarten eine realistische Beurteilung der Vorfälle von derart in politischer Verantwortung stehenden Menschen und keine Vorverurteilung unserer Kolleginnen und Kollegen, die sich massivster Gewalt ausgesetzt sahen.

Ungeachtet des Ausgangs der strafrechtlichen Beurteilungen zu festgestellten Tätern werden wir unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber den Täterinnen und Tätern unterstützen, um an dieser Stelle klarzumachen, dass solche Handlungen auch Konsequenzen nach sich ziehen.

GdP-Kreisgruppe Recklinghausen

01. Juli 2021

GdP Recklinghausen freut sich über die Wahl von Maren Nölle und Eva Ring

  Fotos: GdP Recklinghausen

Bei der heutigen Wahl zum Landesjugendvorstand der GdP NRW gab es für die Kreisgruppe Recklinghausen gleich doppelten Grund zum Jubel. Mit Maren Nölle (Kassiererin) und Eva Ring (Beisitzerin) wurden gleich zwei Vertreterinnen unserer Kreisgruppe und damit dem BV Münster in den neu gebildeten Landesjugendvorstand gewählt. Das erfüllt uns natürlich mit einer gehörigen Portion Stolz, wissen wir doch, wie engagiert beide in unserer Kreisgruppe und der "Jungen Gruppe" unterwegs sind. Wir gratulieren aus vollem Herzen und freuen uns sehr über das heutige Ergebnis.

01. Juli 2021

Junge Gruppe will ihre Forderungen notfalls auch gegen die Großen durchboxen

  Foto: Uschi Barrenberg/GdP   

Mit Anträgen zur Ausstattung mit einem eigenen Smartphone für alle Polizistinnen und Polizisten, nach Einführung eines voll subventionierten Jobrads, nach Seminaren zum Umgang mit den Sozialen Medien und nach Repetitorien an der HSPV, mit denen der Wissensverlust durch den Ausfall von Lehrveranstaltungen während der Corona-Krise kompensiert werden soll, ist heute Nachmittag die Landesjugendkonferenz der GdP in Gladbeck fortgesetzt worden.

Zu den Themen, für die sich die Junge Gruppe in den kommenden Jahren einsetzen will, gehört auch die Forderung nach der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten bei der Polizei und die schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit auf 35 Stunden. Unter dem Titel „Zukunft gestalten“ haben sich die knapp 60 Delegierten der Nachwuchsorganisation der GdP zudem dafür ausgesprochen, dass sich der heute neugewählte Landesjugendvorstand der GdP in den nächsten Jahren vor allem für Verbesserungen bei der Nachwuchs- und Personalpolitik, bei der Technik und Ausrüstung, für eine angemessene Aufgabenkritik und die Inhalte der Aus- und Fortbildung einsetzen soll. „In den vergangenen Jahren wurden maßgebliche Forderungen der GdP sowie der Jungen Gruppe umgesetzt. Dennoch bedarf es weiterer Anpassungen, um die Einsatzfähigkeit der Polizei auch perspektivisch aufrecht zu erhalten“, heißt es in der Antragsbegründung.

Viele der von der Landesjugendkonferenz beschlossenen Anträge werden auch von der Gesamt-GdP so gesehen. Da wo das nicht der Fall ist, will die Junge Gruppe ihre Stimme laut und deutlich zu Gehör bringen. Bei der Kandidatenvorstellung für den neuen Landesjugendvorstand hatte der neue stellvertretende Vorsitzende der Jungen Gruppe, Andreas Burghof, dazu gesagt, dass die Jungen Gruppe ihre Anträge auf dem Landesdelegiertentag im kommenden Jahr notfalls „auch gegen die Großen durchboxen“ muss. Der neue Schriftführer der Jungen Gruppe, Joshua Tröder, sagte: „Wir müssen laut und frech sein.“

01. Juli 2021

Lina Marie Neuberg zur neuen Vorsitzenden der Jungen Gruppe gewählt

  Foto: Uschi Barrenberg/GdP   

Nur drei Wochen nach der erfolgreich beendeten JAV-Wahl haben die Vertreterinnen und Vertreter der Jungen Gruppe der GdP heute auf der Landesjugendkonferenz in Gladbeck Lina Marie Neuberg (25) mit großer Mehrheit zur neuen Landesjugendvorsitzenden der GdP gewählt. Nach der vor vier Jahren erfolgten Wahl von Maike Neumann haben die politisch aktiven Nachwuchskräfte der GdP damit bereits zum zweiten Mal in Folge eine Frau an ihre Spitze gewählt. Auch die übrigen Mitglieder des Geschäftsführenden Landesvorstands der Nachwuchsorganisation der GdP wurden neu gewählt.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Andreas Burghof (BV Köln) gewählt. Neuer Schriftführer und dessen Stellvertreter sind Joshua Tröder (BV Köln) und Julian Kleinert (BV Düsseldorf). Zur Kassiererin und zum stellvertretenden Kassierer wählten die Vertreterinnen und Vertreter der Jungen Gruppe Maren Nölle (BV Münster) und Pierre Weingarten (BV Düsseldorf). Zudem gehören dem neuen Landesjugendvorstand Sebastian Held (BV Arnsberg) und Eva Ring (BV Münster) als Beisitzer an.

Mit ihrer Landesjugendkonferenz hat die Junge Gruppe auch organisatorisch Neuland betreten, denn die Konferenz ist die erste Präsenz-Veranstaltung, zu der der Landesbezirk der GdP nach dem Ende des Corona-Lockdown eingeladen hat. Um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten, wird die Konferenz in Hybrid-Format durchgeführt. Anwesend vor Ort sind nur die Mitglieder des bisherigen Landesjugendvorstands und die Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Landesjugendvorstand sowie der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. Ein Großteil der Delegierten wird dagegen online zugeschaltet.

Nach der Wahl wollen die Vertreterinnen und Vertreter der Jungen Gruppe über ihre Forderungen zur Weiterentwicklung der Polizei und die Ziele der GdP-Arbeit diskutieren. Dazu liegen 34 Anträge vor.

25. Juni 2021

Pressemitteilung

Automatisiertes und vernetztes Fahren – GdP fordert mehr Spezialisten für die Auswertung von Fahrzeugdaten

  Foto: Sven Vüllers/GdP   Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in dem heute von Innenminister Herbert Reul vorgestellten Projekt „Automatisiertes und vernetztes Fahren bei der Polizei Nordrhein-Westfalen“ (KoMoD-Polizei) einen wichtigen Beitrag, um die Polizei auf die bevorstehenden Veränderungen des Verkehrsgeschehens durch autonomes Fahren vorzubereiten. „Mit der Vernetzung von Fahrzeugen und Infrastruktur und der Zulassung von autonomen Fahrzeugen ändert sich das Geschehen auf unseren Straßen grundlegend. Darauf muss sich die Polizei vorbereiten, wenn sie auch in Zukunft die Sicherheit auf den Straßen gewährleisten will“, betont der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Heiko Müller.

Aus Sicht der GdP hat die neue Technik einerseits das Potential, Einsatzfahrten von Polizei und Rettungsdiensten sicherer zu machen. „Wenn Fahrzeuge künftig automatisch vor einem Notfalleinsatz mit Blaulicht gewarnt und Ampelschaltungen entsprechend verändert werden können, ist das ein echtes Plus an Sicherheit. Zudem könnten autonome Fahrzeuge in Echtzeit angewiesen werden, eine Rettungsgasse zu bilden“, zeigt sich GdP-Verkehrsexperte Müller überzeugt.

  Andererseits stellen die Vernetzung und die immer größer werdende Bedeutung von Fahrzeugassistenten die Polizei vor immense Herausforderungen, insbesondere in Hinblick auf mögliche Manipulationsversuche. Müller: „Wenn die Fahrzeuge durch Kriminelle gehackt werden können, wäre das katastrophal. Deshalb ist es wichtig, dass die Polizei in die Lage versetzt wird, entsprechende Manipulationsversuche selber festzustellen.“ Die GdP sieht in dem heute durch Innenminister Reul vorgestellten EMV-Labor mit seinen Spezialisten einen Leuchtturm, der auch für andere Probleme im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Straßenverkehrs wegweisend ist.

„Die Polizei muss nicht nur in die Lage versetzt werden, selbst feststellen zu können, welche Daten aus den Fahrzeugen übertragen wurden, sondern sie muss auch in der Lage sein, Unfälle von vernetzten, hoch automatisierten Fahrzeugen kompetent und beweissicher aufzunehmen“, erläutert Müller. „Mit dem EMV-Labor sind wir gut aufgestellt, aber in anderen Bereichen fehlen uns noch Spezialisten. Auch die Rechtsgrundlagen für die Auswertung von Fahrzeugdaten sind nach wie vor unzureichend“, kritisiert der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende.

24. Juni 2021

Pressemitteilung

Wir brauchen wieder echte Ermittler

  Foto: Jürgen Seidel/GdP   Düsseldorf.

„Die Kripo braucht in NRW wieder echte Ermittler und keine Sachbearbeiter, die jeden Tag so viele neue Fälle auf den Tisch bekommen, dass sie die Taten gar nicht mehr bearbeiten können, und sich zu allem Überfluss noch mit einer völlig überholten Technik und fehlenden Aufstiegschancen herumschlagen müssen.“ Das hat der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Michael Mertens heute bei einer Anhörung des Düsseldorfer Innenausschusses zur Zukunft der Kriminalpolizei betont. „Weil sich immer mehr Taten ins Internet verlagern und weil in den nächsten Jahren ein Großteil der erfahrenen Ermittler in den Ruhestand geht, wird sich die Situation bei der Kripo noch weiter verschärfen. Deshalb müssen wir sofort gegensteuern“, ergänzte Mertens.

Um die Handlungsfähigkeit der Kripo wieder herzustellen, ist nach Einschätzung der GdP eine ganzes Bündel von aufeinander abgestimmten Maßnahmen notwendig: Erstens braucht die Polizei eine realistische Bedarfsermittlung, wie viele Ermittler erforderlich sind, um mit den sich gerade entwickelnden neuen Kriminalitätsformen Schritt zu halten. Zweitens muss die technische Ausstattung der Polizei schneller an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden, damit die Ermittler den Tätern nicht technologisch immer mehr hinterher rennen. Drittens muss die Fortbildung bei der Kripo massiv ausgebaut und gestärkt, statt immer mehr zusammengestrichen werden. Viertens muss die Arbeit bei der Kripo endlich wieder attraktiv werden: Das reicht von besseren Aufstiegschancen bis zur Anerkennung durch die Vorgesetzten und die Politik. Damit nicht der einzelne Ermittlungsbeamte ständig für jeden vermeintlichen Fehler öffentlich an den Pranger gestellt wird.

Lösen lassen sich die Probleme nur durch ein Gesamtkonzept, bei dem auch der Bedarf der anderen Direktionen mit in den Blick genommen wird. Denn auch hier brennt die Luft. Um die Probleme anzugehen, müssen die jetzt erreichten Einstellungszahlen bei der Polizei auch in den kommenden Jahren beibehalten werden. Aufgaben außerhalb des hoheitlichen Bereichs müssen verstärkt auf Tarifbeschäftigte verlagert werden. Die Diskriminierung der Polizei mit ihren im Vergleich zu anderen Behörden viel zu geringen Aufstiegsmöglichkeiten muss endlich beseitigt werden. Und die begonnene Digitalisierung der Polizei muss nachhaltig beschleunigt werden.

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum Antrag der SPD-Fraktion „Kriminalpolizei am Limit“

21. Juni 2021

Mit Herbert Schnoor verliert NRW einen seiner großen Innenpolitiker

  Foto: GdP   

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) trauert um den früheren Innenminister Dr. Herbert Schnoor. Schnoor war vom Juni 1980 bis zur Landtagswahl 1995 Innenminister von NRW. „Mit 15 Jahren an der Spitze des Düsseldorfer Innenministeriums hatte Herbert Schnoor nicht nur eine ungewöhnlich lange Amtszeit, sondern er hat als Innenminister vor allem Impulse für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Polizei gesetzt, die bis heute nachwirken“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens in einer ersten Reaktion auf den heute bekannt gewordenen Tod des SPD-Politikers. „Mit ihm verliert NRW einen seiner großen Innenpolitiker.“

Zu den Verdiensten von Herbert Schnoor gehören nicht nur die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Polizei und die Öffnung des Polizeivollzugsdienstes für Frauen, sondern auch sein konsequentes Eintreten für ein liberales Demonstrationsrecht. „Das macht NRW auch heute noch zu einem Vorbild für andere Bundesländer“, würdigte der GdP-Vorsitzende den früheren Innenminister. Mertens erinnerte zudem daran, dass Schnoor sich auch den Problemen des Polizeialltags gestellt hat. „Nach dem Gladbecker Geiseldrama war es Schnoor, der den Aufbau der Spezialeinsatzkommandos (SEK) in NRW vorangetrieben hat, damit sich eine ähnliche Tragödie nicht wiederholen kann.“

Herbert Schnoor (94) ist am Sonntag überraschend gestorben.

17. Juni 2021

Trotz Corona erreichen die JAV-Kandidatinnen und Kandidaten der GdP ein hervorragendes Ergebnis

Düsseldorf.

Bei der heute zu Ende gegangenen Wahl für die Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Polizei (JAV) sind die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP mit starken Forderungen, großer Überzeugungskraft und viel Engagement ins Rennen gegangen – das hat sich offenbar gelohnt! Denn nach Auszählung aller Stimmen steht fest, dass die GdP nicht nur 123 der insgesamt 134 Sitze in den zwölf Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Polizeibehörden vor Ort (JVA) für sich gewonnen hat, sondern auch alle fünf Sitze in der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung auf der Ebene des Innenministeriums (PHJAV).

Eine eigene JAV wurde in diesem Jahr nicht nur in den zehn Ausbildungsbehörden für die Kommissaranwärterinnen und -anwärter, in Düsseldorf, Bonn, Köln, Aachen, Bielefeld, Gelsenkirchen, Duisburg, Dortmund, Münster und Hagen gewählt, sondern auch im Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) und im Polizeipräsidium Essen, weil dort im Moment ebenfalls mehr als fünf Auszubildende beschäftigt sind.

Angetreten waren die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP unter dem Motto „Wirkt: GdP“ und darauf können sich die Wählerinnen und Wähler jetzt auch verlassen. „Wir freuen uns auf die Arbeit in der neuen JAV und werden hier einiges bewegen!“, versprechen die beiden Spitzenkandidatinnen der GdP für die PHJAV, Marie Christin Horstkamp und Lina Marie Neuberg. „Die Tatsache, dass so viele junge Kolleginnen und Kollegen uns ihre Stimme gegeben haben, zeigt, dass wir an den richtigen Rädern gedreht und eine gute Arbeit gemacht haben!“

02. Juni 2021

GdP-Info

KiPo Zulage wird ausgeweitet!

Bereits im Februar dieses Jahres hat das Innenministerium die Einführung der sogenannten KiPo-Zulage beschlossen. Basierend auf einem Initiativantrag der regierenden Fraktionen im Landtag sollte damit ein Zeichen der Wertschätzung für Kolleg:innen gesetzt werden, die in der Aufarbeitung von Fällen der Kinderpornographie und des sexuellen Missbrauchs täglich massiven Belastungen ausgesetzt sind. Die Einführung der Zulage in Höhe von 300 Euro hatte die GdP daher grundsätzlich begrüßt. Im Zusammenhang mit der Einführung hat die GdP allerdings bemängelt, dass der Kreis der Berechtigten nicht ausreichend breit bemessen wurde. Diese Kritik hat das Ministerium nun aufgenommen und wird den Kreis der Berechtigten von den ursprünglich angedachten 450 Begünstigten deutlich erhöhen.

Position: Berechtigtenkreis sachgerecht definieren

Die Erweiterung des Berechtigtenkreises ist ein guter erster Schritt. Im Anschluss an die Aufstockung muss nun aber eine sachgerechte Methode entwickelt werden, zu ermitteln, wer von der Zulage profitieren soll. Die GdP hat hierfür einen konkreten Vorschlag: Das LAFP NRW bietet für Kolleg:innen, die in diesem Deliktsbereich ermitteln, Fortbildungsveranstaltung in Form von psychosozialer Unterstützung an. Die Teilnehmer:innen dieser Fortbildung sind  exakt die Zielgruppe, die schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung der relevanten Delikten betraut ist. Die Berechtigung der Teilnahme an dieser Veranstaltung sollte daher Anknüpfungspunkt für die Zulagenberechtigung sein.


Forderung: Polizeizulage muss verdoppelt werden



Das ein finanzieller Ausgleich für die massiven Belastungen, die die Ermittlungen im Bereich der Kinderpornographie mit sich bringen, geschaffen wird, ist gut. Aber auch andere Bereiche der Tätigkeit in der Polizei NRW bringen massive körperliche wie psychische Belastungen mit sich. Die GdP versteht die Arbeit der Polizei NRW als Teamarbeit und drängt daher weiter darauf, dass die Polizeizulage verdoppelt wird. Hiervon würden nicht einzelne Tätigkeitsbereiche, sondern alle Kolleg:innen profitieren.

GdP-Info als PDF-Download

02. Juni 2021

JAV-Wahl 2021

Auszubildende müssen eine Perspektive haben!

  Foto: Sven Vüllers/GdP   

Auszubildende sind die Zukunft jeder Behörde. Sie fangen engagiert und motiviert an, lernen ihren Beruf von der Pike auf und identifizieren sich mit der Arbeit bei der Polizei. Während ihrer dreijährigen Berufsausbildung erarbeiten sie sich zudem Qualifikationen, auf die die Polizei dringend angewiesen ist. Deshalb darf es nicht sein, dass manche Auszubildenden bei der Polizei nach dem Abschluss ihrer Ausbildung nur für drei Monate von der Polizei übernommen und anschließend auf die Straße gesetzt werden. Das geht nicht! Denn die Polizei braucht ihre Auszubildenden.

Deshalb fordern die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP für die JAV, dass alle Azubis nach Beendigung ihrer Ausbildung für mindestens 12 Monate weiter beschäftigt werden! Bewähren sie sich, müssen sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden!
Außerdem fordern die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP, den betrieblichen Bedarf an Auszubildenden nicht ausschließlich an dem der eigenen Behörde auszurichten, sondern auch den Bedarf aller anderen Dienststellen mit zu berücksichtigen. Damit alle Auszubildenden die Chance auf eine Übernahme haben, brauchen wir einen zentralen Verteilungspool!

Hinzu kommt, dass auch im Tarifbereich duale Studiengänge gefördert werden müssen, damit sich die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen besser fort- und weiterbilden können, um in höher bewerte Funktionen aufzusteigen.

20. Mai 2021

Pressemitteilung

Desinteresse der Landesregierung am öffentlichen Dienst macht sprachlos

  Foto: Sven Vüllers/GdP   Düsseldorf.

„Der öffentliche Dienst des Landes NRW soll als zukunftsfähiger und moderner Arbeitgeber gestärkt werden“ – mit diesem Versprechen hat die schwarz-gelbe Landesregierung im Mai 2020 Gespräche mit den Gewerkschaften über eine Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst gestartet. Jetzt sind die Gespräche ohne Ergebnis beendet worden. Statt einen konkreten Vorschlag auf den Tisch zu legen, wie die überlange Arbeitszeit von 41-Stunden in der Woche für die Beamten zurückgeführt und die zum Teil bereits seit zwanzig Jahren nicht mehr erhöhten Zulagen für besondere Belastungen zumindest an die Geldentwertung angepasst werden sollen, hatte die Landesregierung lediglich eine Liste aus längst umgesetzten Maßnahmen zu Detailfragen wie z.B. der Reisekostenerstattung und aus vagen Ankündigungen vorgelegt.

GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens, der bei den Gesprächen mit der Landesregierung mit am Tisch gesessen hat, befürchtet, dass durch das Scheitern der Attraktivitätsoffensive massive Probleme auf den öffentlichen Dienst zukommen, in Zukunft gut qualifizierte junge Menschen zu gewinnen. „Das Desinteresse der Landesregierung am öffentlichen Dienst macht mich sprachlos“, sagte Mertens. „Verbesserungen, die für die Polizisten besonders wichtig sind, wie der Abbau der extrem gesundheitsschädlichen, überlangen Arbeitszeit von 41 Stunden und die längst überfällige Anpassung der Zulagen an die Realität, spielen für Ministerpräsident Armin Laschet überhaupt keine Rolle“, kritisiert Mertens. „Ganz im Gegenteil: Geht es nach CDU und FDP, sollen die Beamten in Zukunft bis zu 44 Stunden in der Woche arbeiten. So lässt sich weder der öffentliche Dienst retten, noch lassen sich Wahlen gewinnen.“

Als einziges positives Ergebnis bewertet die GdP die Ankündigung der Landesregierung, dass die immer wieder versprochenen Langzeitkonten bei der Polizei jetzt endlich kommen sollen. „Hier müssen wir uns aber die Details noch genau ansehen. Zudem gibt es keinen Grund, die Langzeitkonten erst im kommenden Jahr einzuführen und nicht sofort“, ergänzte Mertens.

17. Mai 2021

Pressemitteilung

Markus Robert mit großer Mehrheit als Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Polizei wiedergewählt

  Foto: Sven Vüllers/GdP   Düsseldorf.

Mit großer Mehrheit ist heute der aus Recklinghausen stammende Erste Polizeihauptkommissar Markus Robert (54) als Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Polizei (PHPR) im Düsseldorfer Innenministerium wiedergewählt worden. Markus Robert, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist, ist damit auch in den kommenden drei Jahren einer der wichtigsten Verhandlungspartner für Innenminister Herbert Reul, wenn es um die Gestaltung der Arbeitsbedingungen bei der Polizei geht. Auch die drei stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der Polizei, Jutta Jakobs (LKA), Meike to Baben (Kreispolizeibehörde Neuss) und Rainer Axer (Polizeipräsidium Aachen) sind Mitglied der GdP.

Vor seiner Wahl hat Markus Robert noch einmal deutlich gemacht, dass die Bewältigung der Corona-Krise nicht dazu führen darf, dass die in den letzten Jahren von der Landesregierung eingeleitete Stärkung der Polizei jetzt abgebrochen wird. „Nach zwei Jahrzehnten des permanenten Personalabbaus haben wir seit dem Regierungsantritt von Armin Laschet endlich wieder eine echte Verstärkung bekommen, aber diesen Weg müssen wir weiter fortsetzen, wenn wir die bei der Polizei geschlagenen Lücken wirklich schließen wollen", sagte Robert. Auch bei der Ausrüstung und bei der Digitalisierung gibt es aus Sicht der GdP noch Nachholbedarf.

In der vor 10 Tagen beendeten Personalratswahl hatte die GdP eine ganze Reihe konkreter Vorschläge gemacht, wie die Arbeitsbedingungen bei der Polizei nachhaltig verbessert werden können, damit NRW in der Inneren Sicherheit zu einem Vorbild für andere Bundesländer wird. Mit ihrem Programm hatte die GdP in allen 47 Polizeibehörden, in den drei Landesoberbehörden und im Hauptpersonalrat der Polizei die Mehrheit der Mandate gewonnen.

„Wir werden die Ziele, für die wir vor der Wahl angetreten sind, jetzt zügig angehen“, versprach Robert. „Dazu zählt neben dem personellen Wiederaufbau der Polizei auch der Abbau der überlangen Arbeitszeiten und die Einbeziehung der Beschäftigten bei der Digitalisierung. Hier erwarten wir von der Politik ein klares Signal, wie diese Probleme angegangen werden sollen.“

07. Mai 2021

Pressemitteilung

GdP erreicht historischen Wahlsieg

Düsseldorf.

Bei den heute zu Ende gegangenen Personalratswahlen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) einen historischen Wahlsieg errungen. Erstmals in den letzten 50 Jahren hat sie in allen 47 Kreispolizeibehörden in NRW und in den drei Landesoberbehörden der Polizei, dem Landeskriminalamt (LKA), dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) und dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) eine Mehrheit der Stimmen erreicht. Damit toppt die GdP noch einmal das sensationelle Wahlergebnis der letzten Personalratswahl 2016, als sie lediglich in den Polizeibehörden Wesel, Mettmann und Höxter die Mehrheit verpasst hatte. Auch im Hauptpersonalrat der Polizei (PHPR) auf der Ebene des Innenministeriums stellt die GdP in den kommenden drei Jahren mit 11 von 15 Sitzen erneut eine klare Mehrheit.

„Die GdP war in den vergangenen Jahren die entscheidende Stimme, wenn es darum geht, nicht nur die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den Blick zu nehmen, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen bei der Polizei durchzusetzen. Von der Überwindung des permanenten Personalmangels über eine faire Bezahlung bis zur Modernisierung der Ausrüstung. Das hat sich beim Wahlergebnis bezahlt gemacht“, bewertet GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens das hervorragende Abschneiden seiner Gewerkschaft.


„Das Wahlergebnis ist für uns aber vor allem eine Verpflichtung“, ergänzte Mertens. „Nach der Corona-Krise werden auf den Staat massive Verteilungskämpfe zukommen. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass die Lasten gerecht verteilt werden, und nicht diejenigen, die jetzt die Leistungen der Polizei bei der Bewältigung der Pandemie loben, meine Kolleginnen und Kollegen sofort wieder vergessen, wenn es um die Frage geht, wer am Ende für die Corona-Kosten aufkommen soll.“

Mertens erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass jetzige schwarz-gelbe Landesregierung bereits erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um die lange Zeit vernachlässigte Polizei wieder zu stärken. „Beim personellen Wiederaufbau, bei der Verbesserung der Bezahlung und bei der technischen Ausrüstung der Polizei haben wir trotzdem noch immer einen langen Weg vor uns“, betonte der GdP-Vorsitzende.

07. Mai 2021

Personalratswahlen 2021: Alle Ergebnisse auf einen Blick

Düsseldorf.

Mehr als 56 000 Beschäftigte der Polizei hatten bis heute die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wer in den kommenden drei Jahren in den 47 Kreispolizeibehörden in NRW und bei den drei Landesoberbehörden LKA, LZPD und LAFP ihre Interessen gegenüber der Behördenleitung vor Ort aber auch gegenüber dem Innenministerium in Düsseldorf vertritt. Um 12:00 Uhr endet in den ersten örtlichen Wahlbüros die Möglichkeit zur Stimmabgabe, bis 15:00 Uhr folgen nach und nach auch alle anderen Behörden. Sobald die Ergebnisse der Stimmauszählung vor Ort vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.

Durch einen Klick auf die Karte wird das örtliche Ergebnis im Detail dargestellt. Die Karte wird fortlaufend aktualisiert. Die Wahlergebnisse in den drei Landesoberbehörden gibt es hier:

LKA
LAFP
LZPD

Parallel zur Wahl der örtlichen Personalräte haben die Beschäftigten bei der Polizei auch über die Zusammensetzung des Hauptpersonalrats der Polizei (PHPR) entschieden. Das Ergebnis liegt nach der Zusammenführung aller vor Ort abgegebenen Stimmen bis zum späten Abend vor.

04. Mai 2021

Leiter der Staatskanzlei kündigt substantielles Angebot in der Attraktivitätsoffensive an

  Foto: Sven Vüllers/GdP   

Damit die Beschäftigten bei der Polizei die Wertschätzung und Unterstützung erhalten, auf die sie durch ihre Arbeit ein Anrecht haben, ist nicht nur der Innenminister gefordert, sondern die Landesregierung insgesamt. Ganz bewusst hat die GdP deshalb gestern ihre Forderungen im Rahmen der Kampagne 100 für 100 nicht Innenminister Herbert Reul überreicht, sondern dem Leiter der Düsseldorfer Staatskanzlei, Nathanael Liminski, übergeben. Liminski, der als einer der engsten Vertrauten von Ministerpräsident Armin Laschet gilt, lobte bei der Gelegenheit nicht nur die Arbeit der Polizei, sondern kündigte auch an, dass die Landesregierung bei den bislang stockenden Verhandlungen über die Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst ein substantielles Angebot vorlegen wird.

„Die Landesregierung hat die Attraktivitätsoffensive fest im Blick“, versprach Liminski. „Wir werden mit einem Angebot auf Sie zukommen, das es in sich hat.“ Mit welchen konkreten Vorschlägen die Landesregierung auf die Gewerkschaften zugehen wird, könne er zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht sagen, weil die internen Abstimmungsgespräche mit dem Finanzminister noch laufen. Die geplanten Verbesserungen müssen auch unter den durch die Corona-Krise veränderten Rahmenbedingungen finanzierbar sein.

GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens, der bei den Verhandlungen mit der Landesregierung mit am Tisch sitzt, wertete die Ankündigung von Staatssekretär Liminski positiv. „Auch wenn es natürlich darauf ankommt, welche Vorschläge die Landesregierung konkret machen wird, ist es gut, dass endlich Bewegung in die Attraktivitätsoffensive kommt“, betonte Mertens. Zuvor hatte der GdP-Vorsitzende noch einmal daran erinnert, dass aus Sicht der GdP zwei Ziele besonders wichtig sind: Ein Ausstieg aus den überlangen Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst und die Schaffung eines Ruhestandskorridors bei der Polizei.

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben an der unter Corona-Bedingungen durchgeführten Veranstaltung vor der Düsseldorfer Staatskanzlei auch die stellvertretenden Landesvorsitzenden Michael Maatz und Jutta Jakobs sowie mehrere Mitglieder der umliegenden Kreisgruppen teilgenommen.

03. Mai 2021

Pressemitteilung

GdP fordert von Ministerpräsident Laschet Ausstieg aus der 41-Stunden-Woche

  Foto: Lukas Maaßen/GdP   Düsseldorf.

Das Land NRW ist einer der letzten Arbeitgeber in Deutschland, der von seinen Beamten eine 41-Stunden-Woche verlangt. Die überlange Wochenarbeitszeit war bereits 2003 von der damaligen rot-grünen Landesregierung als zeitlich befristetes Sonderopfer der Beamten zur Schließung einer Haushaltslücke eingeführt worden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält das für nicht mehr hinnehmbar und hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) deshalb aufgefordert, einen konkreten Zeitplan zum Ausstieg aus der 41-Stunden-Woche vorzulegen.

In einem Positionspapier, das GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens heute im Beisein einer kleinen Gruppe von Polizistinnen und Polizisten dem Leiter der Düsseldorfer Staatskanzlei, Nathanael Liminski, überreicht hat, fordert die GdP, dass die Arbeitszeit der Beamten in einem ersten Schritt auf 39 Stunden und 50 Minuten begrenzt wird. Das ist die gleiche Arbeitszeit, wie sie aktuell für die Tarifbeschäftigten bei der Polizei gilt. Alle Stunden, die darüber hinausgehen, müssen auf einem Langzeitkonto gutgeschrieben werden. In einem zweiten Schritt muss in den nächsten drei bis fünf Jahren auch die tatsächliche Arbeitszeit der Beamten in mehreren Schritten deutlich reduziert werden. Mittelfristig strebt die GdP bei der Polizei eine 35-Stunden-Woche an, wie sie längst in vielen anderen Branchen gilt. Für die Beamten und die Tarifbeschäftigten.

„Wenn die Landesregierung nicht endlich an die Reduzierung der überlangen Arbeitszeit geht, verliert der gesamte öffentliche Dienst nachhaltig an Attraktivität. Welche gravierenden Folgen das hat, hat uns die Corona-Krise gerade erst erschreckend vor Augen geführt“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens bei der Übergabe des Forderungspapiers an die Landesregierung. „Hier muss Laschet bei der nächsten Verhandlungsrunde über die Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst endlich liefern.“

Die Forderung der GdP nach einem Abbau der überlangen Arbeitszeiten bei der Polizei ist Teil der Kampagne „100 für 100“, mit der die GdP bundesweit für bessere Arbeitsbedingungen bei der Polizei wirbt. „Die Polizistinnen und Polizisten und die Tarifbeschäftigten der Polizei geben 100 Prozent Leistung. Deshalb haben sie auch Anspruch auf 100 Prozent Unterstützung durch die Landesregierung. Überlange Arbeitszeiten passen nicht dazu“, betonte Mertens.

Neben der Reduzierung der Wochen-Arbeitszeit setzt sich die GdP auch für die Einführung eines Ruhestandskorridors bei der Polizei ein. Wer besonderen Belastungen wie dem ständigen Schichtdienst ausgesetzt ist, muss ohne Abzüge früher in Ruhestand gehen können. Wer im Alter noch fit ist, soll länger bleiben dürfen.


Kampagne „100 für 100“: Mehr Attraktivität für NRW

30. April 2021

Ruhezeit contra Einsatzbereitschaft: Ständige Verfügbarkeit zum Nulltarif nicht mehr tragbar

Foto: Stephan Hegger/GdP   

Der Erfolg länderübergreifender Unterstützungseinsätze steht und fällt mit dem Engagement unserer Kolleg:innen aus NRW. Diese zeigen stets eine hohe Motivation, um die sichere Durchführung von Großereignissen zu gewährleisten. Die Anerkennung der dringend erforderlichen Ruhezeiten als Dienstzeit erfolgt allerdings nur dann, wenn die jeweilige Polizeiführung für diesen Zeitraum Einsatzbereitschaft anordnet.

Diese Anordnung erfolgt dabei unter Be.rücksichtigung der aktuellen Lagebeurteilung in der Praxis allerdings sehr selten. Soweit keine Einsatzbereitschaft angeordnet wird, muss dann die freie Gestaltung der Ruhezeiten ermöglicht werden. Hier ergibt sich dabei regelmäßig das Problem der sachgerechten Lagerung der mitgeführten Dienstwaffen Diese ist in den meisten Unterkünften nicht möglich, so dass die Kräfte auch in den Ruhezeiten auf die Waffen "aufpassen" müssen. Eine uneingeschränkte Gestaltung der zugestandenen Freizeit ist somit für die Kolleg:innen nicht möglich. Auch bei unvorhersehbaren Lageentwicklungen kann es zu Situationen kommen, in denen während der Ruhezeiten auf die untergebrachten Fremdkräfte zurückgegriffen wird und diese innerhalb von kurzer Zeit während der eigentlichen Ruhezeit zur Verfügung stehen müssen.

Klare Regelung schaffen

Für unsere Kolleg:innen müssen klare Regelungen geschaffen werden. Der Zustand „gefühlter“ ständiger Verfügbarkeit, ohne dass sich dies in der Vergütung niederschlägt, ist nicht weiter tragbar. Daher muss seitens der einsatzführenden Behörden die strukturelle Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Ruhezeit uneingeschränkt als Freizeit genutzt werden kann. Soweit eine kurzfristige Verfügbarkeit erforderlich ist, muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen durch die verantwortliche Abteilungs- bzw. Hundertschaftsführung die Einsatzbereitschaft angeordnet werden, damit die geleisteten Dienststunden angemessen erfasst werden.


BePo-News zum Download

26. April 2021

Frauenfeindlichkeit hat in der Polizei nichts zu suchen

  Foto: Lukas Maaßen/GdP   

„Frauenfeindlichkeit hat in der Polizei nichts suchen. Das gilt erst recht für die GdP“, darauf hat GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens heute als Reaktion auf eine Veröffentlichung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel hingewiesen. In dem Artikel wird berichtet, dass gegen den Thüringer Landesvorsitzenden der GdP wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung einer Mitarbeiterin ermittelt wird. Er war daraufhin zurückgetreten.

„Ob der Vorwurf berechtigt ist, werden jetzt die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zeigen“, betonte Mertens. „Aber für uns ist klar, dass das Ausnutzen einer Vorgesetztenfunktion für sexuelle Handlungen nicht hinnehmbar ist. Deshalb ist es gut, dass die GdP unverzüglich reagiert hat.“

Auch die Frauengruppe der GdP in NRW, kommt zu einem ähnlichen Urteil. „Zu diesem Vorfall darf es keine zwei Meinungen geben. Ein solches Verhalten wäre völlig inakzeptabel“, betonte Landesfrauenvorsitzende Kirsten Böhm-Salewski. „Da eine juristische Aufarbeitung bereits eingeleitet wurde, bleibt diese abzuwarten. Wir vertrauen darauf, dass die zuständigen Stellen ihre Arbeit gewissenhaft erledigen werden. Bis dahin gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung“, ergänzte sie.

Im den Artikel wirft der Spiegel auch die Frage auf, ob es in der GdP eine strukturelle Benachteiligung von Frauen geben würde? Landesvorsitzender Michael Mertens weist diesen Vorwurf zurück. „Beim Anteil von Frauen in Führungsfunktionen haben wir Nachholbedarf. Das ist bei der GdP nicht anders, als bei der Polizei und bei vielen anderen politischen Organisationen auch“, sagte er. „Hier müssen wir deutlich mehr tun. Das ist ganz klar. Aber das hat mit dem Fall in Thüringen nichts zu tun“, betonte Mertens.

23. April 2021

Altstundenproblematik: Reul sagt Sicherung für 2021 zu

  Foto: Lukas Maaßen/GdP   

Bereits seit Jahren ist allen Beteiligten das Problem der Verjährung der Mehrarbeit bekannt, trotzdem hat das Innenministerium in den vergangenen Jahren zuletzt erst auf den letzten Drücker erklärt, dass es für ein weiteres Jahr auf die Einrede der Verjährung für die Arbeitsstunden verzichtet.

Für die Beschäftigten bedeutet das, dass sie bis kurz vor dem Jahresende nicht wussten, was mit ihren Altstunden passiert. Diese ständige Zitterpartie muss endlich beendet werden! Deshalb hat GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens Innenminister Herbert Reul in einem persönlichen Gespräch gebeten, hier zu einer frühzeitigen Lösung zu kommen. Dies hat Innenminister Reul der GdP zugesagt.

Allerdings stehe die endgültige ressortübergreifende Abstimmung mit dem Finanzministerium noch aus. Für die GdP ist das ein wichtiges Signal: Mit der Ankündigung wiederholt Innenminister Reul sein Versprechen, dass unter ihm keine Überstunden verfallen werden.

Forderung nach Langzeitarbeitszeitkonten bleibt auf Tagesordnung

Damit ist allerdings erst ein Teil des Überstundenproblems bei der Polizei gelöst. Gerne hätten wir an dieser Stelle bereits berichtet, dass der jährliche Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht mehr erforderlich ist, weil alle Kolleg:innen die geleistete Mehrarbeit in Zukunft unbürokratisch auf ein Langzeitarbeitszeitkonto übertragen können. Die Einführung der Langzeitarbeitszeitkonten stagniert aber, weil die Landesregierung als Voraussetzung dafür eine „freiwillige“ Erhöhung der Wochenarbeitszeit fordert. Das lehnt die GdP im Verbund mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes strikt ab!


Falls die Gespräche mit der Landesregierung über die Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten für den gesamten öffentlichen Dienst nicht endlich zu einer Lösung führen, sind sich Reul und die GdP einig, dass es eine schnelle Regelung für Polizei geben muss. Mit einem wiederkehrenden Verzicht auf die Einrede der Verjährung für ein weiteres Jahr allein ist es dabei nicht getan! Stattdessen brauchen wir endlich echte Langzeitarbeitszeitkonten bei der Polizei!

In dem Gespräch hat sich Innenminister Reul klar positioniert: Er wird sich auch in diesem Jahr für den Verzicht auf die Einrede der Verjährung einsetzen. Wichtig bleibt dabei, im Sinne der Kolleg:innen eine rechtzeitige Entscheidung zu erzielen.

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16. April 2021

Respekt?! Ja bitte!

Respektkampagne mit neuem Spielfilm

Foto: lukandsimon/GdP   

Mit der Kampagne „Respekt?! Ja bitte!“ werben die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) und die GdP NRW seit Langem für mehr Respekt gegenüber den  Einsatzkräften. Ein von der GdP produzierter Spielfilm, der das gegenseitige Verständnis zwischen den Polizistinnen und Polizisten und dem polizeilichen Gegenüber in den Mittelpunkt rückt, feiert heute Premiere.

Beschäftigte der Polizei, von Feuerwehr und Rettungskräfte kümmern sich in ihrem täglichen Dienst um die Bürgerinnen und Bürger und werden trotzdem immer häufiger dabei mit aggressivem Verhalten konfrontiert. Dem stellt sich die GdP entschieden entgegen! Mit der Respektkampagne werden alle Menschen dazu aufgerufen, die Einsatzkräfte in ihrer Arbeit weder zu behindern, noch anzugreifen. Denn es sind die Kolleginnen und Kollegen, die 365 Tage im Jahr, 24 Stunden rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger da sind und ihnen helfen. Darüber hinaus wirbt die Kampagne dafür, dass alle Menschen fehlbar sind und mehr Rücksicht und Verständnis verdienen. Was das heißt, zeigt der neue Film auf beeindruckende Art und Weise.

Realisiert wurde der neue Streifen mit Spielfilmcharakter vom Produzentenduo „lukandsimon“, das auch schon diverse Filme für namenhafte Kunden aus der Musik- und Autoindustrie produziert hat. Der Film erzählt von der Konfrontation eines Bürgers mit einem Polizisten. Beide sind davon überzeugt, dass sie nicht unterschiedlicher sein könnten. Bis sie erkennen, dass sie mehr verbindet, als trennt.

Der Film ist seit dem 16. April auf den Social-Media-Kanälen der GdP NRW abrufbar.


facebook.com/gdpnrw
youtube.com/gdpnrw

24. März 2021

GdP fordert Überprüfung der Massendatenabfrage

Foto: Lukas Maaßen/GdP   

Die Ermittlungen der BAO Janus haben in den letzten Tagen zu großer medialer Aufmerksamkeit geführt. Wie zwischenzeitlich im Rahmen einer Sitzung des Innenausschusses des Landtages bestätigt wurde, wurden im Rahmen der Ermittlungen 12.700 Rufnummern erfasst und verbreitet. Hierbei handelt es sich neben den Rufnummern von unbescholtenen Kolleginnen und Kollegen, auch um solche von besonders geschützten Personengruppen wie Sozialen Ansprechpartnern, Gleichstellungsbeauftragen, Schwerbehindertenvertretungen und Personalratsmitgliedern. Im Nachgang zu den Entwicklungen haben sich viele Kolleginnen und Kollegen bei uns gemeldet und haben ihre Sorgen darüber geäußert, ebenfalls ungewollt und unverschuldet Teil der Ermittlungen geworden zu sein.

Fehlerkultur leben!

Die GdP hat die Entwicklungen zum Anlass genommen, die Maßnahmen mit Blick auf die Rechtmäßigkeit und insbesondere die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich noch im Mai 2020 mit der Frage beschäftigt, wann eine solche Datenabfrage rechtmäßig ist und hat konstatiert, dass an die Verhältnismäßigkeit hohe Anforderungen zu stellen sind.  

Die GdP unterstützt alle Ermittlungen, die zur Verfolgung von verfassungsfeindlichen Inhalten führen. Die Ermittlungen müssen sich dabei allerdings immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen. Aus diesem Grunde haben wir den Landesbeauftragten für Datenschutz angeschrieben und ihn zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der durchgeführten Maßnahmen aufgefordert. Eine gesunde Fehlerkultur erfordert es, auch das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen. Ziel muss es sein, dass sich die durchgeführten Ermittlungen immer an Recht und Gesetz orientieren und sich im verhältnismäßigen Rahmen bewegen.


GdP Info zum Download

22. März 2021

Pressemitteilung

Polizisten liefern Schnelltest aus. GdP fordert, dass Innenminister Reul ihre Arbeit auch bezahlt

  Foto: GdP/Kreisgruppe Hagen    Düsseldorf.

Heute früh haben in ganz NRW Polizisten Schnelltests an die Grundschulen und die weiterführenden Schulen ausgeliefert, damit die Schulen trotz steigender Corona-Zahlen nicht sofort wieder schließen müssen. Zuvor war die Landesregierung mit dem Versuch gescheitert, private Logistik-Unternehmen mit der Auslieferung der Schnelltests zu beauftragen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Corona-Einsatz der Polizei, hat aber Innenminister Herbert Reul aufgefordert, die zusätzlichen Arbeitsstunden der Polizisten auch zu bezahlen. „Dass die Polizisten alles tun, um den Corona-Virus einzudämmen, ist selbstverständlich. Aber Reul muss endlich aufhören, meinen Kolleginnen und Kollegen ständig mit dem Wegfall der Bezahlung der Überstunden zu drohen“, sagte heute früh GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

Bereits seit Jahren schiebt die Polizei in NRW einen gigantischen Überstundenberg vor sich her. Trotzdem verfallen alle geleisteten Überstunden spätestens nach fünf Jahren. Das gilt auch dann, wenn die Polizisten gar keine Chance hatten, die Überstunden vorher abzubauen. Die GdP fordert deshalb schon seit langem die Einführung von Langzeitkonten bei der Polizei, ist damit aber bislang bei Innenminister Reul auf Granit gestoßen.

Reul hat zwar erklärt, dass er nichts gegen Langzeitkonten bei der Polizei hätte, macht dafür aber zur Voraussetzung, dass die vor einigen Jahren in NRW eingeführte vorübergehende Verlängerung der Wochenarbeitszeit für alle Beamten auf 41 Stunden dauerhaft gilt. Die Polizisten sollen nur dann Überstunden auf ein Langzeitkonto einzahlen können, wenn sie freiwillig mehr als 41 Stunden in der Woche arbeiten. Die GdP hält das für unseriös. „Eine 44-Stunden-Woche für alle Beamten, wie die Landesregierung sie plant, hat mit einem modernen Staat nichts zu tun“, betonte Mertens.

17. März 2021

Personalratswahl 2021: Ab sofort läuft die Stimmabgabe!

Jetzt geht es endlich los! In ganz NRW beginnen in den diesen Tagen die örtlichen Wahlvorstände mit dem Versand der Briewahlunterlagen. Jeder der will, kann deshalb schon jetzt seine Stimme für die Wahl der Personalräte in den Polizeibehörden vor Ort und für den Hauptpersonalrat der Polizei auf der Ebene des Innenministeriums abgegeben, bevor vom 3. bis 7. Mai die Wahllokale ihre Türen für die persönliche Stimmangabe öffnen. Rechtzeitig zu diesem Termin gibt es überall vor Ort die zweite Akut-Ausgabe, in der jeder noch einmal im Detail nachlesen kann, wofür die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP stehen.

Schwerpunktthemen der neuen Akut sind die Forderung der GdP nach einem Ende der 41-Stunden-Woche bei der Polizei, die Durchsetzung besserer Aufstiegschancen im Tarifbereich, die Sicherung des Ausbildungsstandards für die Kommissaranwärterinnen und –anwärter, die Anerkennung von Corona als Dienstunfall. Außerdem sagen die Spitzenkandidatinnen und Kandidaten der GdP für den PHPR, für welche Zeile sie sich persönlich stark machen werden.


11. März 2021

Langzeitkonten? Langzeitstillstand!

  Foto: GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis   

Statt der Einführung echter Langzeitkonten zur Entlastung der Beschäftigten und zum Abbau von Mehrarbeit hat die Landesregierung Anfang des Jahres die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 44 Stunden vorgeschlagen. Offiziell auf „freiwilliger“ Basis. Diesen Vorschlag haben die Gewerkschaften gemeinsam abgelehnt und ein ernsthaftes Angebot verlangt. Erst auf massiven Druck des DGB hat die Landesregierung jetzt ein Spitzengespräch für Ende März angekündigt. Der Eindruck bleibt, dass die Landesregierung versucht, das Problem auszusitzen.                           

Der Innenminister steht mit leeren Händen da

Die von Innenminister Reul angekündigten Langzeitkonten für die Polizei gibt es bislang nur in einer Pressemitteilung des Ministers vom August 2020. Weder die GdP noch der PHPR hat jemals eine schriftliche Vorlage zur Einführung von Langzeitkonten in der Polizei erhalten.


Auch für die Gruppe der z.B. durch Schichtdienst besonders belasteten Beschäftigten sollten die Gespräche im Rahmen der Attraktivitätsoffensive Fortschritte bringen. Vorgelegt hat die Landesregierung bislang nichts.

Letzte Chance für die Attraktivitätsoffensive

Das jetzt angekündigte Spitzengespräch ist die letzte Chance für die Attraktivitätsoffensive der Landesregierung. Beim Thema Arbeitszeit und Langzeitkonten, und bei Verbesserungen für besonders belastete Beschäftigte müssen jetzt endlich echte Vorschläge auf den Tisch.


Aus Sicht der GdP gibt es keinen Grund, mit Verweis auf den Stillstand der Attraktivitätsoffensive der Landesregierung die Hände in den Schoß zu legen. Anstatt der GdP vorzuwerfen, sie würde die Verhandlungen blockieren, muss der Innenminister erstmal einen konkreten Vorschlag machen.

GdP-Forderung: Die Polizei muss alleine mit Langzeitkonten starten

Wenn eine umfassende Lösung für Langzeitzeitkonten auf Landesebene nicht erreicht werden kann, dann muss endlich ein klares Konzept für die Polizei auf den Tisch. Nicht als vage Ankündigung, sondern als Verordnungsentwurf. Damit die Beschäftigten erkennen können, woran sie sind.


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07. März 2021

Pressemitteilung

Massive Kürzungen bei der Fortbildung gefährden erfolgreiche Kripo-Arbeit

Foto: Jürgen Seidel/GdP   Düsseldorf.

Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) plant das Düsseldorfer Innenministerium massive Kürzungen bei der Fortbildung für die Kriminalpolizei. Statt zwölf Wochen soll die Einführungsfortbildung, die alle Polizisten durchlaufen, wenn sie zur Kripo wechseln, auf acht Wochen reduziert werden. Ein Teil der Kenntnisse, die die angehenden Kripobeamten für ihre Arbeit brauchen, soll ihnen in Zukunft erst zu einem späteren Zeitpunkt vermittelt werden.

Die GdP sieht durch die geplanten Kürzungen die Erfolge, die die Polizei in den letzten Jahren bei der Kriminalitätsbekämpfung erzielt hat, gefährdet. „Dass wir in den vergangenen Jahren weniger Wohnungseinbrüchen hatten und deutlich mehr Fälle von Kindesmissbrauch aufgedeckt haben, hat viel damit zu tun, dass wir für die Verfolgung dieser Delikte nicht nur mehr Kripobeamte bereitgestellt haben, sondern auch neue, erfolgreiche Ermittlungskonzepte entwickelt haben. Diese Erfolge sind gefährdet, wenn uns in Zukunft die Ermittler ausgehen, weil wir nicht mehr in die Kripo-Fortbildung investieren“, warnt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz.

Der Handlungsbedarf wird auch dadurch verschärft, dass in den kommenden Jahren ein Großteil der erfahren Kripobeamten in Ruhestand geht. Ihr Erfahrungswissen muss weitergegeben werden. Statt der geplanten Kürzungen fordert die GdP deshalb den Ausbau des Fortbildungsangebots für die Kriminalpolizei.

„Wer heute zur Kripo kommt, muss oft Monate warten, bevor er endlich an der Einführungsfortbildung teilnehmen kann. Das ist absolut indiskutabel“, betont der Kripo-Experte der GdP. „Statt die Einführungsfortbildung zusammenzustreichen, muss das Innenministerium endlich genügend Ressourcen zur Verfügung stellen, damit alle Polizisten an der Einführungsfortbildung teilnehmen können, sobald sie zur Kripo kommen“, sagt Maatz.

Darüber hinaus fordert die GdP, dass für die Kripo neben der Einführungsfortbildung ein verpflichtendes Weiterbildungsangebot eingeführt wird. „Bislang gibt es das nur für einzelne Deliktbereiche, etwa für die Wirtschaftskriminalität und die Organisierte Kriminalität, nicht aber für alle Kripo-Beamten. Das reicht aber nicht: Technik und Methoden der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung unterliegen einem rasanten Wandel. Wer bei der Kripo arbeitet, muss deshalb spätestens alle fünf Jahre an einem verpflichtenden Auffrischungskurs teilnehmen, um mit den neuen Methoden vertraut zu werden“, betont Maatz. „Zudem müssen verstärkt neue Lernmethoden Eingang in die
Kripo-Fortbildung finden.“

02. März 2021

Pressemitteilung

GdP rechnet mit Impfung der Polizisten in den kommenden vier Wochen

  Foto: GdP/Kreisgruppe Duisburg   Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geht davon aus, dass auf Grund des gestern von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekannt gegebenen neuen Impfplans in den kommenden vier Wochen der Großteil der knapp 30 000 Polizistinnen und Polizisten, die in NRW draußen auf der Straße im Einsatz sind, gegen Covid-19 geimpft sein wird. Ursprünglich sollte der Impfstart für die Polizisten erst in einigen Wochen beginnen, weil die Landesregierung die 180 000 Lehrerinnen und Lehrer beim Impfen vorgezogen hat. Die GdP hatte gegen die damit verbundene Zurückstellung der Polizisten öffentlich protestiert und sich dabei auch an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) gewandt.

„Dass der Schutz derjenigen, die in unserer Gesellschaft am stärksten gefährdet sind, höchste Priorität hat, trifft auf unsere ausdrückliche Zustimmung“, heißt es in einem Ende Februar an Ministerpräsident Laschet gerichteten Schreiben der GdP. „Wenn aber die bisherige Priorisierung aufgehoben wird, nicht weil die Gefährdungssituation gestiegen ist, sondern weil politischer Druck ausgeübt worden ist, wird der gesellschaftliche Konsens aufgekündigt.“

GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung gestern die zunächst geplante Zurückstellung der Polizisten korrigiert hat. „Die Polizisten können sich nicht vor Corona schützen, weil sie bei ihren Einsätzen keinen Mindestabstand einhalten können. Deshalb ist es gut, dass jetzt endlich entschieden ist, dass in den nächsten Wochen alle Polizisten, die bei der Kripo, im Wachdienst und bei der Bereitschaftspolizei eingesetzt sind, geimpft werden“, sagte Mertens. Der GdP-Vorsitzende erinnerte zudem daran, dass durch die zügige Impfung der Polizisten und der Tarifbeschäftigten der Polizei, die operativ tätig sind, keine andere Gruppe benachteiligt wird, weil inzwischen mehr Impfstoff zur Verfügung steht.

Brief an Ministerpräsident Laschet zum Download

26. Februar 2021

Pressemitteilung

Polizei ist auf den zu erwartenden massiven Anstieg beim Kindesmissbrauch nicht vorbereitet

  Foto: Thomas Vesper/GdP   Düsseldorf.

Mehr als 60 000 Verdachtsfälle von Kinderpornografie werden jedes Jahr vom National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) in den USA an das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet, weil die Täter aus Deutschland amerikanische Server genutzt haben. Eine Zahl, die bereits seit Jahren sprunghaft steigt und auch im kommenden Jahr noch einmal deutlich steigen wird. Bislang hat das BKA eine erste Prüfung der Vorgänge vorgenommen, ab dem 1. März sind dafür die Landeskriminalämter zuständig. Die Strafverfolgung erfolgt anschließend in den Polizeibehörden vor Ort. Trotzdem sind bislang weder das LKA in Düsseldorf noch die Polizeibehörden auf den zu erwartenden sprunghaften Anstieg der bekanntgewordenen Missbrauchsfälle vorbereitet. Weder ist die Zahl der Ermittler ausreichend, noch stehen die erforderlichen zusätzlichen Büroräume samt technischer Ausstattung bereit.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet deshalb, dass zahlreiche Fälle von Kindesmissbrauch nicht oder erst deutlich zu spät verfolgt werden können und fordert deshalb ein Sofortprogramm zur Stärkung der Ermittlungsdienste. „Nach Lügde haben wir deutlich mehr Kripo-Beamte für die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs bereitgestellt. Das ging nur durch Personalverschiebungen innerhalb der Kripo und führt in anderen Bereichen zu erheblichen Mehrbelastungen. Trotzdem reichen die vorhandenen Ermittler nicht, um zu verhindern, dass in Zukunft ein Großteil der Täter straffrei bleibt. Und wir brauchen mehr IT-Experten und Fachkräfte, die die Polizisten bei der Auswertung der ständig steigenden Datenmengen unterstützen“, fordert der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die zusätzlichen Stellen müssen jetzt bereitgestellt werden und nicht erst in ein paar Monaten, wenn die Welle der Missbrauchsfälle über die Polizei hereingebrochen ist.“

Durch die in Kürze anstehende Änderung des Netzdurchsuchungsgesetzes ist zudem mit einem weiteren massiven Anstieg der Fälle zu rechnen, auf die sich die Polizei schon jetzt vorbereiten muss. „Ein Weiter so kann es nicht geben. Die Kripo ist schon lange an der Grenze der Belastbarkeit angekommen“, sagt Maatz.

24. Februar 2021

Modulare Qualifizierung mit strukturellen Verbesserungen

Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Foto: Sven Vüllers/GdP   

Nach vielen Gesprächen haben sich unsere Vertreterinnen und Vertreter im Polizeihauptpersonalrat mit ihren langjährigen Forderungen zur modularen Qualifizierung durchgesetzt. Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass die bisherige Befristung des Programms aufgehoben und es damit verstetigt wird. Damit können unsere Kolleginnen und Kollegen ihre berufliche Entwicklung verlässlich planen. Weiterhin hat das Ministerium angekündigt, die bisherige Deckelung der Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A14 aufzuheben. Damit ist es Absolventen der modularen Qualifizierung künftig grundsätzlich möglich, bis zur Besoldungsgruppe A16 befördert zu werden. Dabei wird künftig jährlich bis zu 12 Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit gegeben, sich durch die modulare Qualifizierung dienstlich weiterzuentwickeln. Die nun durchgesetzte Erhöhung der Stärke geht dabei auch nicht zu Lasten der Kapazitäten im Regelaufstieg. Diese bleiben unverändert bei 30 Stellen pro Jahr. Die nun erzielten Ergebnisse zeigen nochmals, dass die enge Zusammenarbeit zwischen dem PHPR und der GdP sich auszahlt.

Forderung: Ausweitung des Bewerberkreises auf A12

Die nun erzielten Verbesserungen tragen dazu bei, dass die modulare Qualifizierung für unsere Kolleginnen und Kollegen an Attraktivität gewinnt und dem Personalmangel im ehemals höheren Dienst entgegengewirkt werden kann. Dennoch wird die GdP gemeinsam mit dem PHPR weiter daran arbeiten, wie auch in der Allgemeinen Inneren Verwaltung den Bewerberkreis auf Kolleginnen und Kollegen in der Besoldungsgruppe A12 auszuweiten. Warum hier für den Bereich der Polizei eine Differenzierung eingezogen wird, ist weiter nicht erklärbar.


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23. Februar 2021

Pressemitteilung

Schulen kann man notfalls wieder schließen, Polizeiwachen nicht

  Foto: GdP/Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis   Düsseldorf.

Als krasse Fehlentscheidung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die heute von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekanntgegebene Entscheidung kritisiert, die Lehrer in NRW bevorzugt gegen Corona zu impfen und dafür den Schutz der Polizistinnen und Polizisten nach hinten zu schieben. „Dass Erzieherinnen, die engen Kontakt zu kleinen Kindern haben, früher geimpft werden, ist richtig. Sie können sich genauso wenig wie die Polizisten, die jeden Tag draußen ihren Dienst versehen, gegen das Virus schützen. Aber das gilt nicht für die Lehrer, die Schüler auf Distanz unterrichten“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

Nach Einschätzung der GdP hat die veränderte Impfreihenfolge unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit der Menschen. „Sollten wir eine dritte Welle bekommen, können die Schulen notfalls wieder geschlossen werden, bei Polizeiwachen geht das nicht. Wie das ohne ausreichenden Impfschutz der Polizisten funktionieren soll, ist mir schleierhaft“, sagte Mertens.

Die GdP hat Innenminister Herbert Reul (CDU) aufgefordert, unverzüglich einen konkreten Plan vorzulegen, wann welche Polizisten geimpft werden. Und wie bis dahin die Arbeitsfähigkeit der Polizei sichergestellt werden soll. „Wir haben uns bewusst nicht an der öffentlichen Diskussion beteiligt, einzelne Gruppen zu Lasten anderer Gruppen bei den Impfungen vorzuziehen, aber dass die Polizisten jetzt nach hinten geschoben werden sollen, ist ein Skandal“, kritisiert Mertens. “Die Politik redet ständig vom Respekt gegenüber den Polizistinnen und Polizisten, aber wenn es darauf ankommt, verweigert sie ihn.“

19. Februar 2021

GdP-Info

CO-Warner retten Leben

Endlich! Polizei NRW prüft die Anschaffung von CO-Warnern

Foto: Lukas Maaßen/GdP   

Bereits auf dem Landesdelegiertentag 2018 hat die GdP die Anschaffung von sogenannten CO-Warnern gefordert. Die Geräte können vor lebensgefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen warnen. Kohlenmonoxid entsteht bei Verbrennungsprozessen. Das geruchs- und farblose Gas ist bereits in geringsten Mengen lebensgefährlich, weil es im Körper die Aufnahme von Sauerstoff unterbindet. Deshalb werden neben der Feuerwehr in vielen Fällen auch Mitarbeiter von Rettungsdiensten standardmäßig mit Warngeräten ausgestattet.                              

Bei Rettungsdiensten sind die Geräte bereits weit verbreitet

Für die Polizei gibt es solche Warngeräte bislang nicht. Zu teuer, zu kompliziert und zu aufwändig in der Wartung, hieß es pauschal. Damit hat die GdP sich nicht zufrieden gegeben. Wenn Kommunen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rettungsdiensten standardmäßig mit den Geräten ausstatten können, dann muss das auch bei der Polizei möglich sein.

GdP Forderung: Zügig in die Beschaffung einsteigen

Wir begrüßen, dass das Innenministerium jetzt entschieden hat, dass eine Beschaffung geprüft werden soll. Das ist gut so, darf aber nicht zu lange dauern. Entsprechende Geräte, die sich auch für den Einsatz bei der Polizei eignen, sind auf dem Markt verfügbar und werden auch über die Feuerwehren hinaus bereits in zahlreichen Tätigkeitsbereichen eingesetzt.

Bessere Ausrüstung? GdP wirkt!

Der Einsatz für verbesserte Ausrüstung gehört bei der GdP zum Standardprogramm. Von der Schutzkleidung für Tarifbeschäftigte, über die verbesserte ballistische Schutzausstattung, die Außentragehülle, Smartphones, den höhenverstellbaren Schreibtisch bis hin zum neuen Streifenwagen. Wir fordern nicht nur ständig Verbesserungen, wir setzen sie auch durch und begleiten die Beschaffung und Einführung kompetent und wenn es nötig wird, auch mit Nachdruck!

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18. Februar 2021

Pendlerpauschale rauf, Reisekosten müssen folgen

Erhöhung der Pendlerpauschale auf 35 Cent ab dem 21. Km beschlossen

  Foto: Sven Vüllers/GdP   

Gemeinsam mit der Erhöhung der Mineralölsteuer hat der Gesetzgeber die stufenweise Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen. Ab 2021 können Berufspendler im Rahmen der Steuererklärung ab dem 21. Km 35 Cent je Kilometer geltend machen. Die finanzielle Belastung der ohnehin schon belasteten Berufspendlerinnen und -pendler soll nicht weiter ansteigen. Die Pauschale wird dazu in den kommenden Jahren sukzessive angehoben, bis hin zu 38 Cent je Kilometer ab dem Jahre 2024.

Reisekosten: Keine Anpassung an diese Entwicklung

Die GdP begrüßt diesen Schritt. Gleichzeitig verwundert aber, dass die Erstattungssätze im Landes- und Bundesreisekostengesetz nicht in entsprechendem Umfang an diese Erhöhung angepasst wurden. Bei Dienstreisen mit dem Privat-Kfz können also weiterhin, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung, grundsätzlich lediglich 30 Cent je Km geltend gemacht werden.


Forderung: Erhöhung der Erstattungssätze im Reisekostenrecht

Die Fahrtkosten der Kolleginnen und Kollegen, auch im Rahmen von Dienstreisen, sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Erstattungssätze im Reisekostenrecht hingegen, sind weitgehend unverändert geblieben. Hier ist eine Anpassung, mindestens an die aktuellen Entwicklungen im Einkommenssteuergesetz, zwingend erforderlich.


Unabhängig hiervon solltet ihr bereits jetzt, im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, die erhöhten Sätze der Pendlerpauschale geltend machen, soweit euch dieser Anspruch zusteht. Konsultiert hierzu im Zweifel einen Steuerberater oder nutzt die speziell auf euch zugeschnittene Steuersoftware unter www.steuererklaerung-polizei.de zu vergünstigten GdP-Konditionen.


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16. Februar 2021

Pressemitteilung

GdP fordert Beweislastumkehr bei der Anerkennung von Covid-Erkrankungen als Dienstunfall

  Foto: GdP/Kreisgruppe Hagen   Düsseldorf.

Wer als Polizist an Covid erkrankt ist, muss nachweisen, dass er im Dienst mit dem Virus infiziert worden ist und nicht im privaten Umfeld. Weil dieser Beweis so gut wie nie zu 100 Prozent zu erbringen ist, werden Covid-Erkrankungen von Polizisten oft selbst dann nicht als Dienstunfall anerkannt, wenn der Zusammenhang eindeutig ist. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert deshalb, dass bei Covid-Erkrankungen eine Beweislastumkehr eingeführt wird. Der Dienstherr der Polizisten muss dann nachweisen, dass die Virus-Infektion nicht auf einen dienstlichen Zusammenhang zurückzuführen ist.

„Grundlage der Entscheidung für die Anerkennung einer Covid-Erkrankung als Dienstunfall müssen die gleichen Kriterien sein, wie sie in der Gesetzlichen Unfallversicherung gelten“, fordert GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Danach kann eine Covid-Erkrankung als Dienst- bzw. Arbeitsunfall anerkannt werden, „wenn ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person stattgefunden hat, oder es eine größere Zahl von Infektionen im Arbeitsumfeld gegeben hat und dort konkrete, die Infektion begünstigende Bedingungen vorgelegen haben“.

Darüber hinaus fordert die GdP, dass das für die Polizei vereinbarte Pandemie-Konzept konsequent umgesetzt wird. Dazu gehört auch, dass Tätigkeiten ins Homeoffice verlegt werden, wenn das möglich ist. Hier gibt es bei vielen Behörden Nachholbedarf. Situationen, die ein hohes Infektionsrisiko aufweisen, wie zum Beispiel das Angespuckt werden durch eine infizierte Person oder ein hohes Infektionsgeschehen innerhalb einer Dienststelle, müssen zudem lückenlos dokumentiert werden. Werden Tarifbeschäftigte infiziert, ist der Vorfall unverzüglich der Unfallkasse als Arbeitsunfall zu melden.

Von Innenminister Herbert Reul erwartet die GdP, dass er die Anerkennung von Corona als Dienstunfall auf die Tagesordnung der nächsten Innenministerkonferenz setzt. „Wir brauchen bundesweit einheitliche Standards“, fordert Mertens. „Bis dahin müssen alle bereits laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen über die Anerkennung einer Covid-Erkrankung als Dienstunfall ruhend gestellt werden. Sonst müssen alle im Dienst an Covid erkrankten Polizisten klagen, um zu ihrem Recht zu kommen.“

12. Februar 2021

Pressemitteilung

44-Stunden-Woche wird den öffentlichen Dienst nicht retten

  Foto: Sven Vüllers/GdP   Düsseldorf.

In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird es immer schwieriger, genügend gut qualifizierte Bewerber zu finden. Bereits seit dem Sommer verhandeln deshalb die Gewerkschaften mit der schwarz-gelben Landesregierung über neue Wege, wie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig verbessert werden kann. Bislang ohne jedes Ergebnis. Der einzige konkrete Vorschlag, den die Landesregierung auf den Tisch gelegt hat, ist die Idee, die Beamten könnten in Zukunft auf freiwilliger Basis 44 Stunden in der Woche arbeiten. Die Stunden oberhalb der 41-Stunden-Grenze würden dann auf ein Langzeitkonto fließen, das die Beamten später in Blockfreizeiten wieder abbauen können.

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) stehen die Gespräche mit der Landesregierung deshalb unmittelbar vor dem Scheitern. „Bleibt die Landesregierung bei ihrer Blockadehaltung, wird Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) als der Politiker in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen, der die Arbeitszeit der Beamten von 41 auf 44 Stunden in der Woche erhöht hat“, betont GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Denn bei der Freiwilligkeit wird es auf längere Sicht nicht bleiben. Die 44 Stunden gelten dann für alle.“

Aus Sicht der GdP ist die bereits jetzt in NRW für die Beamten geltende 41-Stunden-Woche deutlich zu lang. „Ein Großteil der Polizisten arbeitet im Schichtdienst. Es gibt aber kein einziges Schichtdienstmodell, das bei einer 41-Stunden-Woche nicht zu massiven Gesundheitsschäden führt“, berichtet Mertens. „Wenn jetzt noch drei Stunden oben drauf kommen, ist die Arbeitsfähigkeit der Polizei massiv gefährdet.“

Neben einer deutlichen Reduzierung der Arbeitszeit fordert die GdP eine nachhaltige Erhöhung der zum Teil bereits seit 32 Jahren eingefrorenen Zulagen. Für den Dienst an Samstagen bekommen die Polizisten eine Zulage von gerade einmal 64 Cent/Stunde. Für die Nachtstunden gibt es 1,28 Euro mehr.

Bereits in der vergangenen Woche haben deshalb die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Ministerpräsident Armin Laschet aufgefordert, endlich ein schlüssiges Konzept auf den Tisch zu legen, wie der öffentliche Dienst seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Arbeitgebern wieder herstellen kann. Eine Antwort auf diese Frage hat die Landesregierung bisher verweigert.

10. Februar 2021

Beförderungsmöglichkeiten für 2021 stehen fest

3683 Beförderungen im gehobenen Dienst

Foto: Manfred Vollmer/GdP

Nach den aktuellen Zahlen aus dem Innenministerium ist in 2021 mit 3683 Beförderungen zu rechnen. Dabei entfällt die breite Masse der erwarteten Beförderungen wie in den vergangenen Jahren auf die Besoldungsgruppen A10 und A11.

Im Einzelnen sieht die Verteilung wie folgt aus:

Besoldungsgruppe

Beförderungsmöglichkeiten

A10

1687

A11

1415

A12

380

A13

201

Gesamt

3683

Zu berücksichtigen bleibt, dass aufgrund der durch die GdP durchgesetzten teilweisen Aufhebung des Deckelungsbeschlusses im vergangenen Jahr 300 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A12 sowie 150 nach A13 geschaffen wurden. Aufgrund dieser zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten konnten im vergangenen Jahre 495 Beförderungen nach A12 sowie 180 Beförderungen nach A13 vorgezogen werden. Bei der Betrachtung der Zahlen wird deutlich, dass die Summe der Beförderungsmöglichkeiten in etwa den Zahlen aus den Vorjahren entspricht und sich lediglich die Verteilung innerhalb der Laufbahngruppe minimal nach oben verschiebt.

Position: Weitere Erhöhung der Beförderungsmöglichkeiten erforderlich

Die Aufweichung des Deckelungsbeschlusses sowie die vorgezogenen Beförderungen sind das richtige Signal. Dennoch gibt es weiter Kolleginnen und Kollegen, die in Spitzenfunktionen nicht angemessen bezahlt werden, weil nicht ausreichend Stellen in A12 und A13 zur Verfügung stehen. Hier muss mit der vollständigen Aufhebung des Deckelungsbeschlusses dringend nachgebessert werden. Wichtig ist dabei, dass die neu geschaffenen Beförderungsmöglichkeiten nicht zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den Besoldungsgruppen A10 und A11 gehen.

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10. Februar 2021

Pressemitteilung

Was passiert, wenn der Autocomputer versagt?

GdP fordert Zugang der Polizei zur Bordelektronik der Fahrzeuge

  Foto: Sven Vüllers/GdP   Düsseldorf.

Die Digitalisierung macht Autos zu Computern auf Rädern, Automobilhersteller wandeln sich zu Mobilitätsanbietern. Gleichzeitig steigen immer mehr Menschen auf Fahrräder, E-Bikes und den öffentlichen Nahverkehr um. Beide Trends bieten große Chancen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit – bringen aber auch neuen Gefahren. Die neue Technik in den Autos kann versagen. Der wachsende Anteil von Fußgängern und Radfahrern kann zu einem sprunghaften Anstieg von Unfällen mit Schwerverletzten und Toten führen. Um das zu verhindern, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine grundlegende Neuausrichtung der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei. Verkehrsexperten der GdP haben dazu ein mehr als 90 Vorschläge umfassendes Verkehrspolitisches Programm vorgelegt.



„Wenn immer mehr Menschen zu Fuß gehen oder das Fahrrad benutzen, brauchen wir neue Konzepte, wie der knapper werdende Verkehrsraum gerechter aufgeteilt wird, weil sonst die Zahl der Unfallopfer stark steigt“, betont der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Heiko Müller. „Wir müssen den schwächeren Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern und Radfahrern, mehr Raum geben, auch wenn das zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer geht.“

Zugleich fordert die GdP aber auch, dass die Regeln für schwächere Verkehrsteilnehmer stärker an die von ihnen ausgehenden Gefahren angepasst werden. „Wir müssen zum Beispiel darüber nachdenken, dass die Elektrounterstützung von E-Bikes schon bei 20 km/h abgeschaltet wird. Vor allem ältere E-Biker unterschätzen oft die von ihnen erreichte Geschwindigkeit. Häufig sind sie nicht nur das Opfer, sondern auch der Verursacher von gefährlichen Unfällen.“

Handlungsbedarf sieht die GdP auch bei den Autoherstellern. „Bremsspuren von modernen Autos lassen sich ohne Einblick in die Bordelektronik kaum noch interpretieren. Deshalb brauchen wir endlich einen direkten Zugriff der Polizei auf alle unfallrelevanten Fahrzeugdaten, wenn wir den Unfallverursacher ermitteln wollen“, fordert Müller. „Und wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben, damit die in den Autos verbaute Sicherheitstechnik nicht einfach abgeschaltet wird, nur weil der gewünschte Kick beim Fahren fehlt.“

In ihrem Verkehrspolitischen Programm fordert die GdP zudem eine Stärkung der Direktion Verkehr. „Wir brauchen im Verkehrsbereich mehr ausgewiesene Experten und nachhaltige Investitionen in moderne Technik. Dass hat der Innenminister bislang versäumt“, kritisiert der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP.

Verkehrspolitisches Programm 2021

09. Februar 2021

Pressemitteilung

Adresse von Polizisten besser schützen!

  Foto: Stephan Hegger/GdP   Düsseldorf.

Immer häufiger werden in NRW Polizisten, die in Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt sind, von potentiellen Straftätern und ihren Unterstützern zu Hause aufgesucht und bedroht. Oft werden dabei sogar die Familienangehörigen und Kinder der Beamten gezielt angesprochen und eingeschüchtert. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Innenminister Herbert Reul (CDU) deshalb aufgefordert, die Privatadressen von Polizistinnen und Polizisten besser zu schützen.

Nach einer vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzesänderung, der der Bundesrat in dieser Woche noch zustimmen muss, haben alle Personen, die von Bedrohungen, Beleidigungen oder unbefugten Nachstellungen besonders bedroht sind, ein Recht, dass die Meldebehörden ihre Anschrift für Adressanfragen von Privaten sperren. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen damit vor allem Menschen geschützt werden, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in verstärktem Maß Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sind.

„Für Polizisten, die bei der Bekämpfung von Rockergruppen, kriminell auftretenden Familien-Clans, der Organisierten Kriminalität oder gewalttätigen Demonstranten eingesetzt sind, kommt es immer wieder vor, dass sie und ihre Familien privat bedroht und eingeschüchtert werden“, klagt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Wir erwarten deshalb vom Innenminister, dass er dafür sorgt, dass umgehend für alle Polizisten, die aufgrund des Umfelds, in dem sie eingesetzt sind, besonders bedroht sind, auf Wunsch eine Auskunftssperre für ihren Wohnort erwirkt wird. Das ist das mindeste, um es den Tätern nicht noch leichter zu machen. Zudem müssen alle Einschüchterungsversuche gegen die Polizisten von den Dienstbehörden der Beamten strafrechtlich verfolgt werden.“

04. Februar 2021

Und was ist mit den anderen?

Die Zulage für Ermittler im Bereich Kindesmissbrauch ist eine wichtige Anerkennung - für Wenige

Foto: GdP/KG Düsseldorf   

Nach der Zustimmung im Kabinett am vergangenen Dienstag (2.2.2021) wird die Erschwerniszulagenverordnung geändert. Das ist gut so. Gut ist auch, dass die Zulage für Ermittler im Bereich Kindesmissbrauch nach der Beschlussfassung des Kabinetts endgültig auch für Tarifbeschäftigte entsprechend gezahlt werden soll. Nicht gut ist, dass die Zulage nur für 2021 rückwirkend gewährt wird. Kolleginnen und Kollegen, die sich in den vergangenen Jahren durch die Ermittlungsberge von Lügde und Bergisch Gladbach gekämpft haben, bekommen für die Zeit vor 2021 nichts. Hier verpasst die Landesregierung eine wichtige Gelegenheit, sich erkenntlich zu zeigen. Genauso verpasst die Landesregierung die Gelegenheit, endlich einmal grundsätzlich an die Erschwerniszulagen heranzugehen.                        

Eine Grundsätzliche Überarbeitung der Erschwerniszulagen fehlt!

Dem Anspruch, einen fairen Ausgleich für Belastungen des Dienstes zur Verfügung zu stellen, wird die Erschwerniszulagenverordnung schon lange nicht mehr gerecht: Gezahlt wird in vielen Fällen das Gleiche, wie bei der Einführung des Euro im Jahr 2002. Immer nur dann, wenn einzelne Tätigkeitsfelder in den Fokus der Öffentlichkeit gelangten, hat NRW reagiert: Das war 2017 kurz vor der Landtagswahl so, nachdem die Terrorismusbekämpfung die Spezialeinheiten in den Fokus gerückt hatte. Und das war zuletzt im Fall der großen Ermittlungskomplexe im Bereich Kindesmissbrauch so.

Andere Beschäftigte, deren Belastungen nicht im öffentlichen Rampenlicht stehen, warten bislang vergeblich. Das mag Realpolitik sein, fair ist das nicht.


Die Hoffnungen, dass die Landesregierung im Rahmen der im vergangenen Jahr gestarteten Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst das Thema anpacken würde, zerschlagen sich gerade. Das ist enttäuschend und das Gegenteil von Wertschätzung.


GdP Forderung: Schichtdienstzulagen und DUZ deutlich erhöhen

Die GdP fordert insbesondere eine deutliche Vereinfachung und Erhöhung der Schichtdienstzulagen. 1,28 € Zulage Brutto pro Stunde Nachtdienst waren 2002 schon nicht viel. Dass sich daran bis 2021 nichts geändert hat, ist genauso ein Skandal, wie dass nach wie vor auch noch die Schichtdienstzulage im Gegenzug für die Zahlung der Polizeizulage halbiert wird.


GdP-Forderung: Polizeizulage verdoppeln



Wichtigste Forderung der GdP bleibt die Verdoppelung der Polizeizulage. Richtig harte Jobs gibt es bei der Polizei überall: Ob bei Ermittlungen im Bereich von Kapitaldelikten, im Wach- und Wechseldienst in Brennpunkten, bei schweren Verkehrsunfällen.

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29. Januar 2021

Beamtennews

Langzeitausbeutungskonten?!

Der Vorschlag der Landesregierung zur Einführung von Langzeitkonten ist eine Mogelpackung

Foto: Kreisgruppe Düsseldorf/GdP   

Im August letzten Jahres hat Innenminister Reul verbindlich erklärt, dass bei der Polizei endlich Langzeitkonten eingeführt werden, um Überstunden dauerhaft gegen Verfall zu sichern und Beschäftigten mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Die Details sollten in einer Arbeitsgruppe der Landesregierung mit den Gewerkschaften geklärt werden. Das Ganze bekam den schönen Namen „Attraktivitätsoffensive öffentlicher Dienst“. Neben dem Thema Langzeitkonten sollte es auch um die Wochenarbeitszeit und Belange von besonders belasteten Beschäftigten gehen.

Die GdP ist gemeinsam mit dem DGB mit zwei Kernforderungen in die Gespräche zum Thema Arbeitszeit gegangen:


  • Die Sicherung von Altstunden gegen Verfall durch eine großzügige Regelung zur Übertragung von Stunden in der Startphase
  • Die Nutzung der Langzeitkonten zum Einstieg in eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit.


Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 44 Stunden ist inakzeptabel

Was die Landesregierung jetzt als Vorschlag präsentiert, ist eine Mogelpackung:
Beschäftigte, die Stunden auf ein Langzeitkonto übertragen wollen, sollen dafür die Wochenarbeitszeit zunächst auf bis zu 44 Stunden erhöhen. Und das auch nur dann, wenn „tatsächlich Bedarf für eine entsprechende Mehrleistung besteht“.  

Nur unter dieser Voraussetzung können dann bis zu drei Stunden pro Woche bzw. maximal 278 Stunden pro Jahr auf ein Langzeitkonto übertragen werden. Das ist für die GdP kein tragbares Modell.

Die Regelungen zur Übertragung von Altstunden sind unzureichend

Nach den Plänen der Landesregierung können in der Startphase höchstens 156 Stunden aus bestehenden Guthaben aus GLAZ/FLAZ oder DSM und 122 Stunden aus Mehrarbeit oder Urlaub eingebracht werden. Das ist deutlich zu wenig, um die bestehenden Überstundenberge bei der Polizei gegen Verfall zu sichern.

GdP-Forderung: Schleunigst nachbessern!

Nicht nur beim Thema Langzeitkonten hakt es. Bislang haben die Gespräche im Rahmen der Attraktivitätssteigerung den Namen nicht verdient. Alle Vorschläge der Gewerkschaften zum Thema Arbeitszeit sind abgebügelt worden, genauso wie beim Thema Entlastung von besonders belasteten Beschäftigten. Die groß angekündigte „Attraktivitätsoffensive“ der Landesregierung droht damit zu scheitern.

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27. Januar 2021

Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Ausweitung der Kinderkrankentage auch auf Beamtinnen und Beamte in NRW

Foto: GdP

Bereits Anfang dieses Jahres hat der Bund erkannt, dass die Betreuung der Kinder während der weiter andauernden Pandemiephase eine enorme Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellt und die Ausweitung des Anspruchs auf die sog. „Kinderkrankentage“ für das Jahr 2021 beschlossen. Die GdP hat im Nachgang zu dieser Entscheidung gemeinsam mit dem DGB mit Nachdruck eine zügige Übernahme der Regelungen auch für unsere verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in NRW gefordert, da hier gleichermaßen Betreuungsprobleme vorherrschen. Dieser Forderung ist die Landesregierung nachgekommen und hat in der gestrigen Kabinettssitzung die erforderliche Anpassung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung beschlossen.

Anspruch auf 20 Tage Sonderurlaub pro Kind, insgesamt maximal 45 Tage

Die Höhe des Anspruchs entspricht im Wesentlichen den zuvor auf Bundesebene beschlossenen Sätzen. Demnach können pro Kind Sonderurlaubsansprüche von 20 Tagen, insgesamt maximal 45 Arbeitstagen geltend gemacht werden. Für alleinerziehende Elternteile erhöht sich dieser Anspruch auf 40 Sonderurlaubstage pro Kind und maximal 90 Sonderurlaubstagen pro Jahr.
Ergänzend zu den bisherigen Regelungen können die Sonderurlaubstage dabei auch in Anspruch genommen werden, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung pandemiebedingt vorübergehend geschlossen werden müssen oder nur ein eingeschränktes Angebot anbieten können. Nach der nun beschlossenen Regelung darf auch die Möglichkeit mobilen Arbeitens kein Ablehnungsgrund für etwaige Sonderurlaubsansprüche darstellen. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 05.01.2021 und ist bis zum Ablauf dieses Jahres befristet.

Forderung: Dauerhafte Erhöhung der Kinderkranktage

Die GdP begrüßt den Umstand, dass die neuen Regelungen rückwirkend gelten sollen. Damit besteht für Kolleginnen und Kollegen ggf. die Möglichkeit, in diesem Jahr bereits zur Betreuung in Anspruch genommene Urlaubs- oder Stundenguthaben rückbuchen zu lassen. Die GdP hat allerdings in der Vergangenheit immer wieder gefordert, den Anspruch auf Kinderkrankentage dauerhaft zu erhöhen. Die aktuelle Pandemiephase hat überdeutlich gezeigt, in welche Betreuungsproblematik Eltern rutschen können, wenn sie weiter ihren Dienst verrichten müssen. Hier gilt es, sich von befristeten Regelungen zu verabschieden und langfristige Lösungen zu schaffen. Auch die Begrenzung auf Kinder unter 12 Jahren, die die Freistellungs- und Urlaubsverordnung aktuell vorsieht, muss dringend nach oben angepasst werden. Hierfür wird sich die GdP weiter einsetzen.

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20. Januar 2021

Pressemitteilung

Polizeigewahrsam: Anwendung von unmittelbarem Zwang bleibt Aufgabe von Polizisten

  Foto: Manfred Vollmer/GdP   Düsseldorf.

Auch in Zukunft müssen in NRW alle Aufgaben im Polizeigewahrsam, die mit der Anwendung von unmittelbarem Zwang verbunden sind, von Polizisten wahrgenommen werden. Tarifbeschäftigte dürfen nur eingesetzt werden, wenn es dabei nicht zu Eingriffen in die Grundrechte der vorübergehend im Gewahrsam festgehaltenen Personen kommt. Möglich sind aber Identitätsfeststellungen, Durchsuchung und Sicherstellung von Sachen und allgemeine Befragungen. Das geht aus dem geänderten Entwurf für die geplante Gewahrsamsvollzugsverordnung für NRW hervor, den das Innenministerium vorgelegt hat.

Mit dem neuen Entwurf reagiert Innenminister Herbert Reul (CDU) auf die massive Kritik der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am ursprünglichen Entwurf, mit dem sämtliche Eingriffsbefugnisse der Polizei im Gewahrsam auf die dort eingesetzten Tarifbeschäftigten übertragen worden wären. Lediglich das Recht zum Einsatz einer Schusswaffe wollte Reul ihnen vorenthalten. Dieses Vorgehen war auch im Landtag fraktionsübergreifend kritisiert worden.

Die GdP hat die Kehrtwende von Innenminister Reul ausdrücklich begrüßt. „Die ursprüngliche Idee, sämtliche Eingriffsbefugnisse von Polizisten auf die Tarifbeschäftigten zu übertragen, ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch gefährlich. Die Tarifbeschäftigten verfügen nicht über die notwendige Ausbildung, um sich gegen Angriffe im Polizeigewahrsam zur Wehr zu setzen. Das hätte schnell zu sehr gefährlichen Situationen geführt“, betonte Landesvorsitzender Michael Mertens. „Deshalb sind wir für die Unterstützung der Landtagsfraktionen bei der Änderung des ursprünglichen Entwurfs dankbar.“


Problematisch ist aus Sicht der GdP allerdings, dass auch im neuen Entwurf die fachlichen Anforderungen an die im Gewahrsam eingesetzten Tarifbeschäftigten und deren Eingruppierung nicht geregelt sind. Diese Lücken müssen noch geschlossen werden.

Stellungnahme der GdP NRW

19. Januar 2021

Schluss mit Durchwurschteln!

GdP fordert zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung

  Foto: GdP/KG Rhein-Erft-Kreis   

Während sich die Politik längst auf eine Verschärfung der Corona-Regeln einstellt, tut die Polizei so, als wäre die Pandemie schon so gut wie vorbei. Das Innenministerium gefährdet dadurch nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern letztlich auch die Einsatzfähigkeit der Polizei. Wer von Bürgerinnen und Bürgern und der Privatwirtschaft Einschränkungen zum Pandemieschutz fordert, muss das auch im öffentlichen Dienst vorleben.


5-Punkte-Plan der GdP:

1. Dienstbetrieb wo immer möglich reduzieren
Wo immer es geht, muss der Dienstbetrieb so umgestellt werden, dass die Funktionsfähigkeit der Polizei durch Infektionen nicht gefährdet wird. Zu einer Rückkehr zum reduzierten Dienstbetrieb wie in der ersten Pandemiephase, gibt es aus Sicht der GdP keine Alternative.

2. Ausweitung von Homeoffice
Aktuell sind die Behörden immer noch damit beschäftigt, in der ersten Pandemiephase geschaffene Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice wieder einzuschränken. Aus Sicht der GdP ist das unverantwortlich. Wir brauchen mehr, nicht weniger Homeoffice. Mehrfachbesetzungen in Büros sind so weit wie möglich zu vermeiden.

3. Ausstattung aller Beschäftigten mit FFP2-Masken
Wer nicht von zu Hause aus arbeiten kann, muss optimal geschützt werden. Experten weisen seit langem darauf hin, dass für einen optimalen Schutz insbesondere der Trägerinnen und Träger selbst mindestens FFP2-Masken erforderlich sind.

4. Nutzung der längst angeschafften Schnelltests
Auf Druck der GdP sind Schnelltests für die Polizei beschafft worden. Was immer noch fehlt, sind klare Richtlinien für deren Einsatz: Werden im Dienst Symptome festgestellt, muss zum Schutz von Kolleginnen und Kollegen ein Schnelltest durchgeführt werden.

5. Impfstrategie offensiv angehen
Jetzt muss alles dafür getan werden, dass Polizeibeschäftigte so schnell wie möglich geimpft werden können. Verzögerungen aus organisatorischen Gründen darf es nicht geben. Die Vorschläge der GdP liegen auf dem Tisch!

Für den Normalbetrieb ist es viel zu früh!

Bei der Pandemiebekämpfung auf das Prinzip „Augen zu und durch“ zu setzen, birgt unüberschaubare Gesundheitsrisiken. Wir bleiben dran und machen weiter Druck.

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18. Januar 2021

Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 ausgeweitet

Foto: GdP

Bedingt durch das Corona-Maßnahmenpaket müssen Eltern aktuell oftmals die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen, die im Zuge des Lockdowns wegen Kita- und Schulschließungen zu Hause bleiben. Der Gesetzgeber hat die Nöte der Eltern erkannt und will aus diesem Grund für das Jahr 2021 für gesetzlich Versicherte den Leistungsrahmen des Kinderkrankengeldes ausweiten. Die GdP begrüßt diese dringend erforderliche Planbarkeit der Kinderbetreuung für die Tarifbeschäftigten in Pandemiezeiten. Gleichzeitig fordern wir aber eine Übernahme der neuen Regelungen auch für die Beamten, die bei der Kinderbetreuung mit denselben Problemen wie die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer konfrontiert sind. Nachstehend die Einzelheiten:

Verlängerung der Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld 2021

Gesetzlich Versicherte haben unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 1 SGB V einen Anspruch auf Zahlung von Kinderkrankengeld. Das Bundeskabinett hat am 12.01.2021 beschlossen, den Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Kalenderjahr 2021 je Elternteil und für jedes betreuungsbedürftige Kind längstens auf 20 Arbeitstage (ursprünglich 10) und für Alleinerziehende längstens auf 40 Arbeitstage (ursprünglich 20) zu verlängern. Der Anspruch ist pro Versichertem jedoch begrenzt auf maximal 45 Arbeitstage pro Kalenderjahr, für Alleinerziehende auf maximal 90 Arbeitstage.

Kinderkrankengeld nun auch bei Schul- und Kitaschließung

Neu ist, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch besteht, wenn das Kind gar nicht erkrankt ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn die Schule oder Betreuungseinrichtung geschlossen ist oder ein Betretungsverbot verhängt wurde. Aber auch bei einer bloßen Einschränkung der Präsenzpflicht im Unterricht oder des Zugangs zum Kinderbetreuungsangebot, etwa bei einer behördlichen Empfehlung, die Einrichtung nicht zu besuchen, kann Kinderkrankengeld beantragt werden.

Der komplette Anspruch auf 20 bzw. 40 Tage kann dabei sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes wie auch für die Betreuung wegen Schul- oder Kita-Schließung verwendet werden.
Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachgewiesen werden. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kita-Schließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.
Wichtig: Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Home-Office erbracht werden könnte.

Inkrafttreten der Regelung

Am Montag, dem 18.01.2021 soll das Gesetz im Rahmen einer Sondersitzung im Bundesrat beraten werden und dann rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft treten und bis zum Jahresende gelten. Betroffene Eltern können somit auch rückwirkend bis zum 05.01.2021 nachträglich ihren Anspruch auf Kinderkrankengeld über die Krankenkassen geltend machen.

Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

Während der Dauer der Zahlung des Kinderkrankengeldes ruht für beide Elternteile der Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1a IfSG.
Für pandemiebedingte Betreuungsleistungen vor dem 05.01.2021, für welche kein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, kann hingegen die Entschädigung nach § 56 Absatz 1a IfSG in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber zahlt dann den Verdienstausfall in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens, begrenzt allerdings auf einen monatlichen Höchstbetrag von € 2.016. § 56 Absatz 1a IfSG wurde am 19.11.2020 dahingehend modifiziert, dass nun auch bei Fällen, in denen nur das Kind, nicht aber die Eltern unter Quarantäne gestellt wurden, die Entschädigung beantragt werden kann.

Privat versicherte Arbeitnehmer

Im Regelfall umfasst der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Privat versicherte und beihilfeberechtigte Eltern können aber einen Anspruch nach § 56 IfSG geltend machen. Diese Verdienstausfallentschädigung kann für maximal 10 Wochen pro Elternteil gezahlt werden.

Forderung: Zügige Übernahme auch für Beamtinnen und Beamte des Landes NRW erforderlich

Die neuen Regelungen stellen ein erstes positives Signal dar, unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Die Regelungen des SGB V müssen allerdings zwingend auch zeitnah auf Beamtinnen und Beamte des Landes NRW erstreckt werden. Die GdP hat daher gemeinsam mit dem DGB einen Brief an das Innenministerium formuliert, in dem eine rasche Regelung für Landesbeamtinnen und –beamte, möglichst noch in den nächsten Tagen, eingefordert wird. Das Land NRW hat dahingehend signalisiert, dass erst nach der bundesgesetzlichen Regelung eine Umsetzung für NRW geprüft werden wird. Daher haben wir ebenfalls gefordert, dass bis zu einer finalen gesetzlichen Umsetzung eine Vorgriffsregelung geschaffen wird, damit unsere betroffenen Kolleginnen und Kollegen bereits jetzt entsprechende Sonderurlaubsanträge stellen können.

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15. Januar 2021

Wo bleibt das Impfkonzept für die Polizei?!

Foto: GdP/Märkischer Kreis   

Polizisten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, können sich nach der Coronavirus-Impfverordnung mit hoher Priorität impfen lassen. Noch ist es nicht gelungen, allen Personen mit höchster Priorität ein Impfangebot zu machen. Aber das wird nicht mehr lange dauern und dann kommt es auf eine gute Organisation an, damit den in Frage kommenden Polizisten ein entsprechendes Angebot gemacht werden kann. Mit Nachdruck hat die GdP Innenminister Reul bereits in der ersten Januarwoche aufgefordert, jetzt schnell ein Konzept vorzulegen, damit klar geregelt ist, wer sich wann und wo impfen lassen kann, wenn es so weit ist.                             

Verzögerungen durch organisatorische Mängel müssen vermieden werden

Die Impfkampagne ist ohnehin nur schleppend angelaufen. Jetzt muss es darum gehen, weitere Verzögerungen durch organisatorische Mängel zu vermeiden. Für die GdP ist das keine Kür, sondern eine Pflichtaufgabe des Dienstherrn im Rahmen des Arbeitsschutzes.

GdP macht konkrete Vorschläge

Die GdP nimmt ihre Verantwortung wahr und macht in dem Schreiben an Minister Reul auch konkrete Vorschläge für einen reibungslosen Ablauf:

1. Impfung in den bestehenden Impfzentren der Kommunen, weil der Polizeiärztliche Dienst mit der Impfung einer großen Zahl von Polizisten überfordert wäre. Auch eine Impfung durch die Hausärzte ist aus Sicht der GdP nicht praktikabel.
2. Ausdehnung der Öffnungszeiten der Impfzentren, da viele Polizisten auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Impfzentren (8:00-20:00) im Dienst und damit verfügbar sind.
3. Tagesaktuelle Freigabe von Impfdosen, die zu verfallen drohen, für die Impfung von Polizisten und anderen besonders gefährdeten Berufsgruppen. Das muss auf örtlicher Ebene pragmatisch geregelt werden.

Wir bleiben dran

Die GdP bleibt beim Thema Gesundheitsschutz und Impfkampagne am Ball und informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.

Dokumente zum Download:

14. Januar 2021

Pressemitteilung

Markus Robert zum stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt

  Foto: Uschi Barrenberg/GdP   Düsseldorf.

Der Beirat der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat heute den Recklinghäuser Ersten Polizeihauptkommissar Markus Robert (53) zum stellvertretenden Landesvorsitzenden der GdP gewählt. Zuvor hatte Markus Robert, der seit dem Sommer des vergangenen Jahres auch Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Polizei im Düsseldorfer Innenministerium (PHPR) ist, dem Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand bereits als ordentliches Mitglied angehört. Die Wahl zum stellvertretenden Landesvorsitzenden ist wegen der Corona-Pandemie in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren erfolgt.

Mit der Wahl von Markus Robert zu einem der vier stellvertretenden Landesvorsitzenden setzt die GdP ihre Tradition fort, nach der der PHPR-Vorsitzende im GdP-Vorstand stets eine herausgehobene Funktion einnimmt. Dadurch wird die enge Zusammenarbeit zwischen der GdP und dem Hauptpersonalrat der Polizei gestärkt.

Parallel zur Wahl zum stellvertretenden Landesvorsitzenden hat der Beirat Markus Robert heute auch als Spitzenkandidaten der GdP für die Beamten für die Personalratswahlen Anfang Mai aufgestellt. Als Spitzenkandidatin für den Tarifbereich wurde Jutta Jakobs (53) nominiert. Jutta Jakobs vertritt bereits im aktuellen PHPR die Interessen der Tarifbeschäftigten der Polizei. Sie ist ebenfalls stellvertretende Landesvorsitzende der GdP.

06. Januar 2021

Events 2021 – Aktion mal ganz anders

  Foto: ©mikkelwilliam_iStock.com   

Für alle GdP-Mitglieder gibt es auch in 2021 tolle Aktionen und Veranstaltungen. Mit Rücksicht auf das aktuelle Infektionsgeschehen rund um Covid 19 gibt es von Januar bis April digitale Angebote. Vom Home-Workout über das Online Escape Game Diamantenfieber bis zu einem virtuellen Lauftreff. Neu sind in diesem Jahr auch das GdP-Sommerfest für die ganze Familie und der GdP-Spieleabend. Hier heißt es „back to the roots“ mit Flippern, Kickern und Co.

Natürlich gibt es auch in 2021 das beliebte Motorradfahrsicherheitstraining, das Bowlingturnier und ein 4-Stunden-Kartrennen. Für jeden Geschmack ist etwas dabei. Einfach anmelden, mitmachen und Spaß haben.

Den Eventkalender 2021 gibt es ab Mitte Januar bei allen Kreisgruppen vor Ort und ab sofort zum Download.

Infos und Anmeldungen: werbung@gdp-nrw.de

Event-Kalender zum Download

05. Januar 2021

Pressemitteilung

Deutlicher Zuwachs trotz schwieriger Rahmenbedingungen

  Foto: Sven Vüllers/GdP   Düsseldorf.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im vergangenen Jahr erneut einen deutlichen Mitgliederzuwachs erzielt. Ende Dezember zählte die GdP, die ausschließlich Polizistinnen und Polizisten, Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte der Polizei organisiert, in NRW 44 811 Mitglieder. Das sind noch einmal 1100 Mitglieder mehr als im Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2016 sind es sogar 5000 Mitglieder mehr.


2020 war für die Polizistinnen und Polizisten kein einfaches Jahr. Nicht nur wegen der Auswirkungen der Corona-Krise auf den Berufsalltag, sondern auch wegen der enormen Arbeitsbelastung, die mit der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs, der wachsenden Cyberkriminalität und der Abwehr der immer noch bestehenden Terrorgefahr für die Polizei verbunden ist. Hinzu kommen die immer noch spürbaren Auswirkungen des jahrzehntelangen Personalabbaus und die unzureichende technische Ausstattung vieler Dienststellen.

„Dass in dieser Umbruchzeit immer mehr Beschäftigte bei der Polizei den Schutz der GdP suchen, hat viel damit zu tun, dass wir uns nicht nur mit großer Nachhaltigkeit für die Interessen aller Beschäftigten bei der Polizei einsetzten, sondern bei unseren Forderungen immer auch das Sicherheitsinteresse der Menschen im Auge haben“, erläuterte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens das Erfolgsrezept seiner Gewerkschaft. „Diese Kombination aus dem Schutz der Beschäftigten und der berechtigten Forderung der Menschen nach einem Schutz vor Straftaten ist der Markenkern der GdP. Niemand kann das so gut wie wir“, ergänzte Mertens.


Die GdP erwartet von der Politik, dass sie auch in diesem Jahr ihren Kurs zur Stärkung der Inneren Sicherheit weiter fortsetzen wird. „Das ist eine Bringschuld der Politik gegenüber den Menschen, die durch die Corona-Krise nichts an Aktualität verloren hat“, betonte Mertens.

Info-Grafik zum Download

 
 
 
 
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