Archiv 2022

22. Dezember 2022
Gute Nachrichten zum Jahresende
BAG stärkt Ansprüche der Beschäftigten auf unverbrauchten Resturlaub
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Oftmals gibt es Streit um verfallende Resturlaubsansprüche, etwa wenn diese aufgrund von Krankheit oder Arbeitsbelastung im laufenden und den folgenden Urlaubsjahren nicht genommen werden konnten. Nach drei Jahren wurde bisher von den Arbeitgebern die Verjährung der Ansprüche angenommen. Im Jahr 2019 gab es aber schon ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH), das den Arbeitgebern eine Mitwirkungspflicht auferlegte, damit Urlaubstage nicht durch Unkenntnis oder Nachlässigkeit verfallen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht nach einer erneuten Vorabentscheidung des EUGH festgestellt, dass auch keine Verjährung von alten Resturlaubsansprüchen eintritt, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten zuvor nicht über diese Gefahr gewarnt hat. Die Verjährungsfrist von drei Jahren ist nach Feststellung des Gerichtes in einem solchen Fall nicht mit Unionsrecht vereinbar. Ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter nicht über den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche informiert, soll nicht noch mit der Möglichkeit belohnt werden, sich auf die Verjährung zu berufen. Dies betrifft auch die Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten.
Der gelbe Schein hat ausgedient, die elektronische AU kommt
Zum ersten Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend eingeführt. Hierdurch ändert sich für alle in der GKV gesetzlich versicherten Beschäftigten das Verfahren zum Nachweis der Erkrankung. Bisher mussten diese spätestens am vierten Tag der Erkrankung den so genannten „gelben Schein“ als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorlegen. Mit dem Beginn des neuen Jahres sind alle Vertrags-Ärzte der GKV verpflichtet, die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit direkt elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Die Arbeitgeber wiederum müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse selbst abrufen. Die Beschäftigten brauchen sich darum nicht mehr kümmern. Dieses neue Verfahren gilt jedoch ausdrücklich nur für Vertragsärzte der GKV und nur für persönliche Krankheitstage, nicht für Kind-krank Tage und sonstige Arbeitsbefreiungs-Tatbestände oder für privat krankenversicherte Beschäftigte.
Wir wünschen euch allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Tarifnews zum Download.

20. Dezember 2022
Pressemitteilung
GdP enttäuscht über NRW-Hilfspaket: Nöte der Landesbeschäftigten kommen nicht vor
GdP-Foto: Sven Vüllers
Düsseldorf.
.Böse Überraschung kurz vor Weihnachten: Diese Woche entscheidet der Düsseldorfer Landtag über die erste Tranche des milliardenschweren NRW-Hilfspaketes. Die Nöte der aktiven und ehemaligen Landesbeschäftigten angesichts extrem steigender Preise werden darin nicht berücksichtigt, kein Wort zu einer dringend benötigten Inflationsausgleichprämie. „Die schwarz-grüne Landesregierung wird ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin nicht gerecht“, klagt Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Für die GdP ist das eine große Enttäuschung. Mehr und mehr Betriebe aus der freien Wirtschaft nutzen in der aktuellen Krise die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuerfrei bis zu 3000 Euro zu zahlen. Das Land NRW indes, das im Bundesrat der Prämie zugestimmt hatte, macht selbst keine Anstalten und übt sich in Schweigen. „Der Wirtschaft alles abverlangen, aber selbst nicht handeln – so geht das nicht“, mahnt Mertens.
Die GdP erwartet, dass eine Inflationsausgleichsprämie für aktive und ehemalige Landesbeschäftigte nun Teil der zweiten Tranche des Hilfspaketes wird. Für die Gewerkschaft ist klar, dass das Thema nicht auf die lange Bank geschoben werden darf! „Heizen und Tanken sind jetzt teuer, die Lebensmittelpreise sind jetzt hoch“, drängt GdP-Chef Mertens. Bis zur Tarifrunde Ende 2023 könne man auf die Prämie nicht warten.

13. Dezember 2022
Pressemeldung
Ernennung von Andreas Stüve zum neuen Polizeipräsidenten ist starkes Signal für die Bekämpfung der Clan-Kriminalität
Foto: IM NRW
Essen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die heute bekannt gewordene Entscheidung von Innenminister Herbert Reul, den Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Andreas Stüve zum neuen Polizeipräsidenten von Essen zu ernennen. „Andreas Stüve hat sich als Leiter der nrw-weit tätigen Zentralstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Er hat in seiner bisherigen Funktion dafür gesorgt, dass die Organisierte Kriminalität an ihrer empfindlichsten Stelle getroffen wird – der Beschlagnahme ihrer illegal erworbenen Vermögen“, betont GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Das ist genau der Hebel, den die Polizei bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität braucht.“
Mit der Ernennung von Stüve zum neuen Polizeipräsidenten habe Reul zudem die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das von seinem Vorgänger Frank Richter entwickelte Konzept zur Bekämpfung der Clankriminalität bruchlos fortgesetzt werden kann, sagt Mertens. „Damit ist die von den Grünen immer wieder vorgetragene Forderung, der Bekämpfung der Clan-Kriminalität weniger Bedeutung beizumessen und hier Ressourcen einzusparen, endgültig von Tisch“, betont der GdP-Vorsitzende.
Frank Richter, der zwischen 2005 und 2012 Landesvorsitzender der GdP war, hatte nach seiner Ernennung zum Essener Polizeipräsidenten im April 2015 die Ressourcen von Zoll, Steuerfahndung, städtischen Behörden und Polizei eng miteinander verknüpft, um so die von den Clans begangenen Straftaten konsequent zu verfolgen. „Das ist die einzige Möglichkeit, wenn wir nicht ganze Stadtteile an kriminelle Banden verlieren wollen. Deshalb müssen wir diesen Weg konsequent fortgehen“, fordert Mertens. 

09. Dezember 2022
Inflationsausgleichsprämie
Sofortige Unterstützung für alle Beschäftigten und ehemals Beschäftigten dringend nötig!
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Im Rahmen des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das Land NRW hat von der Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht. Das ist aus Sicht der GdP nicht nachvollziehbar. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Preissteigerungen in allen Lebensbereichen, stellt die Beschäftigten vor die existenzielle Herausforderung mit gleichem Gehalt und gleicher Rente höhere Lebenshaltungskosten tragen zu müssen. Das wirkt sich in den niedrigen und mittleren Einkommen besonders gravierend aus.
GdP Landesvorsitzender Michael Mertens hat deshalb heute den NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst angeschrieben und in die Pflicht genommen. Er fordert im Namen der GdP die Auszahlung einer Prämie an alle Beschäftigten und ehemals Beschäftigten bei der Polizei NRW, denn Armut macht auch vor Rente und Pension keinen Halt.
Prämie losgelöst von den Tarifverhandlungen sehen!
Ein Abwarten auf die kommenden Tarifverhandlungen ist für die GdP keine Option. Die Prämie muss separat gesehen werden, denn sie soll schnell und kurzfristig die Folgen einer Krise mildern. Wichtig ist daher, dass jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Prämie geschaffen werden, damit zeitnah gezahlt werden kann. Denn die Not bei den Familien der Beschäftigten bei der Polizei ist akut!
Es gilt die Devise: Jetzt handeln – jetzt helfen!
GdP-Info zum Download.

06. Dezember 2022
Mehrarbeitsstunden abermals vor Verjährung gerettet
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Bereits seit Monaten haben die GdP und der PHPR immer wieder deutlich gemacht: Auch in diesem Jahr muss Minister Reul sein Versprechen einhalten, dass unter ihm keine Arbeitsstunde der Verjährung zum Opfer fällt. Diese Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt: Im gestrigen Gespräch mit dem PHPR hat Reul angekündigt, dass bis zum 31. 12. 2023 weiterhin auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Das soll für alle Mehrarbeitsstunden gelten, unabhängig vom Entstehungsjahr. Das bedeutet: Alle Stunden sind für ein weiteres Jahr gesichert.
Problem: Landesrechnungshof macht Druck
Dass der Minister mit dem Erlass den Verfall der Stunden auch bis zum Ende des kommenden Jahres verhindert, begrüßen wir ausdrücklich, allerdings bedeutet diese Regelung keinen Automatismus. So hatte der Landesrechnungshof die bisherige Vorgehensweise des Innenministeriums kritisiert und gefordert, die Altstundenproblematik spätestens bis 2025 abschließend zu klären. Umso wichtiger war deshalb der beharrliche Einsatz von GdP und PHPR.
Dennoch: Es wird höchste Zeit, die Stundenguthaben im Rahmen der Möglichkeiten durch Freizeitausgleich oder Auszahlung abzubauen oder verfallssicher auf den Langzeitarbeitskonten zu sichern. Zumal mit Blick auf die aktuelle Situation bezweifelt werden muss, ob das Innenministerium Ende kommenden Jahres erneut auf die Einrede der Verjährung verzichten wird. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, bei den Langzeitarbeitskonten nochmal nachzubessern, damit dort mehr Stunden eingezahlt werden können.
Klar ist auch: Die GdP wird den Minister fortwährend an sein Versprechen beim Amtsantritt erinnern. Unter seiner Führung werde keine Stunde der Kolleginnen und Kollegen verfallen, hatte Reul versichert. Das muss auch für die Zukunft der Anspruch bleiben.
Beamten-News zum Download


01. Dezember 2022
Musterwidersprüche „Amtsangemessene Alimentation“ 2022
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Das Thema der amtsangemessenen Besoldung bleibt weiter spannend. Auch in diesem Jahr bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung. Die GdP empfiehlt deshalb ihren Mitgliedern erneut Widerspruch gegen die Besoldung/Versorgung einzulegen und einen Antrag auf eine amtsangemessene Alimentation zu stellen. Wichtig: Das Schreiben muss (nachweislich) bis zum 31.12.2022 beim Landesamt für Besoldung und Versorgung eingegangen sein. Details hierzu könnt ihr den Infos auf dem Vorblatt zum Muster entnehmen.
Ausblick: Besoldungsrecht bleibt in Bewegung
Mit den aktuell durchgeführten Anpassungen speziell im Besoldungsrecht wurde ein Schritt in die richtige Richtung unternommen. Ob die aktuellen Regelungen aber in allen Fällen den verfassungsmäßigen Anforderungen genügen, wird in den kommenden Wochen und Monaten weiter genau zu prüfen sein. Parallel wird die GdP gemeinsam mit dem DGB weiterhin Gespräche mit dem Finanz- und Innenministerium führen, um auf die ständige Prüfpflicht in Bezug auf eine rechtmäßige Besoldung hinzuweisen.
Rechtsgutachten: Gesetz in Teilen problematisch zu bewerten
Zur Frage, ob die Besoldung in der aktuellen Ausgestaltung den Anforderungen der Verfassung entspricht, hatte die GdP zusammen mit dem DGB ein Rechtsgutachten des ausgewiesenen Besoldungsrechts-spezialisten Prof. Dr. Brinktrine von der Uni Würzburg in Auftrag gegeben. Dieser kommt zum Ergebnis, dass zumindest in Teilbereichen die aktuelle Gesetzgebung rechtswidrig sein könnte. Konkret geht es hierbei einerseits um die Verknüpfung des Faktors „Wohnort“ ausschließlich bei Kolleginnen und Kollegen mit Kindern. Dieser Faktor spielt allerdings bei kinderlosen Kolleginnen und Kollegen keine Rolle. Außerdem wird die Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A5 - A10 mit Blick auf die Kolleginnen und Kollegen problematisiert, die diese Stufen regulär durchlaufen haben.
Hinweis: Die Bereitstellung der Widersprüche erfolgt zur Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen zur Wahrung möglicherweise vorhandener Ansprüche. Soweit sich in der weiteren Prüfung allerdings die Rechtmäßigkeit der Gesetze herausstellt oder das Finanzministerium sich weiterhin nicht zur Führung von Musterverfahren bereiterklärt, kann weitergehender Rechtsschutz in dieser Sache ausgeschlossen werden.
Dokumente zum Download:
GdP-Musterwiderspruch Besoldung
GdP-Musterwiderspruch Versorgung

01. Dezember 2022
Mitgliederversammlung der GdP Kreisgruppe Recklinghausen
Foto: Tuba Özdemir/GdP
In den Räumlichkeiten des Restaurants Bogazici in Recklinghausen fand am vergangenen Donnerstag die Mitgliederversammlung der GdP Kreisgruppe Recklinghausen statt. Dem Ruf des Vorsitzenden, Norbert Sperling, waren dann auch etwa 70 Kollegen:innen gefolgt. Pünktlich um 16:00 Uhr begrüßte Norbert die anwesenden Mitglieder und stieg sofort in die weitere Tagesordnung mit der Wahl des Versammlungsleiters ein. Die Wahl fiel auf den pensionierten Kollegen Franz Krüger, der diese Tätigkeit bereits in zurückliegenden Versammlungen mit bravour ausgeübt hatte. Sogleich übernahm er die Versammlungsleitung und es folgten die Rechenschaftsberichte des Vorsitzenden Norbert Sperling und des Kassierers Holger Uphues.
Bei seinem Rechenschaftsbericht ließ Norbert Sperling noch einmal Revue passieren, welche Themenfelder in den vergangenen Monaten seit der letzten Versammlung bearbeitet wurden. Als außergewöhnliche Punkte hob er dabei die Betreuung der Kolleginnen und Kollegen während des G7-Gipfels in Elmau, sowie des G7-Außenministertreffens in Münster hervor. In einem weiteren Punkt stellte er auch noch einmal die in der Vergangenheit schwierige Betreuungssituation trotz einer inzwischen entspannteren Corona-Situation heraus. Dennoch gab es im abgelaufenen Jahr wieder die eine oder andere Veranstaltung, wie z.B. die beiden Pokerturniere im Mai und November. Das Fußballturnier im Sommer musste leider ausfallen, da sich nur 3 Teams gemeldet hatten. Alles in allem schloß Norbert mit dem vergangenen Jahr positiv ab und stellte in einem kurzen Rückblick noch einmal die Ergebnisse des Landesdelegiertentages im Mai und des Bundeskongresses im September vor, bei denen er besonders die Anträge der KG Recklinghausen im Fokus hatte und die nahezu alle angenommen wurden.
In seinem Kassenbericht verdeutlichte Holger Uphues, dass sich die Kassenlage der Kreisgruppe auch in diesem Jahr weiter positiv gestaltete und es ein großes finanzielles Polster für die zukünftige Arbeit gibt.
In ihren Statements gaben die beiden Vorsitzenden der Senioren, die Vorsitzende der Frauengruppe sowie Eva Ring als Sprecherin der Jungen Gruppe einen kurzen Abriss ihrer Arbeit der vergangenen Monate zum Besten.
Mit Spannung wurde dann allerdings die Rede von Markus Robert, Mitglied unserer Kreisgruppe und gleichzeitig Vorsitzender des PHPR beim IM in Düsseldorf, erwartet. In dieser ging er auf die Einführung der Langzeitarbeitskonten ein und betonte, dass es durchaus bessere Lösungen und Umsetzungen hätte geben können und man die Kröte der Landesregierung nur geschluckt hat, um den Kolleginnen und Kollegen eine Möglichkeit zu geben, angefallene Stunden vor dem Verfall zu sichern. In diesem Zusammenhang werden aber weiter Gespräche geführt, um für die Kolleginnen und Kollegen noch bessere Bedingungen zu schaffen. Markus machte deutlich, dass die Arbeit des PHPR durch die Neukonstellation der Landesregierung nicht unbedingt leichter geworden ist. Gerade aus Richtung der Grünen gibt es eine Menge Gegenwind, der sich besonders in den Bereichen Bodycam und Deig zeigt. Unterschiedliche und aus Sicht der GdP-Familie teiweise unverständliche Rechtsauffassungen sind hier als Beispiele genannt.
Nach knapp zwei Stunden wurde die Versammlung schließlich vom Versammlungsleiter geschlossen. Alles in allem war es eine harmonische Veranstaltung in einem angenehmen Umfeld. Leider konnte die Behördenleitung auf Grund einer Klausurtagung nicht teilnehmen.

30. November 2022
Deckelungsbeschluss ist Geschichte! Jetzt auch die Stellen schaffen!
Foto: Sven Vüllers/GdP
Spätestens seit dem Haushaltsgesetz für 2023 ist klar: Die Landesobergrenzenverordnung (umgangssprachlich Deckelungsbeschluss), mit dem die Stellen in den Besoldungsgruppen A12 und A13 seit Jahren begrenzt werden, wird seitens der Landesregierung nicht mehr angewandt. Während die Verordnung als absolute Obergrenze 1506 Stellen in A13 und 2978 Stellen in A12 vorgibt, sieht der aktuelle Haushalt 1787 Stellen in A13 und 3454 Stellen in A12 vor. Das ist auch gut so! Führung und Fachlichkeit müssen sich, wie in anderen Bereichen der Landesverwaltung, auch in der Polizei NRW lohnen. Dieser Umstand ergibt sich nicht zuletzt aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen schwarz-grünen Landesregierung. Die Landesobergrenzenverordnung kann nunmehr als überholt angesehen werden. Wichtig ist es nun, die richtigen Schlussfolgerungen und Forderungen aus diesem Umstand zu ziehen:

Der prozentuale Anteil der Stellen A12 und A13 muss deutlich steigen

Mit den aktuell vorgesehen Planstellen wird der Gesamtanteil der Stellen in A12 und A13 bei etwa 14 Prozent des Gesamtpersonalkörpers liegen. Schon der Gesetzgeber gibt in der maßgeblichen Vorschrift im Besoldungsgesetz eine Höchstgrenze von 22 Prozent vor. Wo die Reise perspektivisch hingehen muss, zeigen andere Bereiche der Landesverwaltung: In der Finanzverwaltung liegt dieser Wert bei ca. 32 Prozent. Anhand dieser Werte wird deutlich: Die Zeit ist reif, in der Polizei NRW ausreichende Stellenkapazitäten in diesem Bereich zu schaffen. In diesem Zusammenhang darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass als Konsequenz auch die Öffnung der
B-Besoldung für Spitzenkräfte eher die Regel als die Ausnahme werden muss.

Erhöhung dieser Stellen darf nicht zu Lasten der übrigen Kolleginnen und Kollegen gehen
Dass der Anteil von Stellen in A12 und A13 deutlich steigen muss, fordert die GdP bereits seit Jahren. Klar ist aber auch: Die Bereitstellung dieser Planstellen darf nicht durch Einbußen bei den Kolleginnen und Kollegen in den Besoldungsgruppen A9 - A11 finanziert werden. Die Forderung lautet daher klar, dass das Gesamtbudget im Personalhaushalt deutlich steigen muss, um strukturelle Verbesserungen zu erzielen. Möglichst mit einem Nachtragshaushalt für 2023, spätestens aber mit dem Haushalt 2024. Eine Finanzierung zusätzlicher Stellen A12 und A13 auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen in den niedrigeren Besoldungsgruppen lehnt die GdP strikt ab.
Einschlägige Verordnungen müssen rechtskonform ausgestaltet werden

Auch die Landesverwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Mit Blick auf höherrangiges Recht ist ein kurzfristiges Abweichen von der Verordnung vielleicht vertretbar. Perspektivisch muss der Anspruch allerdings sein, die Verordnung rechtskonform und praktisch nutzbar auszugestalten. Im Rahmen dieser Anpassungen müssen prozentuale Obergrenzen für Beförderungsämter festgeschrieben werden.
Die GdP wird in dieser Sache sowohl den Innenminister, als auch den Finanzminister anschreiben, um ihren Forderungen nochmals Nachdruck zu verleihen.

23. November 2022
2023 mehr Kinderkrankentage für Beamtinnen und Beamte
Foto: GdP
Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf können Beamtinnen und Beamte auch in 2023 pro Elternteil 30 Sonderurlaubstage pro Kind in Anspruch nehmen. Maximal gilt das für 65 Tage im Jahr. Alleinerziehende Kolleginnen und Kollegen können 60 Arbeitstage pro Kind in Anspruch nehmen, maximal 130 Arbeitstage. Mit diesen Regelungen reagiert das Innenministerium auf die Forderung von GdP und Polizei-Hauptpersonalrat, auch für 2023 Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte zu schaffen. Bereits jetzt ist nämlich klar: auch im kommenden Jahr wird ein erhöhter Betreuungsbedarf für die Kinder unserer Kolleginnen und Kollegen bestehen.
Anspruch auch bei fehlender Betreuungsmöglichkeit
Bis zum 07. April 2023 kann der Sonderurlaub auch dann in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund pandemiebedingter Schließungen von Schule oder KiTa keine Betreuungsmöglichkeit für die eigenen Kinder zur Verfügung steht. Voraussetzung hierfür ist, dass keine „dienstlichen Gründe“ entgegenstehen. Um einen praktischen Mehrwert zu erreichen, dürfen hier allerdings keine gesteigerten Anforderungen angesetzt werden.
Der Verordnungsentwurf sieht ebenfalls vor, dass entsprechend der Regelung des Infektionsschutzgesetzes Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden.
Forderung: Dauerhafte Erhöhung der Kinderkrankentage
Die GdP fordert klar eine dauerhafte Anhebung des Anspruchs auf Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und nahen Angehörigen. Dass dies zwingend erforderlich ist, zeigt schon der Umstand, dass die aktuelle Regelung bereits zum dritten Mal verlängert wird. Wenn hier keine dauerhafte Lösung herbeigeführt wird, besteht stets die Gefahr, dass persönliche Urlaubsansprüche verbraucht werden müssen, um Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir haben diese Forderung daher in dem aktuell laufenden Verfahren nochmals eingebracht, um eine langfristige Planungssicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.
BeamtenNews zum Download

18. November 2022
Pressemitteilung
Anschlag auf die Alte Synagoge ist ein Anschlag auf uns alle
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Mit Entsetzen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den heute Nacht auf die Alte Synagoge in Essen verübten Anschlag reagiert. „Dass nach den grauenvollen Morden an Millionen Juden während des Nationalsozialismus heute Menschen jüdischen Glauben Deutschland wieder als ihre Heimat sehen und mitten unter uns leben, ist ein großes Glück. Die jüdischen Gemeinden sind Teil unserer Gesellschaft, sie bereichern unsere Kultur und unser Leben“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Wir müssen alles tun, damit sie respektiert werden und in Sicherheit bei uns leben können.“
Die GdP geht davon aus, dass der Täter genau wusste, dass die Alte Synagoge in Essen, auf die er gestern Nacht vier Schüsse abgegeben hat, ein besonders markanter Punkt ist, um an die Geschichte und das Leid der Juden in Deutschland zu erinnern. „Auch wenn bislang noch wenig über den genauen Hergang der Tat bekannt ist, müssen wir davon ausgehen, dass sich der Täter die Alte Synagoge gezielt als Anschlagsort ausgewählt hat, um ein politisches Fanal zu setzten, dass weit über NRW hinauswirken soll. „Dem müssen wir uns mit aller Entschiedenheit entgegenstellen, nicht nur von Seiten der Politik, sondern in der gesamten Bevölkerung“, betont der GdP-Vorsitzende.
Dass Innenminister Reul den Tatort sofort aufgesucht und dabei die richtigen Worte gefunden hat, begrüßt die GdP ausdrücklich. „Das zeigt, dass wir rechtsextremistischen, judenfeindlichen Tätern nicht hilflos ausgeliefert sind, sondern ihnen ihre vermeintliche Macht nehmen können, wenn wir uns ihnen entschieden entgegenstellen“, betont Mertens.

16. November 2022
Sonderkuren für Kripo: Minister macht Thema zur Chefsache
Foto: Günter Jungmann/GdP
Hoher Vorgangsdruck, fehlendes Personal und ein höchst belastendes Tätigkeitsfeld: Dem herausfordernden Arbeitsbereich in der Direktion K stehen in Teilen problematische Rahmenbedingungen gegenüber. Umso wichtiger ist es, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, die Gesundheit der Ermittlerinnen und Ermittler langfristig zu erhalten. Diese Erkenntnis war eine von vielen im Rahmen des landesweiten „Workshops K“, den die GdP Ende September veranstaltet hat. Als Sofortmaßnahme hatte die GdP im Anschluss den Minister in die Pflicht genommen, hier aktiv zu werden.
Reul: „Gesunderhaltung hat höchste Priorität“
In dem zwischenzeitlich vorliegenden Antwortschreiben betont Innenminister Reul, dass die Gesunderhaltung aller PVB einen hohen Stellenwert genießt. Daher hat das Ministerium die Forderung der GdP aufgegriffen und beleuchtet die Belastungssituation in verschiedenen Funktionsbereichen der Polizei. Dabei soll auch geprüft werden, ob „neue, zeitgemäße Kriterien für die Gewährung von Rehabilitations- und Kurmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können und sollten“. Geplant sei eine Anpassung der Freien Heilfürsorgeverordnung, damit auch Ermittlerinnen und Ermittler einen Zugang zu Sonderkuren bekommen.
Bestandspersonal ebenso wichtig wie Neueinstellungen
Der aktuelle Fachkräftemangel macht deutlich, dass hervorragend ausgebildetes, motiviertes und gesundes Personal ein hohes Gut darstellt. Das zeigt sich auch und vor allem in der Direktion K. Daher ist neben einer durchdachten Personalwerbung für die Polizei auch die Unterstützung und Entlastung des bereits vorhandenen Personals unvermeidbar. Die GdP wird sich fortwährend dafür einsetzen, dass keine Kollegin und kein Kollege zu kurz kommt.
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11. November 2022
Pressemitteilung
Tempolimit rettet Leben – auch ohne längere Laufzeiten der Atomkraftwerke
Foto: GdP
Düsseldorf/Berlin.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die von FDP-Chef Christian Lindner angekündigte Bereitschaft, die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen nicht mehr grundsätzlich abzulehnen. „Wir brauchen das Tempolimit nicht nur aus Klimagründen, sondern auch, um die Zahl der Verkehrstoten auf den Autobahnen deutlich zu reduzieren“, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende und Verkehrsexperte Michael Mertens am Freitag in Düsseldorf. „Deshalb ist es gut, dass das Veto der FDP, auch in Deutschland ein Tempolimit auf Autobahnen einzuführen, endlich vom Tisch ist“.
Die Verknüpfung mit der von Lindner genannten Voraussetzung, dass gleichzeitig die Laufzeit der Atomkraftwerke hierzulande verlängert werden müsse, lehnt die GdP jedoch ab. „Beide Fragen haben nichts miteinander zu tun. Das Tempolimit rettet Leben – auch ohne längere Laufzeiten der Atomkraftwerke“, unterstrich Mertens. Der GdP-Vize forderte die Bundesregierung auf, das Tempolimit endlich auf den Weg zu bringen.
318 Menschen sind nach Angaben der GdP im vergangenen Jahr bei Unfällen auf der Autobahn ums Leben gekommen. Verkehrsexperten gingen davon aus, dass knapp ein Drittel noch leben könnte, würde es ein Tempolimit geben. Auch die Zahl der fast 4.500 Schwerverletzten ließe sich deutlich reduzieren, da bei geringeren Geschwindigkeiten die Wucht beim Unfallaufprall deutlich abnehme.
Dass ein Tempolimit zu weniger Verkehrstoten und zu weniger Schwerverletzten auf den Autobahnen führt, zeigt Mertens zufolge auch ein Vergleich mit anderen Ländern Europas. Während in Deutschland im Schnitt jedes Jahr 30,2 Menschen pro 1.000 Kilometer Autobahn ums Leben kämen, verzeichneten zum Beispiel Frankreich 23,3, Dänemark 20,2, die Schweiz 13,1 und in Irland nur 5,6 Tote pro 1.000 Kilometer: In diesen Ländern gilt ein Tempolimit auf Autobahnen.

09. November 2022
Langzeitarbeitskonten bleiben ein unzureichender erster Schritt
Foto: Stephan Hegger/GdP
Der Polizei-Hauptpersonalrat hat trotz weiter bestehender grundsätzlicher Bedenken den Weg für die Einführung der Langzeitarbeitszeitkonten (LAK) bei der Polizei freigemacht. Damit stehen jetzt die Rahmenbedingungen fest, wann und wie Stunden- und Urlaubsguthaben auf die LAK eingezahlt und später wieder entnommen werden können.
Hierzu werden die Behörden für den Beamtenbereich zeitnah Rahmenvorgaben sowie die Musterdienst- und Mustereinzelvereinbarungen aus dem Innenministerium erhalten. Für den Tarifbereich stehen aufgrund bestehender rechtlicher Probleme die entsprechenden Regelungen noch aus.
Vorgaben der AZVO sind für die Polizei zu restriktiv
Grundlage für die LAK sind die restriktiven Regelungen in der bestehenden Arbeitszeitverordnung (AZVO). Die GdP hat das in der Anhörung deutlich kritisiert, der Gesetzgeber hat sich aber darüber hinweg gesetzt: Eine freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 44 Stunden lehnen wir genauso ab, wie wir den Umfang der Stunden, die auf das LAK gebucht werden können, für viel zu gering halten. Diese grundlegenden Konstruktionsfehler sind aber der Mitbestimmung der Personalräte entzogen. Für die Beseitigung ist die Politik verantwortlich.
Mit der Zustimmung des PHPR gelingt aber zumindest der Einstieg in einen dauerhaften Schutz von Überstunden in vor dem Verfall. Mehr aber nicht.
Teilnahme am LAK auch ohne die Erhöhung der Wochenarbeitszeit möglich
Grundvoraussetzung für die Zustimmung des PHPR war deshalb, dass eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit keine Voraussetzung für die Nutzung der LAK ist. Stundenguthaben können auf das LAK gebucht werden, ohne die Wochenarbeitszeit zu erhöhen. Trotzdem gibt es nach wie vor Handlungsbedarf.
Bebuchungsmöglichkeiten von Differenz-/GLAZ-/FLAZ-Konten zu gering
Die Möglichkeiten, Stunden auf das LAK zu buchen, sind deutlich zu eng gefasst. Hier muss der Rahmen weiter gefasst werden. Nur bei der Erstbebuchung ergibt sich die Möglichkeit, Zeitguthaben von den Differenz- und GLAZ/FLAZ-Konten auf das LAK zu buchen. Bei der regelmäßigen jährlichen Bebuchung können nur Erholungsurlaub und angeordnete Mehrarbeit umgebucht werden. In vielen Bereichen der Polizei bestehen aber hohe Kontenstände außerhalb der angeordneten Mehrarbeit. Daher muss es auch regelmäßige Umbuchungsmöglichkeiten aus diesen Guthaben geben.
GdP Forderung: Besonderheiten der Polizei müssen in der AZVOPol geregelt werden
Nirgendwo im öffentlichen Dienst ist das Überstundenproblem so groß, wie in der Polizei. Hierauf muss die Politik mit besonderen Regelungen in der AZVOPol reagieren, damit das ständige Problem der Verjährung von Mehrarbeit ein für alle Mal beendet wird.
Die GdP fordert außerdem, dass bis dahin weiter auf die Einrede der Verjährung von angeordneter Mehrarbeit verzichtet wird. Es darf keine einzige Stunde verfallen. Das hat Innenminister Reul immer versprochen. Daran muss er sich jetzt auch messen lassen.

04. November 2022
Martina Filla hat immer mit offenem Visier gekämpft
Foto: Uschi Barrenberg/GdP
Zwölf Jahre lang, von 2004 bis Oktober 2016, stand Martina Filla an der Spitze der Landesfrauengruppe der GdP. 16 Jahre war sie Mitglied des Bundesfrauenvorstands, viele Jahre davon als stellvertretende Vorsitzende.
Immer wieder hat Martina Filla in dieser Zeit dafür gesorgt, dass die Interessen der Frauen in der lange von Männern geprägten GdP endlich Gehör finden. Wer die Zeichen der Zeit nicht erkannt hatte, dem machte Martina in ihrer stets eigenen aber durchsetzungsstarken Art schnell klar, dass die Arbeitssituation, die Bezahlung und die Aufstiegschancen von Frauen bei der Polizei keine Randthemen sind. Das galt auch für ihren Umgang mit Spitzenfunktionären der GdP.
Aber nicht nur in der GdP hat sich Martina Filla, die 1980 als Tarifbeschäftigte zur Polizei gekommen war, für die Frauen eingesetzt, sondern auch in ihrer Arbeit in der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises. Auch als örtliche Gleichstellungsbeauftrage hat sie ohne Rücksicht auf Hierarchien immer das gesagt, was sie gedacht hat. Sie hat dabei viel für andere erreicht.
Martina Filla ist heute kurz nach ihrem 61. Geburtstag einem langjährigen Krebsleiden erlegen.

27. Oktober 2022
Energiepauschale für Pensionär:innen kommt im Dezember
Foto: Jürgen Seidel/GdP
Steigende Lebenshaltungskosten haben in den vergangenen Monaten auch die Kolleginnen und Kollegen in der Polizei stark belastet. Trotzdem sind die Pensionärinnen und Pensionäre bei der Energiepauschale bislang leer ausgegangen. Dabei wäre gerade für sie eine Entlastung zwingend erforderlich gewesen. Denn die Pflicht zur angemessenen Versorgung der Beamtinnen und Beamten endet nicht mit deren Eintritt in den Ruhestand.
Landesregierung setzt GdP-Forderung um
Die GdP hat die Fehlentscheidung der Politik von Anfang an scharf kritisiert. Jetzt hat die Landesregierung darauf reagiert und in den Nachtragshaushalt für dieses Jahr die erforderlichen Mittel eingestellt, um die Energiepauschale auch an die Pensionärinnen und Pensionäre in NRW zu zahlen.
Wie bei den aktiv Beschäftigten beträgt die Energiepauschale einmalig 300 Euro brutto. Der Betrag soll mit den Versorgungsbezügen für den Monat Dezember ausgezahlt werden.
Rentner:innen und Pensionär:innen in Zukunft grundsätzlich berücksichtigen
Mit der einmaligen Energiepauschale ist das Problem der massiv gestiegenen Energiekosten allerdings nicht gelöst. Die GdP fordert deshalb, dass die Politik in Zukunft bei allen neuen Unterstützungsmaßnahmen auch die Rentner:innen und Pensionär:innen grundsätzlich immer mit in den Blick nimmt. Denn sie sind auf Grund ihres geringeren Einkommens von den steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen besonders betroffen.
GdP-Info zum Download

25. Oktober 2022
Treffen mit Vertretern des CDU Kreisverbandes Recklinghausen
Foto: CDU KV Recklinghausen
„Am Montag dem 24.10.2022 trafen sich VertreterInnen der GdP Kreisgruppe Recklinghausen
mit Vertretern des CDU Kreisverbandes Recklinghausen.
Wir führten sehr offene Gespräche zu den Themen Attraktivitätssteigerung bei der Polizei NRW,
Verbesserung der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten, Qualifizierung und Rekrutierung
für die Direktionen Kriminalität, Situation des neu eingeführten Qualifizierungslehrgangs für
FachoberschülerInnen, sowie zur Situation der PensionärInnen, die nun seit mehr als einem
Jahr von der Einkommensentwicklung abgekoppelt sind. Auch die Diskussion um das DEIG
(Distanzelektroimpulsgerät), im „Volksmund auch Taser genannt, führten wir offen, kritisch
und sachlich.
Nach diesem zweiten Treffen auf Kreisebene, vereinbarten wir miteinander, den regelmäßigen
Austausch weiter zu pflegen.“
Bildunterschrift: von links nach rechts, Michael Breilmann (CDU-Kreisvorsitzender), Justin Zühlsdorf (GdP)
Franz-Josef Thorwesten (CDU, stellvertr. Vors. Polizeibeirat), Herwart Güttner, Mensure Kerekli,
Otto Rohde, Susanne Aye, Norbert Sperling (alle GdP),
nicht im Bild Ludger Samson (CDU Kreisgeschäftsführer)

07. Oktober 2022
Kripo-Workshop: Sonderkuren auch für die Direktion K
Foto: Günter Jungmann/GdP
Im Rahmen eines breit aufgestellten Workshops der GdP haben sich Kolleginnen und Kollegen der Direktion K über aktuelle und zukünftige Herausforderungen ausgetauscht. Neben vielen weiteren Aspekten, die aus der Fachlichkeit heraus beleuchtet wurden, war schnell klar: Die Gesunderhaltung der Kolleginnen und Kollegen muss künftig eine deutlich wichtigere Rolle spielen.
Die Belastungen der Kolleginnen und Kollegen in der Polizei NRW sind vielfältig, körperlich wie mental. Der Dienstherr bietet daher als Element vorbeugender Gesundheitsvorsorge Sonderkuren an, um diesen Belastungen zu begegnen. Was gut gedacht ist, scheitert in der Umsetzung allerdings an zu engen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kuren. Der entsprechende Runderlass, der an die Verordnung über die freie Heilfürsorge anknüpft, übersieht an dieser Stelle den Bereich der Kripo vollkommen.
Forderung: Berechtigtenkreis muss ausgeweitet werden
Die Herausforderungen, denen sich die Kolleginnen und Kollegen der Direktion K in ihrem täglichen Dienst gegenübersehen, haben viele Facetten: Hoher Vorgangsdruck, regelmäßige zusätzliche Dienste und höchst belastende Vorgänge. All diese Faktoren können kurz- oder langfristig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zur Dienstunfähigkeit führen. Die GdP hat diesen Umstand zum Anlass genommen, Innenminister Reul in einem Schreiben dazu aufzufordern, auch die Kolleginnen und Kollegen der Kripo in den Berechtigtenkreis der Sonderkuren aufzunehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass möglichen Erkrankungen zuvorgekommen wird.
Kripo-News zum Download.

06. Oktober 2022
Die GdP hat Frank Richter viel zu verdanken
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Düsseldorf.
Die besten Wünsche der Gewerkschaft der Polizei (GdP) begleiten den scheidenden Polizeipräsidenten von Essen und Mülheim/Ruhr, Frank Richter. „Seine Entscheidung verdient Respekt, die Gesundheit geht immer vor“, erklärte der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens. Die Gewerkschaft selbst, aber auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen haben Frank Richter viel zu verdanken.
Der heute 63-jährige Mülheimer führte den bundesweit stärksten GdP-Landesbezirk NRW von 2005 bis 2012. Richter setzte sich vehement für bessere Arbeitsbedingungen sowie eine bessere Bezahlung bei der Polizei ein und hatte dabei stets auch die Sicherheit der Bürger im Blick. Mit ihm an der GdP-Spitze wurde die Wende bei den Einstellungszahlen der Polizei NRW geschafft.
Michael Mertens beschreibt Richter als ebenso leidenschaftlichen Gewerkschafter wie Polizisten. „Frank hat für die Polizei und ihre Beschäftigten gekämpft, mit Rückgrat und offenem Visier. Er ist ein beeindruckender Mensch“, sagt der GdP-Landesvorsitzende. Herausragend seien Richters Engagement für die sozial Schwächeren sowie sein Einsatz für Demokratie und ihre Werte.
Frank Richter trat im Oktober 1976 in den Polizeidienst ein. Er war zunächst Mitglied der ÖTV und dann seit 1978 der GdP. In Mülheim war er 1985 der bis dahin jüngste Kreisgruppenvorsitzende überhaupt, leitete später auch den Bezirksverband Düsseldorf. 1999 wurde er Mitglied im Geschäftsführenden Landesvorstand.
Gewerkschaftliche Bildung wie auch die Vertrauensleutearbeit waren Frank Richter bei der GdP besonders wichtig. Auf Bundesebene war er stellvertretender Vorsitzender. Auch nach seinem Wechsel 2012 zunächst in die Behördenleitung in Hagen und dann später nach Essen/Mülheim war er offen für die Belange der Beschäftigten und stand mit der GdP im Austausch.

05. Oktober 2022
Pressemitteilung
GdP zu Festnahmen nach Fußball-Ausschreitungen von Nizza: „Ein starkes Zeichen des Rechtsstaates!“
Foto: Michael Gohl/GdP
Düsseldorf.
Durchsuchungen und fünf Festnahmen hat es nach den Fußball-Krawallen von Nizza heute früh in Köln und Umgebung gegeben. „Das ist ein starkes Zeichen des Rechtsstaates – und es kommt zur richtigen Zeit“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens mit Blick auf das an diesem Donnerstag (6. Oktober 2022) anstehende Conference-League-Spiel 1. FC Köln gegen Partizan Belgrad. Es gilt als brisant, die Polizei wird mit verstärkten Kräften im Einsatz sein. Mertens‘ klare Botschaft: „Fans sind willkommen, Straftäter haben im Stadion nichts zu suchen!“
Nach dem „starken Zeichen des Rechtsstaates“ sieht die GdP NRW den 1. FC Köln, aber auch andere Fußballvereine gefordert: „Jetzt müssen Stadionverbote kommen“, mahnt Michael Mertens. Nach dem Ende der coronabedingten „Geisterspiele“ nimmt Gewalt im Umfeld von Fußballspielen allgemein wieder zu. In den letzten Wochen und Monaten hatte es eine Reihe von gefährlichen Vorfällen gegeben. Die GdP beklagt eine weitgehende Untätigkeit vieler Vereine.

29. September 2022
Raumtemperatur muss Besonderheiten der Polizei Rechnung tragen
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Am 1. September ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten. Sie enthält Vorschriften für die Energieeinsparung in Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden sowie Unternehmen. Für öffentliche Arbeitgeber – und damit auch für die Dienststellen der Polizei – sind maximal 19 Grad als Obergrenze festgelegt. Je nachdem, ob körperlich leichte, mittelschwere oder schwere Tätigkeiten ausgeübt werden, reduziert sich die Raumtemperatur sogar auf höchstens 18, 16 oder sogar nur 12 Grad.
Die festgelegten Höchsttemperaturen für öffentliche Gebäude werden den besonderen Belastungen bei der Polizei nicht gerecht. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind auch im Herbst und Winter bei Wind und Wetter im Außeneinsatz tätig und müssen sich zwischendurch in den Dienststellen aufwärmen. Dies betrifft den Wach- und Wechseldienst, aber auch die K-Wachen, die Bezirksdienste und den Verkehrsdienst. Viele Beschäftigte sind darüber hinaus in den Innenräumen im Schichtdienst tätig. Insbesondere in der Nachtschicht, wenn der Biorhythmus beim Menschen auf Schlafmodus programmiert ist, darf nicht zusätzlich zur Schichtarbeit noch eine Belastung durch Kältegefühl hinzukommen.
GdP-Forderung: Ausnahmeregelungen nutzen!
Die Verordnung zur Energieeinsparung sieht im § 6 Absatz 3 Nr. 3 und Absatz 4 die Möglichkeit für Ausnahmen vor. Näheres regelt ein Erlass. Danach soll in den Fällen, in denen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung im Kontext der EnSikuMaV nicht erfüllt werden können, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung das jeweilige Gefährdungspotential erfasst werden. Ihm ist dann durch gezielte Maßnahmen entgegenzuwirken. Hier sind die örtlichen Personalräte im Rahmen der Mitbestimmung bei Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gefragt. Aufgrund der unterschiedlichen Heizungs- (Fernwärme etc.) und Bewirtschaftungsarten (BLB, Privater Vermieter) sowie spezieller Belange der einzelnen Behörden sind passgenaue Lösungen im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort gefragt.

28. September 2022
Behördenleitertagung: Rechten Einflüsterungen offensiv entgegentreten
Holger Dumke/GdP
Essen.
Dass Entsetzen war groß, als vor zwei Jahren die ersten Bilder mit rechtsradikalen Inhalten öffentlich geworden sind, die Esser Polizisten in einer internen WhatsApp-Gruppe verschickt hatten. Kurz darauf wurden auch in anderen Behörden rechtsextreme Äußerungen von Beschäftigten bekannt. Inzwischen räumen selbst exponierte Kritiker der Polizei ein, dass es trotz der skandalösen Vorfälle bei der Polizei in NRW kein strukturelles Rechtsextremismus-Problem gibt. Für die GdP bleibt die Stärkung der Polizistinnen und Polizisten gegen die Einflüsterungen von rechts trotzdem eine Daueraufgabe. Auf der von der GdP organisierten Behördenleitertagung am 28. September in Essen hat der Extremismus-Experte Prof. Dr. Wolfgang Schroeder dazu konkrete Handlungsempfehlungen gemacht.
„Eine wehrhafte Demokratie braucht eine demokratische und vertrauenswürdige Polizei", sagte Schroeder. „Rechtsextremes Gedankengut hat da nichts zu suchen.“ Deshalb sei es wichtig, dass die Polizei hochsensibel gegenüber rechten Sympathien in den eigenen Reihen sei. Das Bewusstsein dafür habe in den jüngsten Vergangenheit bereits enorm zugenommen, hat der Wissenschaftler beobachtet. Zudem stellt Schröder fest: „Es gibt keinen strukturellen Rassismus bei der Polizei.“ Gleichwohl warnte der Wissenschaftler, die bekanntgewordenen Fälle als „Einzelfälle“ abzutun. Zudem gebe latente Gefahren bei der Polizei – etwa dann, wenn bestimmte Erfahrungen aus Kriminalitätsschwerpunkten beginnen, die Alltagswahrnehmung zu prägen.
Der Rat des Wissenschaftlers: Die Polizei solle sich sehr selbstbewusst mit den Gefahren von rechts auseinandersetzen. „Sie kann dies sogar aus einer Position der Stärke heraus tun, denn kaum eine Institution genießt bei Bürgern so viel Vertrauen wie die Polizei“, betonte er.
Die Instrumente sind da, werden aber unterschiedlich genutzt
Schröder rät zudem, das Rekrutierungs- und Sozialisationsmuster bei der Polizei auf den Prüfstand zu stellen. Routineabfragen beim Verfassungsschutz, eine wiederholte Überprüfung, ein Routinecheck in Sozialen Medien, verpflichtende Fortbildungen, Extremismus-Beauftragte, eine unabhängige Beschwerdestelle , Rassismus-Studien: Der Instrumentenkoffer im Kampf gegen rechte Tendenzen ist gefüllt, wird aber laut einer Abfrage je nach Bundesland sehr unterschiedlich genutzt. Wolfgang Schroeder warb außerdem dafür, dass Know-how der Wissenschaft stärker zu nutzen. Das schließt auch die Durchführung regelmäßiger Studien ein.
In der Behördenleiter-Tagung, die nach drei Jahren Corona-Pause wieder als Präsentveranstaltung durchgeführt wurde, fanden die Empfehlungen des Wissenschaftlers viel Unterstützung. Die Forderung nach weiteren Studien wurde allerdings kritisch diskutiert.
Die GdP hängt weitere Studien grundsätzlich für sinnvoll. Wichtig ist aber, dass es dabei durch eine Fokussierung auf die Polizei nicht zu einer Stigmatisierung kommt. „Unsere Polizei kommt aus der Mitte der Gesellschaft“, betonten Landesvorsitzender Michael Mertens und der PHPR-Vorsitzende Markus Robert. Wenn solche Studien gemacht werden, sollten sie querschnittartig auch andere Behörden in den Blick nehmen, forderte Markus Robert. Schließlich seien auch diese nicht vor rechten Tendenzen gefeit.

22. September 2022
Workshop: Zukunft der Kriminalitätsbekämpfung: Letzte Plätze für Kurzentschlossene
Foto: Günter Jungmann/GdP
Massiver Personalmangel, enormer Vorgangsdruck, unzureichende technische Ausstattung, fehlende Eingriffsbefugnisse – die Probleme bei der Kripo sind seit langem bekannt. Damit sich daran endlich etwas ändert und junge Kolleginnen und Kollegen wieder gerne zur Kripo gehen, hat die GdP alle Beschäftigen in der Direktion K und alle Kripo-Interessenten für die kommende Woche zu einem Praxis-Workshop nach Gladbeck eingeladen.
In der zweitägigen Fachkonferenz haben die Beschäftigten aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Kripo die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen im Berufsalltag zu berichten und ihre eigenen Ideen und Forderungen zur Zukunft der Kriminalpolizei zur Diskussion zu stellen. Damit nicht die Politiker am grünen Tisch darüber entscheiden, wie die Kriminalitätsbekämpfung in NRW zukunftsfest neu aufgestellt wird, sondern diejenigen, die dort arbeiten. Und damit die Arbeit bei der Kripo wieder Spaß macht.
Die Empfehlungen des Workshops werden in das Zukunftskonzept der GdP für die Neuausrichtung der Kriminalpolizei in NRW einfließen. Denn wir reden nicht nur über die Probleme bei der Kriminalpolizei, sondern wir gehen sie an.
Für den Kripo-Workshop am 29. und 30. September im Hotel Van der Falk in Gladbeck gibt es wenige Restplätze. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über die Kreisgruppen.
Mehr Infos: michael.maatz@gdp-nrw.de

12. September 2022
Pressemitteilung
Michael Mertens mit großer Mehrheit als stellvertretender Bundesvorsitzender bestätigt
Foto: Holger Dumke/GdP
Berlin.
Mit großer Mehrheit hat heute am späten Abend der in Berlin tagende Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) den nordrhein-westfälischen GdP-Vorsitzenden Michael Mertens (59) erneut zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt. Auf ihn entfielen 81,4 Prozent der abgegebenen Stimmen.
In einer kurzen Kandidatenrede hatte Mertens zuvor dafür geworben, dass der von der Politik begonnene Kurs der Stärkung der Polizei intensiviert wird. „Wenn wir wirklich mehr Polizisten auf die Straße bringen wollen, müssen wir den Polizeiberuf wieder attraktiver machen“, sagte Mertens. „Die 41-Stunden-Woche bei der Polizei, die es nicht nur in NRW, sondern auch in anderen Bundesländern gibt, muss endlich überwunden werden. Und wir brauchen bessere Aufstiegschancen – auch im Tarifbereich. Sonst werden wir in den kommenden Jahren nicht mehr genügend junge Menschen für den Polizeiberuf begeistern können“, warnte er.
In den letzten vier Jahren hatte sich Mertens im Bundesvorstand vor allem für die Stärkung der Verkehrssicherheit eingesetzt. Welche Aufgaben die Mitglieder des neu gewählten Bundesvorstands in den kommenden vier Jahren übernehmen werden, wird erst nach Abschluss des Bundeskongresses entschieden.

08. September 2022
Spezialeinheiten: Rufbereitschaft oder Bereitschaftszeit?
VG Hamburg: Umstände des Einzelfalls maßgeblich
Foto: GdP/Kreisgruppe Köln
In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg (20 K 1547/17) wurde eingehend die Frage beleuchtet, wie Rufbereitschaft und Bereitschaftszeiten voneinander abgegrenzt werden müssen. Konkret ging es um einen Kollegen des MEK, der sich im Rahmen seiner Rufbereitschaft ständig einsatzbereit halten musste. Hierfür stand neben einem Dienstfahrzeug die persönliche Ausstattung zur Verfügung, weiter musste eine ständige telefonische Erreichbarkeit sichergestellt werden.
Der betroffene Kollege hat aufgrund dieser Bedingungen den Antrag gestellt, die Rufbereitschaft als Bereitschafts- und damit Dienstzeit zu bewerten. Das Gericht ist seiner Argumentation im Wesentlichen gefolgt, dass die Möglichkeiten der Nutzung der Zeiten in der Rufbereitschaft derart eingeschränkt waren, dass eine Bewertung als Bereitschaftszeit geboten war. Dem Kollegen wurde daher zusätzlicher Freizeitausgleich ab Antragstellung zugesprochen.
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf NRW?
Unmittelbare Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen hat das Urteil nicht. Die darin formulierten Grundsätze lassen sich allerdings zumindest in Teilbereichen auf die Spezialeinheiten in NRW übertragen. Die hierfür maßgeblichen Kriterien gibt das Verwaltungsgericht Hamburg vor:
· Kann der Beamte seinen Aufenthaltsort in der Rufbereitschaft frei wählen?
· Ergibt sich ein ständiges Bereithalten aus der Natur der Funktion, auch wenn es nicht explizit angeordnet ist?
· Muss eine spezielle Ausrüstung bei sich geführt oder beaufsichtigt werden?
Die GdP wird daher an diese Kriterien anknüpfend Gespräche mit dem Innenministerium aufnehmen, um abzuklären, wie sich die Rechtsprechung auf unser Bundesland auswirkt.
GdP-Info zum Download

05. September 2022
GdP fordert Energiepreispauschale auch für Versorgungsempfänger in NRW
Neues Maßnahmenpaket erneut lückenhaft
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Am Wochenende hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet auch die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende. Auch die Versorgungsempfänger:innen des Bundes wurden bedacht – nicht jedoch die Pensionäre:innen der Länder und Kommunen.
Dies kann so nicht angehen! Bereits mit unserer Pressemitteilung vom 12. Mai 2022 haben wir die Zahlung der Energiepreispauschale auch für die Ruheständler in NRW eingefordert. Zusammen mit den vorangegangenen Entlastungspaketen investiert der Bundesregierung insgesamt 95 Milliarden Euro zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft von der Belastung durch steigende Energiepreise. Da kann es nicht sein, dass die Gruppe der Versorgungsempfänger:innen auf Länderebene als einzelne Gruppe von der Zahlung der Energiepauschale willkürlich ausgenommen wird Auch für sie muss der Bund entsprechende Leistungen zur Verfügung stellen!
Denn: Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes NRW sind gleichermaßen von den horrenden aktuellen Teuerungsraten betroffen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass sie als gleichermaßen Betroffene nun auf den Goodwill der Landesregierung angewiesen sein sollen. Notfalls ist das Land NRW gefordert, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen und umgehend die Auszahlung der Energiepreispauschale von 300,-- Euro bis zum Jahresende an ihre Ruheständler zuzusichern. Es wäre ansonsten unerträglich, wenn diese erneut befürchten müssten, bei einer Sonderzahlung leer auszugehen.
GdP-News zum Download

05. August 2022
Zusätzlicher Freizeitausgleich für Elmau-Kräfte!
Foto: Holger Dumke/GdP
Der Einsatz beim G7-Gipfel im bayrischen Elmau im Juni hat den Polizistinnen und Polizisten vor Ort teilweise unheimlich viel abverlangt. Ob drückende Hitze, Starkregen oder Hagel: Kräfte aus Nordrhein-Westfalen harrten gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet Tag und Nacht bei mitunter extremen Wetterlagen aus und hatten teils weite Wege zurückzulegen.
Einsatz der GdP und des PHPR zeigt Wirkung
Hierüber machte sich ein Team der GdP NRW vor Ort ein genaues Bild. Neben einer Einsatzbetreuung der Kräfte lag der Fokus auf persönlichen Gesprächen, in denen Kolleginnen und Kollegen ihre Erfahrungen dem GdP-Landesvorsitzenden Michael Mertens und dem PHPR-Vorsitzenden Markus Robert gegenüber schilderten. Diese Eindrücke wurden anschließend ohne Umwege in das Innenministerium transportiert.
Das Ministerium hat diese Kritik aufgegriffen und nun mit einem Erlass angeordnet, dass den Kräften aus NRW, die in Elmau eingesetzt waren, ein zusätzlicher Freizeitausgleich in Höhe von einem Tag gewährt wird.
GdP-Position: 1:1-Vergütung
Dass das Ministerium auf die Kritik der GdP und des PHPR reagiert und zusätzlichen Freizeitausgleich gewährt, ist begrüßenswert. Losgelöst von Einzelmaßnahmen muss grundsätzlich überdacht werden, wie Dienst- und Ruhezeit definiert und abgegrenzt werden. Wenn de facto eine ständige Einsatzbereitschaft vorliegt, muss in diesen Fällen über eine 1:1-Vergütung der Dienstzeiten gesprochen werden. Wie es geht, zeigen andere Bundesländer: Niedersachsen, das Saarland und Sachsen-Anhalt haben für die in Elmau eingesetzten Kolleginnen und Kollegen eine 1:1-Vergütung angeordnet. Nur durch diese Regelung kann gewährleistet werden, dass den enormen Belastungen unserer Kräfte während Großeinsätzen angemessene und notwendige Erholungsphasen gegenüberstehen. Hierfür wird sich die GdP weiter einsetzen.
Wir informieren euch über die konkrete Ausgestaltung des Freizeitausgleichs, sobald der Erlass vorliegt!

15. Juli 2022
Pressemitteilung
Vorfälle in Münster: GdP unterstützt rechtsstaatliche Ermittlungen
Foto: Ulas/GdP
Düsseldorf.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen zeigt sich tief bestürzt über die heute bekanntgewordenen Vorwürfe gegen Mitglieder der Spezialkräfte der Polizei Münster. „Rechtsextreme, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende und sexistische Auffassungen haben in den Reihen der Polizei nichts, aber auch gar nichts zu suchen“, sagte der Landesvorsitzende Michael Mertens. Aus ihrer Gründungshistorie heraus und dem Bewusstsein über die Nazi-Zeit ist gerade die GdP in ihrer Abgrenzung gegen rechte Tendenzen immer sehr klar.
Die GdP begrüßt die Ermittlungen zu den Vorwürfen in Münster und das abgestufte disziplinarrechtliche Vorgehen: „Die Erfahrungen aus den Ermittlungen zu rechten Chats 2020 zeigen sehr deutlich, dass es wichtig ist, jeden Einzelfall zu betrachten“, so Mertens weiter. Wie stets gelte es auch, sich vor Vorverurteilungen zu hüten und die weiteren Ermittlungen abzuwarten.
Bestätigen sich die Vorwürfe, so ist konsequentes Handeln unausweichlich. „Die betreffenden Beamten gehören dann endgültig aus dem Dienst entfernt und werden sich gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten müssen“, so der GdP-Landesvorsitzende. Das sei man dem Ansehen der Polizei, dem Vertrauen der Bürger, aber eben auch der überwältigend großen Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die verfassungstreu und in Achtung der Menschenwürde ihren Dienst versehen.

05. Juli 2022
Pressestelle
Trageversuch für Poloshirts im Winter sinnlos!
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kann der geplante Trageversuch für die neuen Poloshirts für die Polizei erst im kommenden Jahr stattfinden. Der Grund: Laut NRW-Innenministerium sollen die am Trageversuch beteiligten Firmen bis in den Herbst hinein nicht in der Lage sein, die erforderlichen Mustershirts herzustellen. Dann sind die Temperaturen aber so niedrig, dass der Trageversuch keinen Sinn macht.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Begründung des Innenministeriums für vorgeschoben. „Wir reden über die Anschaffung von mehreren hunderttausend Poloshirts, mit denen die Polizei im kommenden Jahr ausgestattet werden soll. Dass die Anschaffung an 50 Mustershirts scheitern soll, weil für sie angeblich zurzeit kein Stoff zur Verfügung steht, ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Käme die gleiche Anfrage von einem großen Textilhändler, würden die Mustershirts sofort hergestellt und ausgeliefert.“
Die GdP hat deshalb Innenminister Herbert Reul (CDU) aufgefordert, in Gesprächen mit der Industrie dafür zu sorgen, dass der geplante Trageversuch noch in diesem Sommer durchgeführt werden kann. „Sonst haben die Polizistinnen und Polizisten in NRW auch im nächsten Sommer noch immer keine Poloshirts zur Verfügung, weil es dann für eine Serienproduktion zu spät ist.“
In fast allen anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei gehört das Poloshirt längst zur Grundausstattung der Polizei. In den benachbarten Niederlanden gilt das bereits seit fast zehn Jahren. Deren Erfahrung lässt sich nutzen, so dass nur ein kurzer Trageversuch notwendig ist.

28. Juni 2022
Pressemitteilung
GdP erwartet von Wüst klares Konzept für den öffentlichen Dienst
Foto: Stephan Hegger/GdP
Düsseldorf.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gratuliert Hendrik Wüst zur heutigen Wiederwahl als Ministerpräsident. „Der von Schwarz-Grün geplante Umbau von NRW zum ersten klimaneutralen Industriestandort in Europa ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb ist es richtig, dass die neue Landesregierung hier den Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit legen will“, betont GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Aber andere Themen dürfen darüber nicht in Vergessenheit geraten“, fordert er. Sorge bereiten der GdP vor allem die dürftigen Aussagen im Koalitionsvertrag zur Inneren Sicherheit und zur dringend erforderlichen Modernisierung des öffentlichen Dienstes.
„CDU und Grüne haben zwar angekündigt, dass der personelle Wiederaufbau der Polizei in den kommenden Jahren fortgesetzt und die Ausrüstung verbessert werden soll, gleichzeitig legen sie der Polizei aber massive bürokratische Fesseln an. So müssen zum Beispiel polizeiliche Maßnahmen in Zukunft auf Wunsch schriftlich begründet werden“, kritisiert Mertens. Zudem fehlen im Koalitionsvertrag klare Aussagen dazu, wie der Rechtsrahmen der Polizei so erweitert werden soll, dass auch im Internet begangene Straftaten verfolgt werden können. „Die Worte Vorratsdatenspeicherung und Beweislastumkehr kommen im Koalitionsvertrag noch nicht einmal vor“, kritisiert Mertens. „Dabei weiß jeder Kripo-Beamte, dass er ohne diese Instrumente bei der Verfolgung der Täter handlungsunfähig ist.“
Noch größer sind die Leerstellen im Koalitionsvertrag in Bezug auf die längst überfällige Modernisierung des öffentlichen Diensts. „Ohne eine nachhaltige Attraktivitätssteigerung wird der öffentliche Dienst bereits in wenigen Jahren seine Kernaufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Aber das Einzige, was CDU und Grünen dazu eingefallen ist, ist die Ankündigung, mit den Gewerkschaften Gespräche über die Modernisierung des öffentlichen Dienstes aufnehmen zu wollen. Klare Aussagen, etwa zur Reduzierung der viel zu langen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst, fehlen dagegen“, kritisiert Mertens.
Die GdP erwartet, dass die neue Landesregierung noch in den ersten 100 Tagen ein Handlungskonzept vorlegt, wie der öffentliche Dienst zukunftsfest gemacht werden soll. „Das sind die beiden Parteien ihren Wählern schuldig“, betont Mertens.

24. Juni 2022
Pressemitteilung
GdP zu Schwarz-Grün: Die Herausforderungen für die Polizei verlangen einen langen Atem
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass CDU und Grüne als künftige NRW-Landesregierung in der Inneren Sicherheit Kurs halten wollen. „Schwerpunkte wie der Kampf gegen sexuellen Missbrauch verlangen einen langen Atem und entsprechende Ressourcen bei der Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Gleiches gelte für die Bekämpfung von Organisierter wie auch Clankriminalität.
Dass CDU und Grüne an den aktuell hohen Einstellungszahlen bei der Polizei festhalten wollen, ist aus Sicht der GdP deshalb nur folgerichtig. „Der personelle Wiederaufbau der Polizei in NRW hat gerade erst begonnen: Noch hat die nötige Verstärkung viele Wachen und Kommissariate nicht erreicht“, so Mertens.
Ausdrücklich begrüßt die GdP, dass die hohe Abbrecherquote im Polizeistudium durch gezielte Maßnahmen gesenkt werden soll. Bestrebungen, die Ausbildung insgesamt kleinteiliger zu gestalten, sieht die Gewerkschaft aber sehr kritisch und warnt vor einer Aufspaltung der Polizei. „Unser Kernproblem bleibt, dass wir zu wenig Kräfte haben“, so Mertens.
Der GdP-Vorsitzende lobte das Bekenntnis von Schwarz-Grün zu einer gut ausgestatteten Polizei. Das schließt neben Ausrüstung und Technik auch Räumlichkeiten mit ein. Dass die weitere Anschaffung von Tasern allerdings unter den Vorbehalt einer Evaluation gestellt werden soll, passt ganz und gar nicht zu diesem Bekenntnis.
„Dafür fehlt uns jedes Verständnis“, sagte Mertens. Aus Sicht der GdP gehört der Taser zur Schutzausrüstung. Man könne ihn nicht einfach einem Teil der Kolleginnen und Kollegen vorenthalten. In Behörden, die bereits über ihn verfügen, habe er sich schon vielfach bewährt.
Positiv ist, dass CDU und Grüne das Zulagenwesen überarbeiten wollen und damit eine wichtige GdP-Forderung aufgreifen. Ansonsten bleiben die Koalitionäre in spe mit ihrer angekündigten „Modernisierungsoffensive“ für den öffentlichen Dienst wolkig. Eine Ansage zur unfairen und gesundheitsfeindlichen 41-Stunden-Woche fehlt völlig. „Die Parteitage von CDU und Grünen müssen da am Wochenende nachschärfen“, mahnte Mertens.

21. Juni 2022

Castor-Transporte: Innenministerium gibt grünes Licht für Freizeitausgleich

Foto: GdP

Im Februar dieses Jahres hatte die GdP nach einem 8-jährigen Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt, dass die Bereitschaftszeiten während der Castor-Transporte in den Jahren 2011 und 2012 1:1 als Arbeitszeit anerkannt werden. Jetzt hat das Innenministerium den Behörden mit einem Erlass vorgegeben, wie die Rechtsprechung umzusetzen ist.

Welche Zeiten sind maßgeblich?

Für alle Bereitschaftszeiten, die nach Antragstellung erfolgt sind, soll eine 1:1 Anrechnung als Arbeitszeit und damit ein nachträglicher Freizeitausgleich zugesprochen werden.

Voraussetzung für den Ausgleich ist also, dass in der Vergangenheit entsprechende Anträge eingereicht wurden. Die GdP hatte hierzu Musteranträge zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Geltendmachung ist leider ausgeschlossen.

Hat das Urteil Auswirkungen auf aktuelle Einsätze?

Die nachträgliche Anrechnung findet ihre Grundlage darin, dass die AZVOPol NRW seinerzeit unklar formuliert war. Der Verordnungstext wurde aber im Jahre 2016 angepasst, sodass aktuelle Bereitschaftszeiten nicht vom Erlass betroffen sind.

Aber: Gerade vor dem anstehenden G7-Gipfel in Elmau und den damit verbundenen Einsatzstunden unserer Kolleginnen und Kollegen aus NRW wird die GdP weiter darauf drängen, dass das Land eine klare Abgrenzung zwischen Bereitschafts-, Arbeits- und Freizeit herstellt. Den besonderen Belastungen, die solche Einsätze mit sich bringen, müssen angemessene Erholungszeiträume gegenüberstehen

13. Juni 2022
Pressemitteilung
GdP: Runter mit der Wochenarbeitszeit für Landesbeschäftigte - finanzielle Spielräume sind da
Foto: Holger Dumke/GdP
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat CDU und Grüne aufgefordert, mit einer künftigen NRW-Regierung für Gerechtigkeit zu sorgen und die Wochenarbeitszeit für alle Landesbeschäftigten zu senken. „Die Zeiten, in denen der NRW-Etat auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen saniert werden muss, sind lange vorbei“, mahnt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Der Landesbezirksbeirat als zweithöchstes Gremium der Gewerkschaft in NRW machte heute in Gladbeck (13. Juni 2022) deutlich, wohin der Weg führen muss: Auf 38,5 Stunden muss die Wochenarbeitszeit in einem ersten Schritt für alle Landesbeschäftigten gesenkt werden, perspektivisch bleiben 35 Stunden das Ziel.
Aktuell arbeiten Tarifbeschäftigte 39:50 Stunden. Für Beamte gilt seit bald 20 Jahren die 41 Stunden-Woche. Sie war im Jahr 2003 von der damaligen rot-grünen Landesregierung eingeführt worden, um den klammen NRW-Etat zu retten – als zeitlich befristetes „Sonderopfer“ der Beamten, wie es hieß. Die 41 Stunden hatten die zuvor durch Lohnverzicht teuer erkauften 38,5 Stunden abgelöst.
„Finanzielle Spielräume für eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit sind da“, erklärte Michael Mertens. Die künftige Landesregierung müsse sie nur nutzen. Der GdP-Landesvorsitzende verwies dazu auf Zahlen der jüngsten Steuerschätzung. Demnach steigen die Einnahmen des Landes im laufenden Jahr auf 71,8 Mrd Euro. 2026 werden es sogar 84,2 Mrd. Euro sein. Im Vergleich zur Schätzung vom Herbst vergangenen Jahres sind das im kommenden Jahr 1,74 Mrd Euro mehr und 2026 sind es sogar 3,48 Mrd Euro mehr.
Für die GdP steht fest: „Die unfaire und gesundheitsfeindliche 41-Stunden-Woche muss weg“, so Mertens. Die GdP sieht die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auch als zentrale Säule einer dringend benötigten Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst: „Beim Wettbewerb um die besten Köpfe von morgen wirkt die überlange Arbeitszeit wie ein Mühlstein. Mit 41 Stunden ist die Polizei da nicht konkurrenzfähig.“

10. Juni 2022

Beihilfe: GdP drängt auf schnellere Bearbeitungszeiten

Foto: Jürgen Seidel/GdP

Düsseldorf.

Die Anfragen von Kolleginnen und Kollegen zu deutlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Beihilfesachen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung haben sich in den vergangenen Tagen gemehrt. Tatsächlich hat die Recherche ergeben, dass die aktuelle Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen bei etwa fünf Wochen liegt. Das Zahlungsziel von ärztlichen Rechnungen liegt in aller Regel bei vier Wochen, sodass die Kolleginnen und Kollegen hier mit erheblichen Beträgen in Vorleistung gehen müssen. Rechnungen mit Beträgen über 5.000 Euro werden zwar grundsätzlich bevorzugt bearbeitet, aber auch wiederkehrende ärztliche Behandlungen unter diesem Wert belasten die Geldbörsen der Betroffenen.

Forderung: Kurzfristige Aufstockung des Personals unumgänglich

Die Pandemie und die hierdurch verursachten krankheitsbedingten Ausfälle gehen auch an der Landesverwaltung nicht spurlos vorbei. Hinzu kommt die mittlerweile beschlossene Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Nachdem die Pauschale zu Jahresbeginn zunächst von Beihilfeempfängern einbehalten wurde, muss das LBV nun die Erstattung der Pauschalen vorbereiten. Dies stellt verständlicherweise eine erhebliche, zusätzliche Arbeitsbelastung dar.

Die GdP hat deshalb das Finanzministerium aufgefordert, das Personal zur Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten zumindest vorübergehend aufzustocken, um den Bearbeitungsrückstand auf ein für die Kolleginnen und Kollegen verträgliches Niveau zu reduzieren.

Perspektivisch muss die Bearbeitungszeit für Beihilfeangelegenheiten aber auch dauerhaft reduziert werden. Hierfür ist dauerhaft mehr Personal beim LBV erforderlich.

Wir halten euch über die Entwicklungen in der Sache auf dem Laufenden!

31. Mai 2022
Pressemitteilung
Die 41 muss weg!
Foto: Stephan Hegger/GdP
Düsseldorf.
„Die 41 muss weg! Her mit der 38,5 Stunden-Woche!“ – mit dieser Forderung haben heute Polizistinnen und Polizisten den Beginn der Koalitionsverhandlungen von CDU und Grünen in Düsseldorf begleitet. Die Polizisten wehren sich dagegen, dass in dem zwölfseitigen Sondierungspapier, auf das sich die beiden künftigen Regierungsparteien in der vergangenen Woche geeinigt haben, nichts zur Stärkung des öffentlichen Dienstes steht.
„Das Einzige, was CDU und Grünen bisher eingefallen ist, ist die Gleichwertigkeit von Meisterausbildung und Bachelorstudium. Von der Abschaffung der 41-Stunden-Woche steht im Sonderungspapier nichts! Dabei ist die überlange Arbeitszeit das größte Hindernis, um in Zukunft gut qualifizierte junge Menschen für die Polizei zu gewinnen“, kritisiert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Michael Mertens. „Niemand sonst muss so lange arbeiten.“
Eingeführt worden ist die 41-Stunden-Woche für die Beamten vor fast zwanzig Jahren von der damaligen rot-grünen Landesregierung. Angeblich als vorübergehende Sparmaßnahme. Für die Tarifbeschäftigten beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden und 50 Minuten. Die GdP fordert, dass die Arbeitszeit für alle Beschäftigten des Landes auf 38,5 Stunden reduziert wird. „Bis 2003 gab es in NRW schon einmal die 38,5-Stunden-Woche. Finanziert auch durch einen Gehaltsverzicht der Beamten. Die gestohlenen Stunden wollen wir endlich zurückhaben“, fordert Mertens.

04. Mai 2022
„Mensch wähl' mich“ - Parteien zur Landtagswahl in NRW 2022
Am gestrigen Abend fand in den Räumen von Reinit in Recklinghausen die Veranstaltung „Mensch wähl' mich“ statt.
Organisiert wurde die Veranstaltung vom IGBCE-Bezirk Recklinghausen und dem DGB-Kreisverband  Recklinghausen.
Im Rahmen eines spannenden Spieles wurden den Landtagskandidatinnen und -kandidaten, für die Städte Recklinghausen und Oer-Erkenschwick, interessante Fragen zu ihren politischen Positionen  gestellt und kräftig miteinander diskutiert.
Anwesend waren Jan Matzoll (Bündnis 90 die Grünen), Rolf Kohn (Die Linke), Dr. Christian Leson  (FDP), Anna Teresa Kavena (SPD) sowie Marita Bergmaier (CDU).
Moderiert wurde die Veranstaltung von Tanita Ehmke (Radio Vest).
Gestellt wurden zahlreiche Fragen aus allen Bereichen der Politik und auch die ein oder andere kniffelige Schätzfrage war dabei. Das Thema Innere Sicherheit kam natürlich auch nicht zu kurz. So brachten die Vertreterinnen und Vertreter unserer GdP-Kreisgruppe unter anderem die Themen Personalmangel, Attraktivitätssteigerung des Polizeiberufes sowie die „41-Stunden-Woche“, die endlich abgeschafft gehört, auf das Tableau.
Im Anschluss an die Veranstaltung gab es noch einige Gespräche mit den Landtagskandidatinnen und -kandidaten zu verschiedenen polizeilichen Themen. Auch an dieser Stelle machten wir deutlich, dass wir noch immer zu wenig Polizisten und Polizisten haben und die Einstellungszahlen somit weiter erhöht werden müssen. Ein weiterer wichtiger Punkt war die „41-Stunden-Woche“ die vor knapp 20 Jahren nur „temporär“  eingeführt wurde und endlich wieder abgeschafft gehört. Für uns steht fest, eine „35-Stunden-Woche“ ist langfristig das Ziel.
Eine wirklich tolle Veranstaltung mit engagierten Kandidatinnen und Kandidaten, die deutlich mehr Resonanz verdient hätte.
Am Sonntag sind die Landtagswahlen, also vergesst nicht eure Stimme abzugeben.

04. Mai 2022
Klare Bekenntnisse der Politik zur Stärkung der Polizei
Foto: Sven Vüllers/GdP
12 Tage vor der alles andere als bereits entschiedenen Landtagswahl haben Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), sein Herausforderer und SPD-Vorsitzender Thomas Kutschaty, FDP-Fraktionsvorsitzender Christof Rasche und die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Mona Neubaur, heute auf dem Landesdelegiertentag der GdP in Düsseldorf für ihr Konzept zur Stärkung der Inneren Sicherheit geworben. Bei allen Unterschieden im Detail: Alle vier im Landtag vertretenen demokratischen Parteien wollen die Personalstärke der Polizei in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Auch bei der Reduzierung der Arbeitszeit, bei den Aufstiegsmöglichkeiten und bei den Zulagen soll es grundlegende Verbesserungen geben.
In seiner knapp 15 Minuten dauernden Rede vor dem Delegiertentag, zu dem die GdP auch die Führungskräfte des Innenministeriums und der Polizeibehörden sowie zahlreiche Innenpolitiker eingeladen hatte, erinnerte Ministerpräsident Wüst daran, dass uns der Ukraine-Krieg auf dramatische Weise vor Augen geführt hat, dass es Freiheit und Demokratie nicht umsonst gibt, sondern dass unsere Freiheit von innen und außen bedroht ist. „Eine wehrhafte Demokratie braucht eine starke Polizei“, sagte Wüst. Deshalb wolle seine Partei den in den letzten Jahren begonnenen Weg, für mehr Personal, eine bessere Ausstattung und mehr Eingriffsbefugnisse der Polizei zu sorgen, fortsetzen und die Einstellungszahlen weiter erhöhen. Mit Blick auf die GdP sagte Wüst, dass er mit ihr nicht nur die großen Erfolge bei den Mitgliederzahlen und ihr gutes Abschneiden bei den Personalratswahlen verbindet, sondern vor allem ihre fachliche Kompetenz. „Die Stärke der GdP resultiert aus ihrer besonderen fachlichen Expertise“, sagte Wüst und verwies dabei ausdrücklich auf das vor kurzem veröffentlichte Positionspapier der GdP zur Zukunft der Kripo.
Auch FDP-Fraktionsvorsitzender Rasche erinnerte in seiner Rede an die Maßnahmen der schwarz-gelben Landesregierung im Bereich der Inneren Sicherheit und nannte unter anderem das neue Polizeigesetz, die Anschaffung des Tasers und die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht. Das neue Polizeigesetz basiere auf einem Gleichgewicht von Sicherheit und Freiheit Es sei wichtig, dass am Ende auch die SPD dem veränderten Gesetzentwurf zugestimmt hat. Bei den Einstellungszahlen versprach Rasche, dass sie schnell auf 3000 Anwärterinnen und Anwärter steigen muss. Zudem will die FDP das Zulagenwesen grundlegend reformieren.
Auch der SPD-Vorsitzende Thomas Kutschaty erinnerte in seinem Beitrag daran, dass die Polizei nicht nur für Sicherheit, sondern auch für Freiheit sorgt. Bei den Einstellungszahlen erinnerte der SPD-Vorsitzende daran, dass die Erhöhung der Einstellungszahlen nicht erst mit dem letzten Regierungswechsel begonnen hat, sondern bereits in der Zeit von Hannelore Kraft als Ministerpräsidentin. Trotzdem müsse die Zahl der Neueinstellungen weiter erhöht werden. „Die 3000er-Marke ist eine gute Zahl“, sagte er. Der SPD-Vorsitzende will zudem die Polizeizulage erhöhen und ein Recht auf Weiterbildung bei der Polizei einführen.
Mona Neubaur, Parteivorsitzende und Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen erinnerte in ihrer Rede daran, dass ihre Partei und die GdP in Fragen der Inneren Sicherheit nicht immer einer Meinung seien, betonte aber, dass die Polizei als Träger des Gewaltmonopols gut ausgestattet sein muss. Deshalb müsse die Personalstärke der Polizei weiter erhöht werden. Aus Sicht der Grünen könne dieses Ziel auch durch eine Senkung der Drop-out-Quote erreicht werden. Zudem ging Neubaur hart mit der gescheiterten Attraktivitätsoffensive der schwarz-gelben Landesregierung ins Gericht. Warum Schwarz-Gelb nicht die Möglichkeit geschaffen hat, die 41. Stunde in ein Langzeitarbeitszeitkonto einzuzahlen und stattdessen noch drei Stunden oben drauf gelegt hat, sei ihr schleierhaft. „41 + 3 – Was soll daran attraktiv sein?“, fragte Neubaur.
In einer kurzen Antwort auf die Spitzenkandidaten der Parteien lobte GdP-Vorsitzender Michael Mertens die Initiativen der Landesregierung zur Stärkung der Polizei. Trotzdem sei auch in den vergangenen vier Jahren nicht alles gut gewesen. Für die kommende Legislaturperiode stehen deshalb für die GdP drei Forderungen ganz oben auf der Tagesordnung. Erstens: Die 41-Stunden-Woche muss weg. Zweitens: Die Zulagen müssen angemessen erhöht werden. Und drittens: Der unsägliche Deckelungsbeschluss muss endlich weg!
Zudem rief Mertens dazu auf, am 15. Mai demokratische Parteien zu wählen. Die AfD gehört wegen ihrer Nähe zu rechtsextremen Positionen nicht dazu. „Für uns ist die AfD nicht wählbar!“ sagte Mertens und erinnerte daran, dass der GdP-Bundesvorstand bereits im vergangenen Jahr einen Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst hat, der eine Mitgliedschaft von AfD-Mitgliedern in der GdP ausschließt.
Auch die DGB-Landesvorsitzende Anja Weber und GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow haben zu den Delegierten gesprochen. Malchow erinnerte in seinem Grußwort daran, dass die Polizei nicht nur in den Umfragen regelmäßig Top-Werte erzielt, sondern auch in Krisenzeiten immer wieder zeigt, wie wichtig sie ist. Wie zuletzt bei der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr.

04. Mai 2022

Ein beeindruckender Tag, der noch lange nachwirkt

Foto: Sven Vüllers/GdP

Die GdP ist eine Hausnummer, wenn es um die Innere Sicherheit geht. Eindrucksvoll hat sich das beim Festakt während des zweiten Kongresstags gezeigt. Ministerpräsident Hendrik Wüst, die Vorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Thomas Kutschaty und Mona Neubaur, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion Christof Rasche nutzen die Gelegenheit nicht nur, um für ihre Vorstellungen zur Stärkung der Polizei zu werben, sondern lobten auch ausdrücklich die Gestaltungskraft der GdP. Und am Abend hat Innenminister Herbert Reul den Saal gerockt.

Das war aber noch längst nicht alles. Denn vorher haben die Delegierten noch etliche Anträge beraten und langjährig auf der Landesdesebene aktive Gewerkschaftsmitglieder verabschiedet. Darunter in besonderer Form den früheren PHPR-Vorsitzenden Rainer Peltz.

Ein Rückblick auf einen beeindruckenden Tag.

03. Mai 2022
Vorstand mit deutlichem Votum bestätigt
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Nach der Wiederwahl von Michael Mertens an die Spitze des Landesbezirks der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat der Delegiertentag heute die weiteren Mitglieder des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands der GdP gewählt. Als stellvertretende Vorsitzende wurden Michael Maatz (Bezirk Aus- und Fortbildung), Markus Robert (Bezirk Münster), Heiko Müller (Bezirk Düsseldorf) und als Vertreterin der Tarifbeschäftigten Jutta Jakobs (Bezirk Düsseldorf) gewählt. Alle vier stellvertretenden Vorsitzenden hatten diese Funktion bereits in der vergangenen Wahlperiode inne.
Wiedergewählt wurden auch GdP-Kassierer Lorenz Rojahn (Bezirk Münster) und sein Stellvertreter Frank Schniedermeier (Bezirk Arnsberg), Schriftführerin Meike to Baben (Bezirk Düsseldorf) und ihr Stellvertreter Andreas Pein (Bezirk Köln) sowie Patrick Schlüter (Bezirk Detmold) als weiteres Vorstandsmitglied. Als Nachfolger für Siegfried Pfenninger, der aus Altergründen nicht erneut kandidiert hatte, wurde der Personalratsvorsitzende des Polizeipräsidiums Hamm, Dirk Schade (Bezirk Arnsberg), in den Vorstand gewählt.
Im Mittelpunkt des weiteren Landesdelegiertentags steht die Beratung der knapp 300 Anträge zu den verschiedenen Arbeitsbereichen der Polizei. Im Leitantrag zum Beamtenrecht fordern die Delegierten eine nachhaltige Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für die Polizistinnen und Polizisten. In einem ersten Schritt soll die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten von 41 Stunden auf die der Tarifbeschäftigten von 39 Stunden und 50 Minuten gesenkt werden. In weiteren Schritten soll die Arbeitszeit für alle Beschäftigten auf 35 Stunden reduziert werden. Zudem fordert die GdP die Einführung eines Ruhestandskorridors. Dadurch könnten die Polizisten selber entscheiden, wann sie zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr aus dem Dienst ausscheiden.
In einem Leitantrag zum Wach- und Wechseldienst fordert die GdP eine umfassende Ausstattung der Polizei mit moderner IT-Technik. In den Wachen und Dienststellen der Polizei muss zudem endlich Platz für Ruhe- und Gemeinschaftszonen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem macht sich die GdP für bessere Aufstiegschancen bei der Polizei stark. Wer eine herausgehobene Aufgabe übernommen hat, muss auch dann nach A 12 und A 13 aufsteigen können, wenn er keine Führungsfunktion gegenüber anderen Beschäftigten wahrnimmt.

03. Mai 2022
Michael Mertens mit deutlicher Mehrheit als GdP-Vorsitzender wiedergewählt
Foto: Holger Dumke/GdP
Düsseldorf.
Michael Mertens (58) ist heute in Düsseldorf vom Landesdelegiertentag der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit deutlicher Mehrheit als Landesvorsitzender wiedergewählt worden. Der Erste Polizeihauptkommissar steht seit Mai 2018 an der Spitze der mit 46 000 Mitgliedern größten Polizeigewerkschaft in NRW. Auf ihn entfielen 132 von 196 abgegebenen Stimmen. In seiner Rede hatte Mertens zuvor dafür geworben, dass der in den vergangenen Jahren begonnene personelle Wiederaufbau der Polizei nach der Landtagswahl konsequent fortgesetzt wird.
„Die jetzige schwarz-gelbe Landesregierung hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel in die Einstellung von zusätzlichen Polizistinnen und Polizistinnen und in die technische Ausrüstung der Polizei investiert. Trotzdem haben wir noch einen weiten Weg vor uns, bis die Polizei so ausgestattet ist, dass sie die ihr gestellten Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann. Dafür waren die Einschnitte in der Vergangenheit einfach zu tief“, sagte Mertens. „Deshalb muss der personelle Wiederaufbau der Polizei in den nächsten Jahren konsequent fortgesetzt werden, auch wenn auf den Staat durch den Ukraine-Krieg, aber auch durch die Folgen der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe erhebliche Belastungen zukommen.“
Neben der Beibehaltung des jetzt erreichten Einstellungsniveaus fordert die GdP eine nachhaltige Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Dienst. „Die vor 19 Jahren als angeblich vorübergehende Sparmaßnahme eingeführte 41-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten muss endlich vom Tisch, damit wir in Zukunft noch genügend junge Menschen für den Polizeiberuf begeistern können“, fordert der GdP-Vorsitzende. Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei den Aufstiegschancen bei der Polizei und bei den bereits seit zwei Jahrzehnten eingefrorenen Zulagen.
Der Landesdelegiertentag der GdP wird heute Nachmittag mit der Wahl der weiteren Mitglieder des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands fortgesetzt. Morgen werden Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), Innenminister Herbert Reul (CDU) und die Vorsitzenden der SPD, Thomas Kutschaty, und von Bündnis 90/Die Grünen, Mona Neubaur, sowie der Vorsitzende der Landtagsfraktion der FDP, Christof Rasche, zu den Delegierten sprechen.

03. Mai 2022
Landesdelegiertentag mit Clip zu den Wünschen und Erwartungen der Mitglieder gestartet
Foto: Stephan Hegger/GdP
„Hörbar stark. Sichtbar wirksam“ – unter diesem Motto hat heute in Düsseldorf der Landesdelegiertentag der GdP begonnen. In den kommenden drei Tagen werden fast 200 Delegierte und noch einmal so viele Gastdelegierte aus ganz NRW über die Ziele und Arbeitsschwerpunkte der GdP in den kommenden vier Jahren diskutieren. Außerdem wählen die Delegierten die Mitglieder des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands. An dem nur wenige Tage vor der Landtagswahl stattfindenden Landesdelegiertentag nehmen auch zahlreiche Führungskräfte der Polizei sowie Spitzenvertreter der im Landtag vertretenen demokratischen Parteien teil.
Im Mittelpunkt des heutigen ersten Kongresstages steht die Aussprache über die Arbeit der GdP in den vergangenen vier Jahren sowie die Neuwahl des Vorstands. GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens sowie neun der zehn übrigen GVS-Mitglieder bewerben sich um eine weitere Amtszeit. Das gilt nicht nur für die vier stellvertretenden Landesvorsitzenden Michael Maatz, Markus Robert, Jutta Jakobs und Heiko Müller, sondern auch für Landeskassierer Lorenz Rojahn und seinen Stellvertreter Frank Schniedermeier, Schriftführerin Meike to Baben und ihren Stellvertreter Andreas Pein und für das weitere Vorstandsmitglied Patrick Schlüter. Siegfried Pfenninger tritt aus Altergründen nicht mehr an. Für ihn soll der Personalratsvorsitzende des PP Hamm, Dirk Schade, in den Vorstand gewählt werden.
Der morgige zweite Kongresstag startet mit der Fortsetzung der Antragsberatung. Am Nachmittag werden die Landesvorsitzenden der CDU, Ministerpräsident Hendrik Wüst, der SPD, Thomas Kutschaty, und von Bündnis 90/Die Grünen, Mona Neubaur, sowie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christof Rasche, zu den Delegierten reden. Innenminister Herbert Reul (CDU) wird am Kommunikationsabend zu den Delegierten reden. Am dritten Kongresstag werden die weiteren Anträge beraten.
Eröffnet worden ist der Landesdelegiertentag heute Vormittag mit einem kurzen Film, in dem Mitglieder ihre Wünsche und Erwartungen an die GdP formuliert und von einschneidenden Erlebnissen in den vergangenen vier Jahren berichten. Das Themenspektrum reicht von der Digitalisierung der Polizei bis zur großen Solidarität nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr. Auch die Forderung der GdP nach einer deutlichen Arbeitsentlastung bei der Kripo und nach einer Senkung der viel zu hohen Durchfallerquote bei den Kommissaranwärterinnen und -anwärtern kommen zur Sprache.
In einem 20 Seiten starken eigens für den Landesdelegiertentag produzierten Magazin werden zudem die Erfolge der GdP in den vergangenen vier Jahren und die wichtigsten Anträge vorgestellt werden.

26. April 2022
Pressemitteilung
Personeller Wiederaufbau muss nach der Landtagswahl fortgesetzt werden
Foto: GdP NRW
Düsseldorf/Köln.
12 420 Kommissarsanwärterinnen und -anwärter sind in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode in NRW eingestellt worden. Unter dem Strich ist die Zahl aller Polizistinnen und Polizisten trotzdem nur um 1500 Beamte gewachsen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit Blick auf die heute in der Kölner Lanxess-Arena stattfindende Vereidigungsfeier für die im vergangenen Jahr eingestellten Nachwuchspolizistinnen und -polizisten hingewiesen.
„Dass die Landesregierung bei den Einstellungszahlen mehrfach nachgebessert und zuletzt sogar 2670 Kommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt hat, ist CDU und FDP hoch anzurechnen. Aber die Polizei kämpft gleichzeitig mit hohen Pensionierungszahlen und mit einer deutlich gestiegenen Abbrecherquote bei den Nachwuchspolizisten. Deshalb ist vor Ort von der von der Politik versprochenen Verstärkung der Polizei noch nicht viel angekommen“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Die GdP fordert deshalb, dass es in der kommenden Legislaturperiode bei den hohen Zahlen bleibt, ohne Abstriche.
Nach aktuellen Zahlen, die Innenminister Herbert Reul (CDU) in den vergangenen Wochen im Innenausschuss präsentiert hat, muss jede dritte Polizeibehörde heute sogar mit weniger Polizisten auskommen als vor fünf Jahren. Verantwortlich dafür sind auch der Aufbau neuer Fahndungsschwerpunkte wie der Bekämpfung der Internetkriminalität und des Kindesmissbrauchs und von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten bei der Bereitschaftspolizei, in die viele Stellen geflossen sind. „Für die Präsenz auf der Straße haben wir heute weniger Polizisten als vor fünf Jahren. Dabei ist sie für das Sicherheitsgefühl der Menschen besonders wichtig. Deshalb führt an einer weiteren Stärkung der Polizei kein Weg vorbei“, sagt Mertens.

20. April 2022
Pressemitteilung
Neuer schulischer Ausbildungsgang stärkt die Polizei
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) führt der im August an 11 Berufskollegs startende Schulversuch „Fachoberschule der Polizei“ zu einer Stärkung der Polizei. „Mit dem neuen Bildungsangebot können wir junge Menschen für die Polizei gewinnen, für die der Weg über ein Vollabitur oder eine vorhergehende andere Berufsausbildung nicht der richtige Weg ist. Trotzdem können aus ihnen hervorragende Polizistinnen und Polizisten werden“, ist sich der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz sicher.
Anders als zum Teil in der Öffentlichkeit diskutiert, ersetzt der neue Fachoberschul-Abschluss allerdings nicht die anschließende Bachelor-Ausbildung für die künftigen Polizeikommissarinnen und -kommissare, sondern er bereitet darauf vor. „Das ist wichtig, denn eine Polizei light können wir nicht gebrauchen. Dafür sind die Anforderungen, die sich heute an die Polizei stellen, viel zu hoch“, betont GdP-Bildungsexperte Maatz.
Angeboten wird der neue Fachoberschul-Abschluss zunächst an 11 Berufskollegs. Nach den Plänen der jetzigen schwarz-gelben Landesregierung soll er ab dem Schuljahr 2023/2024 auf 15 Kollegs ausgeweitet werdenden. Schließen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den zweijährigen Bildungsgang am Berufskolleg erfolgreich ab, werden sie ohne zusätzliche Aufnahmeprüfung direkt für das Studium für den Polizeivollzugsdienst zugelassen.

14. April 2022
Endlich! Einheitliche Dienstkleidung für Tarifbeschäftigte
Schutzkleidung bisher uneinheitlich
Foto: GdP NRW
Düsseldorf.
Steter Tropfen höhlt den Stein… Seit Jahren setzen sich GdP und PHPR für die Ausstattung der Tarifbeschäftigten mit angemessener Dienst- und Schutzkleidung ein. Denn seit Beginn des Maßnahmenpaketes der Landesregierung NRW im Jahr 2018 ist klar, dass für jährlich 500 neue Kolleg:innen neben einem ausgestatteten Arbeitsplatz auch Ausrüstung und Ausstattung bereitzustellen sind. Mit mehreren Erlassen hat das IM seither auf die Notwendigkeit von Schutzausrüstung und die Verpflichtung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen hingewiesen. Die erforderliche Ausstattung erfolgte in den einzelnen Behörden jedoch oftmals gar nicht oder nur unzureichend. Dies lässt sich auf die schleppende Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen und auf die dezentrale und uneinheitliche Beschaffung zurückführen. Die Ausstattung der Tarifbeschäftigten ist bisher also abhängig von den jeweiligen behördeninternen Ressourcen.
Erkennbarkeit ist dringend notwendig
Ergänzend zu einer bisher individuell vorhandenen Schutzkleidung sollen nun alle Tarifbeschäftigte „in einer öffentlich erkennbaren, polizeinahen Verwendung“, also insbesondere zusammen mit uniformierten Beamten oder alleine in Einsatzfahrzeugen, mit Dienstkleidung ausgestattet werden. Die Erkennbarkeit als Polizeibeschäftigte ist hier von besonderer Bedeutung. Insgesamt wurden bisher rund 1700 Beschäftigte mit Ausstattungsbedarf an einer einheitlichen Dienstkleidung aus den Direktion GE, V, ZA, K, PÖA und LAFP gemeldet.
Die GdP begrüßt diesen Schritt, denn die Dienstkleidung vermittelt das Gefühl von Zugehörigkeit und Wertschätzung und verschafft in der Außenwirkung Respekt.
Weitere Lücken im Arbeitsschutz schließen
Dennoch herrscht noch immer ein Flickenteppich bei der individuellen Schutzausstattung vor. Die GdP fordert mehr personelle Ressourcen für die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen, eine landeszentrale Beschaffung über das LZPD und die Ausgabe über die Polizeibekleidungscenter, wie es auch bei den Polizeibeamten Standard ist.

07. April 2022
Landtag beschließt Gesetz zur Einführung von Langzeitarbeitskonten
Kritikpunkte der GdP bleiben unberücksichtigt
Foto: Georg Wessel/GdP
Düsseldorf.
Seit fast zwei Jahren laufen die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften zur Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten (LAK). Gestern wurde das hierfür erforderliche Gesetz beschlossen – gerade noch rechtzeitig vor den Landtagswahlen. Leider werden die Kritikpunkte, die die GdP gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften immer wieder vorgetragen hat, nicht berücksichtigt. Besonders enttäuschend ist, dass für eine Nutzung der Konten die „freiwillige“ Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 44 Stunden erforderlich ist. So steigert man die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht! Die GdP hatte seit Anbeginn des Prozesses die Verknüpfung der LAK mit einem Einstieg in die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit gefordert.
Altstundenproblematik nicht gelöst
Ein weiterer großer Kritikpunkt bleibt, dass die Langzeitarbeitszeitkonten in der nun beschlossenen Form nicht dazu führen werden, die Jahr für Jahr wiederkehrende Problematik der Verjährung der Mehrarbeitsstunden unserer Kolleg:innen zu lösen. Hierfür sind die Einbringungsmöglichkeiten bei der Einrichtung der Konten zu restriktiv. Das einzahlbare Stundenguthaben wird hier auf lediglich 122 Stunden gedeckelt. Damit wird sich bei vielen Kolleg:innen auch in Zukunft jährlich die Frage des Verzichts auf die Einrede der Verjährung stellen .
Langzeitarbeitskonten ohne Anpassungen unbrauchbar
Als Grundidee gut gestartet, ist die nun beschlossene Ausgestaltung der Langzeitarbeitszeitkonten enttäuschend. Insbesondere die geforderte Erhöhung der Wochenarbeitszeit zur Nutzung der Konten ist dem öffentlichen Dienst gegenüber ein verheerendes Signal. Auch die Frage, wie die unmittelbare Umsetzung für unsere Kolleg:innen des Tarifbereichs erfolgen soll, ist nicht abschließend geklärt. Zwischenzeitlich zeigt sich allerdings, dass auch die Politik erkannt hat, ihr Ziel mit dem aktuellen Gesetz verpasst zu haben. Die GdP wird nach der Landtagswahl in intensive Gespräche einsteigen, um das Projekt Langzeitarbeitszeitkonten noch zu retten und eine zielführende Lösung speziell für die Anforderungen der Polizei NRW zu erreichen.

05. April 2022
Pressemitteilung
Macht krimineller Clans ist noch lange nicht gebrochen
GdP-Foto: Archiv
Düsseldorf.
Die GdP begrüßt die unter enormen Kräfteeinsatz erzielten ersten Erfolge bei der Bekämpfung von der Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen. „Die Macht krimineller Familienzirkel ist aber noch lange nicht gebrochen“, mahnte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz anlässlich des heute vom NRW-Innenministerium vorgestellten neuen Lagebildes.
Die 5462 von kriminellen Clanmitgliedern begangenen Straftaten (-5,8%) sind aus Sicht der GdP alles andere als ein Grund zur Entwarnung. Sorgen bereiten nach wie vor die Drogenkriminalität, Glücksspiel, Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – wie überhaupt das insgesamt breite illegale Betätigungsfeld.
„Die Clans sind kriminelle Allrounder“, sagt Maatz. Sie seien immer auf der Suche nach neuen illegalen Einnahmequellen. In Zeiten der Corona-Pandemie zum Beispiel hatten sie auch Impfpass-Fälschungen für sich entdeckt. „Für die Bekämpfung krimineller Clans brauchen wir einen langem Atem“, ist Maatz überzeugt.
Der polizeiliche Schwerpunkt müsse nach der Landtagswahl im Mai fortgesetzt. Dafür brauche man entsprechendes Personal – aber eben auch erweiterte polizeiliche Mittel gerade bei der so wichtigen Abschöpfung von mutmaßlich illegal erworbenem Vermögen. „Hier brauchen wir dringend eine Umkehr der Beweislast“, drängt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende.
Clanmitglieder, die in dicken Villen wohnen und teure Autos fahren, obwohl sie angeblich nur Hartz IV beziehen, müssten belegen, dass das Vermögen legal erworben wurde. „Italien macht es vor: Dort gilt das bei Mafia-Ermittlungen schon seit vielen Jahren“, sagt Maatz. Bei der Abschöpfung von Clanvermögen gebe es noch viel Luft nach oben: „Das ist der Punkt, an dem wir die Kriminellen am härtesten treffen."

29. März 2022
Amtsangemessene Besoldung und KDP: Landesregierung beschließt umfassendes Gesetzespaket
Foto: Sven Vüllers/GdP
Kurz vor den Landtagswahlen hat die Landesregierung ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Defizite bei der amtsangemessenen Besoldung behoben werden sollen. Die vorgestellten Lösungen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Folgende gesetzliche Regelungen wurden beschlossen:
Abschaffung der Kostendämpfungspauschale
Wie bereits im Januar angekündigt, wird in NRW die Kostendämpfungspauschale (KDP) rückwirkend zum 01.01.2022 abgeschafft. Damit hat die monatelange Hängepartie ein Ende, bei der verschiedene Versorgungsträger unterschiedlich mit der geplanten Abschaffung der KDP umgegangen sind. Während einige Behörden auf die Einbehaltung der Pauschale verzichtet haben, zog bspw. das LBV die Pauschalen in diesem Jahr noch ein. Die einbehaltenen Pauschalen werden jetzt erstattet. Ein Widerspruch/Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Umsetzung der Rechtsprechung zur verfassungsgemäßen Alimentation
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzespakets ist die Anpassung der Besoldung der Beamt:innen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die wichtigste Änderung ist die Abschaffung der Erfahrungsstufen 1 und 2 in den Besoldungsgruppen A 5 - A 10. Die Nachzahlungen hierzu sollen mit den Juni-Bezügen erfolgen.
Weiter wird für den Zeitraum zwischen Januar und November 2022 ein ortsbezogener Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gezahlt. Dieser richtet sich nach der Mietstufe des Hauptwohnsitzes und wird als Gesamtbetrag mit den Dezember-Bezügen ausgezahlt. Ab Dezember 2022 wird der Ergänzungszuschlag dann in den regulären Familienzuschlag integriert.
Eine Übersicht über die Zuschläge enthält die Anlage zu diesem Flugblatt. In welcher Mietenstufe sich euer Wohnort befindet, erfahrt ihr bspw. unter: https://www.wohngeld.org/mietstufe/nordrhein-westfalen.html
GdP-Position: Genaue Prüfung der Regelungen erforderlich
Die nun beschlossenen Maßnahmen enthalten positive Ansätze. Ob das Gesamtpaket aber ausreicht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig zu erfüllen, werden wir genau prüfen. Auch die Frage der sogenannten Altfälle bleibt für den Moment weiter offen. Auch hier werden wir uns für eine schnelle und zielführende Lösung im Sinne unserer Kolleg:innen einsetzen.

24. März 2022
GdP diskutiert mit den Regierungsparteien über Stärkung der Tutoren
Foto: Sven Vüllers/GdP
Bei der Ausbildung der Nachwuchspolizisten spielen die Tutoren eine zentrale Rolle. Sie sorgen dafür, dass die angehenden Kommissarinnen und Kommissare in den Praktikaphasen während des Studiums nicht nur einen tiefen Einblick in den Polizeialltag bekommen, sondern auch auf das Beherrschen komplexer Einsatzlagen vorbereitet werden. Trotzdem ist die Anerkennung, die die Tutoren in den Polizeibehörden für ihre Arbeit bekommen, gering. Die GdP will das ändern und hat deshalb mit führenden Vertretern der beiden Regierungsparteien in NRW, CDU und FDP, über ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Tutoren bei der Polizei diskutiert.
Teilnehmer des intensiven Gedankenaustauschs waren neben den innenpolitischen Sprechern von CDU und FDP, Christos Katzidis und Marc Lürkbe, auch die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen und Christof Raschke. In einem dreiseitigen, von einer Arbeitsgruppe entwickelten Positionspapier, das GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens und seine Vorstandkollegen Patrick Schlüter, Michael Maatz und Markus Robert zu dem Gespräch mitgebracht haben, fordert die GdP, dass die Tutoren für ihre oft nicht einfache, zeitintensive Tätigkeit in anderen Bereichen entlastet werden. Handlungsbedarf sieht sie GdP auch bei der Fortbildung der Tutoren. Die Übernahme der Tutorentätigkeit soll zudem zwingend als Baustein in die alle drei Jahre stattfindende Beurteilungsrunde einfließen. Die GdP macht sich außerdem dafür stark, dass die Tutorentätigkeit mit einer Prämie honoriert wird.
Weiteres Thema des Gedankenaustauschs war die Frage, wie die von der Landesregierung angekündigten Langzeitkonten bei der Polizei attraktiver gestaltet werden können. Die Vertreter von CDU und FDP zeigten sich den Vorschlägen der GdP gegenüber grundsätzlich offen.

23. März 2022
Gesetz für Corona-Einmalzahlung beschlossen, „Härtefälle“ fallen hinten über
Foto: Sven Vüllers/GdP
Bereits mit den Bezügen für den März hat die Landesregierung die Corona-Einmalzahlung als „Abschlag“ zur Auszahlung gebracht. Heute wurde im Nachgang hierzu die erforderliche Rechtsgrundlage für die Zahlung beschlossen. Die Landesregierung ist hier entgegen der Kritik der GdP bei der starren Stichtagsregelung geblieben. Nach dieser Regelung ist für die Gewährung der Einmalzahlung entscheidend ob und in welchem Umfang am 29.11.2021 ein Arbeits-/Dienstverhältnis bestanden hat.
Kritik: Belastungsphase soll honoriert werden, flexible Lösung überfällig
Die beschlossene Regelung führt – neben anderen Kritikpunkten wie die völlige Außerachtlassung unserer Pensionär:innen – dazu, dass viele Kolleg:innen leer ausgehen, weil sie den Stichtag oftmals nur um wenige Tage verpassen. Beispielhaft seien hier genannt:
Kolleg:innen, die zum 01.11.2021 in den wohlverdienten Ruhestand eintreten, gehen leer aus. Hintergrund ist, dass in diesen Fällen am 29.11.2021 kein aktives Dienstverhältnis mehr besteht.
Kolleg:innen, die eine Teilzeit im Blockmodell versehen und sich in der aktiven Phase befinden, erhalten die Einmalzahlung nur anteilig. Dies liegt daran, dass trotz realer Vollbeschäftigung formal einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen wird.
Ebenso verhält es sich bei Kolleg:innen, die innerhalb der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen. Soweit diese Phase zum 01.11.2021 begonnen hat, besteht nur anteiliger Anspruch auf die Einmalzahlung. Der Zeitraum zuvor bleibt unberücksichtigt.
GdP-Position: Härtefallregelung unvermeidbar
Hintergrund der Corona-Einmalzahlung war es, die besonderen Belastungen unserer Kolleg:innen in der Pandemiephase auszugleichen. Diese haben über einen Zeitraum von mittlerweile zwei Jahren ihre eigene Gesundheit riskiert, um die Sicherheit der Bürger:innen in unserem Lande sicherzustellen und tun dies noch immer. Mit der aktuellen Regelung bleibt dies allerdings regelmäßig aufgrund weniger Tage unberücksichtigt. Hier muss zwingend eine Härtefallregelung getroffen werden, um das Ziel des Gesetzes tatsächlich noch zu erreichen.

14. März 2022
Pressemitteilung
Anstieg der Drogentoten im Straßenverkehr erst der Anfang einer rasanten Entwicklung
Foto: Günter Jungmann/GdP
Düsseldorf.
Ohne eine massive Ausweitung der Verkehrskontrollen wird die Zahl der Verkehrstoten, die auf Fahren unter Drogeneinfluss zurückzuführen ist, in den kommenden Jahren sprunghaft steigen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit Blick auf die heute von Innenminister Herbert Reul (CDU) veröffentlichte Verkehrsunfallbilanz für 2021 hingewiesen. Laut Reul wurden im vergangenen Jahr alleine in NRW 20 210 Autofahrer von der Polizei wegen Drogenmissbrauchs aus dem Verkehr gezogen, das sind fast 4000 mehr als im Jahr zuvor. Elf Menschen haben durch Drogen am Steuer ihr Leben verloren, fünf mehr als 2020. Die GdP warnt deshalb vor den Plänen der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis.
„Wenn beispielsweise bei Kontrollen im Kreis Steinfurt 21 von 29 Blutproben Hinweise auf Cannabis-Missbrauch zeigen, bei fünf Spuren von Kokain sowie bei drei weiteren Spuren von Amphetaminen gefunden werden – dann ist das mehr als ein Warnsignal“, betont der stellvertretenden GdP-Landesvorsitzende Heiko Müller. „Sollte die Bundesregierung tatsächlich ihre Pläne zur Legalisierung von Cannabis umsetzen, wird der Drogenmissbrauch im Straßenverkehr regelrecht durch die Decke gehen“, warnt Müller. „Niemand wird sich dann mehr bewusst machen, dass der Konsum von Drogen kein Freizeit-Spaß ist, sondern dass er zu massiven Wahrnehmungs- und Handlungseinschränkungen führt, die im Straßenverkehr schnell tödlich sind.“
Handlungsbedarf sieht die GdP auch bei der Verhinderung von illegalen Autorennen. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der durch illegale Autorennen verursachten Verkehrsunfälle in NRW von 265 auf 384 gestiegen. Nach Erkenntnissen der GdP ist das aber nur die Spitze des Eisbergs, weil viele illegale Rennen unentdeckt bleiben. „Wir haben vor allen in den Großstädten hervorragende Leuchtturmprojekte, die zeigen, dass die Polizei der Raserszene nicht kampflos gegenübersteht, wenn sie das notwendige Personal bekommt, um dort aufzuschlagen, wo sich die Raser treffen. Aber es sind entschieden zu wenige Projekte“, sagt Müller. „Deshalb reicht es nicht, wenn Innenminister Reul davon spricht, dass die Polizei die Raser ohne Wenn und Aber bekämpft. Er muss ihr auch das Personal dafür geben.“

04. März 2022
Innenpolitiker versprechen weitere Stärkung der Polizei
Foto: Uschi Barrenberg/GdP
Fast drei Stunden haben sich in der Zeche Zollverein in Essen die innenpolitischen Sprecher von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Fragen der GdP zur Zukunft der Polizei gestellt. Bei der live über das Internet übertragenen Veranstaltung gab es in vielen Fragen ein erstaunlich großes Maß an Übereinstimmung – von der Verstetigung der Einstellungszahlen über das Bekenntnis zu besseren Aufstiegschancen bis zur Senkung der überlangen Arbeitszeit. Am Rande der Veranstaltung klang aber auch durch, dass viele der jetzt gemachten Versprechen angesichts der massiven Verwerfungen durch den Krieg in der Ukraine nach der Landtagswahl erst den Belastungstest bestehen müssen. Und es gab auch kontroverse Positionen, vor allem bei der Organisationsstruktur und bei der von der Landesregierung in den Sand gesetzten Attraktivitätsoffensive.
Die größte Übereinstimmung gab es bei der personellen Stärkung der Polizei. „Alle wollen die hohen Einstellungszahlen erhalten. Das ist alternativlos“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Marc Lürbke. „Es muss einen tatsächlichen Nettozuwachs geben“, ergänzte sein SPD-Kollege Hartmut Ganzke und nannte die Zielvorgabe von 45 000 – 50 000 Polizistinnen und Polizisten für NRW.
Auch die Zahl der Tarifbeschäftigten soll nach den Vorstellungen der Innenpolitiker weiter steigen – aber nicht als Ersatz für die Polizeivollzugsbeamten, sondern zu deren fachlicher Unterstützung. „Dass Tarifbeschäftigte in Polizeiuniformen gesteckt werden und dann Polizeiaufgaben übernehmen, wollen wir definitiv nicht“, stellte der innenpolitische Sprecher der CDU Dr. Christos Katzidis klar. In der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode hatte es entsprechende Überlegungen vor allem in Bezug auf das Polizeigewahrsam gegeben, was zu heftigem Widerspruch der GdP geführt hat.
Marc Lürbke erinnerte in der Diskussion zudem daran, dass die schwarz-gelbe Landesregierung in den letzten fünf Jahren auch deshalb 2500 zusätzliche Stellen im Tarifbereich geschaffen hat, um sofort zu einer Entlastung für die Polizistinnen und Polizisten zu kommen. Ihre Zahl soll nach den Vorstellungen der Innenpolitiker in den nächsten Jahren weiter steigen, verbunden mit einer besseren Bezahlung für ausgewiesene Experten. „Wir können keine Gehälter anbieten, die in der freien Wirtschaft nur ein Husten auslösen“, erklärte Hartmut Ganzke. „Spezialisten im Tarifbereich müssen in den höheren Dienst aufsteigen können“, forderte Christos Katzidis.
GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens stellte in der Diskussion noch einmal die Position der GdP klar. Die zusätzlichen Stellen im Tarifbereich werden von der GdP ausdrücklich begrüßt. „Aber es geht nicht nur um Masse, sondern auch um Klasse. Dazu gehören eine gute Bezahlung, um den Heldenklau zu verhindern, vernünftige Arbeitsplätze und eine Schutzausstattung“.
Verringerung der überlangen Arbeitszeit
Spannend war auch die Diskussion über die überlange Arbeitszeit bei der Polizei. In seinem Eingangsstatement zu dem Themenblock erinnerte Landesvorsitzender Michael Mertens daran, dass es bei der Polizei früher eine 38,5-Stunden-Woche gab. Finanziert auch über einen Gehaltsverzicht der Beschäftigten. 2003 ist die Arbeitszeit der Beamten in NRW von der damaligen rot-grünen Landesregierung einseitig auf 41 Stunden erhöht worden. Angeblich als temporäre Maßnahme. Auch mehrere Regierungswechsel haben daran bislang nichts geändert. Die GdP fordert deshalb, dass die Arbeitszeit der Beamten in einem ersten Schritt auf 39:50 Stunden reduziert wird, wie das bei den Tarifbeschäftigten gilt. Danach muss eine weitere Arbeitszeitverkürzung für die Beamten und die Tarifbeschäftigten folgen.
Dass hier massiver Handlungsbedarf besteht, wissen auch die Politiker. Hartmut Ganzke hat sich auf der GdP-Veranstaltung dafür ausgesprochen, dass die Arbeitszeit der Beamten in der nächsten Legislaturperiode schrittweise zurückzugefahren wird. Christos Katzidis bezeichnete es als frustrierend, dass die eigene Landesregierung sogar eine freiwillige Verlängerung der Wochenarbeitszeit ins Gespräch gebracht hat. Verena Schäffer, die innenpolitische Sprecherin der Grünen, wurde noch deutlicher: „Die Regierung hat bei der Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst gepatzt!“, sagte sie. Dass die Landesregierung trotz massiver Steuermehreinnahmen nicht an eine Reduzierung der 41-Stunden-Woche gegangen ist, sei ein Fehler!
Zulagen sollen erhöht werden
Auch bei der Forderung der GdP, die zum Teil schon seit 20 Jahren nicht mehr erhöhten Zulagen endlich auf ein akzeptables Niveau zu bringen und in Zukunft bei den Besoldungserhöhungen im gleichen Umfang zu erhöhen, gaben sich die Innenpolitiker selbstkritisch. Am weitesten gingen dabei die beiden derzeitigen Oppositionsparteien: Das Zulagenwesen müsse grundsätzlich angepasst und die Zulagen in Zukunft dynamisiert werden, sagte Verena Schäffer. Und Hartmut Ganzke antwortete auf die Frage, ob die Zulagen nicht angepasst werden müssen, mit einem schlichten aber klaren Ja!
Bewegung beim Deckelungsbeschluss
Auch bei der Langzeitforderung der GdP nach Aufhebung des Deckelungsbeschlusses, durch den die Zahl der Spitzenfunktionen im gehobenen Dienst seit zwei Jahrzehnten künstlich auf dem damals erreichten Stand eingefroren worden sind, gibt es Bewegung. „Eine Aufhebung des Deckelungsbeschlusses brauchen wir. Wir graben uns selbst das Wasser ab, wenn wir das nicht tun“, sagte FDP-Innenexperte Marc Lürbke.“ Und Verena Schäffer erinnerte daran, dass Fachkarrieren bei der Polizei absolut wichtig sind, vor allem bei der Kripo. Deshalb sei die Aufhebung des Deckelungsbeschlusses absolut wichtig.
Keine Übereinstimmung bei der Organisationsstruktur
Spannend war die Diskussionsrunde, zu der im zweiten Teil aus dem Saal und über das Internet Fragen an die Innenpolitiker gestellt werden konnten, auch bei strittigen Themen. Neben der Forderung der Grünen nach einer Wiedereinführung der Kennzeichnungspflicht und einer Abschaffung des Tasers gehörte dazu vor allem die Organisationsstruktur der Polizei. Die Grünen drängen schon seit langem darauf, dass die Zahl der Kreispolizeibehörden in NRW reduziert wird. Auf der Podiumsdiskussion der GdP bekamen sie dazu von den Vertretern der anderen drei Parteien eine deutliche Absage.

03. März 2022
Pressemitteilung
GdP fordert Ende der ungerechten 41-Stunden-Woche
Foto: Uschi Barrenberg/GdP
Düsseldorf/Essen.
Seit 2003 müssen die Beamten in NRW 41 Stunden in der Woche arbeiten – so lange, wie in keiner anderen Branchen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass die überlange Arbeitszeit in der kommenden Legislaturperiode endlich beendet wird. „In einem ersten Schritt muss die Arbeitszeit der Beamten auf die gleiche Wochenarbeitszeit reduziert werden, wie sie heute für die Tarifbeschäftigten gilt, also auf 39 Stunden und 50 Minuten. In einem weiteren Schritt muss die Arbeitszeit für alle Beschäftigten auf 35 Stunden sinken“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens heute in einer Diskussionsrunde der GdP mit den innenpolitischen Sprechern von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in der Zeche Zollverein in Essen.
Die GdP begründet ihre Forderung nach einer deutlichen Reduzierung der Arbeitszeit nicht nur damit, dass die 41-Stunden-Woche für die Beamten ungerecht ist, sondern auch mit den massiven Nachwuchsproblemen, die in den kommenden Jahren unweigerlich auf den gesamten öffentlichen Dienst zukommen. „Auch die Politiker wissen, dass die Zahl der Schulabgänger in den nächsten Jahren dramatisch sinken wird. Mit der Wiedereinführung des Abiturs nach neun Jahren wird sich der Wettbewerb um die besten Köpfe noch einmal verschärfen. Deshalb führt an einer deutlichen Reduzierung der Arbeitszeit kein Weg vorbei – egal, wie das Farbenspiel nach der Landtagswahl im Mai aussieht“, betonte Mertens in der Diskussionsrunde mit den Politikern.
Die GdP sieht alle Parteien in der Pflicht. „Eingeführt hat die 41-Stunde-Woche 2006 die damalige rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsidenten Peer Steinbrück (SPD). Aber inzwischen haben wir zwei CDU/FDP-geführte Landesregierungen erlebt, die an der unhaltbaren Situation nichts geändert haben. Deshalb sind im kommenden Landtag alle Parteien gefordert, die überlange Arbeitszeit endlich zu reduzieren. Sonst hat der öffentliche Dienst keine Zukunft“, mahnte Mertens.

02. März 2022
Pressemitteilung
Auch die übrigen Präsidien zügig nachbesetzen
Düsseldorf.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entscheidung der Landesregierung, die leitende Polizeidirektorin der Kreispolizeibehörde Mettmann, Ursula Tomahogh (55), zur Polizeipräsidentin in Hagen zu ernennen, ausdrücklich begrüßt. „Wir setzen uns seit langem dafür ein, dass die großen Polizeibehörden in NRW von Polizisten geführt werden, weil sie aus eigener Erfahrung wissen, was für eine erfolgreiche Polizeiarbeit wichtig ist. Dass mit der Ernennung von Ursula Tomahogh jetzt acht der 18 Polizeipräsidien von Polizistinnen und Polizisten geführt werden, stärkt die Arbeit der Polizei“, sagt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.
Zugleich hat die GdP Innenminister Herbert Reul (CDU) aufgefordert, jetzt auch über die Nachbesetzung der übrigen nur kommissarisch besetzten Polizeipräsidenten-Stellen zu entscheiden. Vordringlich ist aus Sicht der GdP die Nachbesetzung der Behördenleiterstelle in Duisburg, die seit dem Ausscheiden der früheren Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartels zum 30. Juni 2021 nicht besetzt ist. Weitere Entscheidungen stehen zudem in Bielefeld und Köln an – Köln ist die mitarbeiterstärkste Behörde bei der Polizei in NRW. Auch im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) ist die Funktion des Behördenleiters bereits seit mehr als vier Monaten unbesetzt. Das Ausschreibungsverfahren hat jetzt erst begonnen. Aus GdP-Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass die Nachbesetzung der Leitung einer Landesoberbehörde so lange auf sich warten lässt.
„Die Zurruhesetzung von Behördenleitern aus Altersgründen kommt nicht überraschend, die Termine sind lange im Vorfeld bekannt“, betont der GdP-Vorsitzende. Der Nachersatz müsse zeitnah erfolgen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Vakanzen - aus welchem Kalkül auch immer - hingenommen werden. "Die Behördenleiter haben großen Anteil, dass die Polizei in NRW erfolgreich arbeitet", sagt Mertens.

01. März 2022
„NRW hat die Wahl“:
Innenexperten von CDU, SPD, FDP und Grüne stellen sich den Fragen der GdP
Nur noch zweieinhalb Monate bis zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen: Wie wollen die Parteien auf die Herausforderungen für die Polizei reagieren? Bleibt es bei den derzeitigen Einstellungszahlen, geht der Personalaufbau weiter? Was wird für den Schutz der Einsatzkräfte getan? Wie steht es um die Digitalisierung?
„NRW hat die Wahl“ – unter diesem Motto stellen sich die Innenexperten von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am Donnerstag, 3. März, 10 Uhr, im Livestream den Fragen der GdP und ihrer Mitglieder. Der Stream ist über https://nrwhatdiewahl.streamingnow.de/ abrufbar. Dort können auch ab sofort schon Fragen an die Politiker hinterlegt werden.
An der Diskussion im Erich Brost-Pavillon auf der Zeche Zollverein in Essen nehmen teil:
- Dr. Christos Katzidis (CDU),
- Hartmut Ganzke (SPD),
- Marc Lürbke (FDP) und
- Verena Schäffer (Grüne).

20. Februar 2022
Pressemitteilung
Kriminalstatistik zeigt nur die halbe Wahrheit
Foto: Stephan Hegger/GdP
Düsseldorf.
Seit Jahren geht in NRW die Zahl der von der Polizei registrierten Straftaten zurück. Aber ein Rückgang der Kriminalstatik bedeutet nicht automatisch, dass die Menschen tatsächlich in größerer Sicherheit leben. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Vorfeld der morgen geplanten Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2021 durch Innenminister Herbert Reul (CDU) aufmerksam gemacht. Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden, fließen dort ebenso wenig ein, wie die in Zukunft zu erwartende Verlagerung der Kriminalität in neue Tätigkeitsfelder wie das Internet. Die GdP fordert deshalb, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik durch einen periodischen Sicherheitsbericht ergänzt wird.
„Natürlich freuen wir uns, dass der Innenminister morgen erneut über einen Rückgang der Straftaten in vielen Deliktfeldern berichten kann, aber es gibt auch Bereiche, in denen es zu deutlich mehr Kriminalität gekommen ist. Nämlich überall dort, wo die Polizei seit einiger Zeit genauer hinschaut, wie bei der Verfolgung des Kindesmissbrauchs“, erläutert GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens die Kritik der GdP an der fehlenden Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik. „Nur weil wir hier inzwischen deutlich mehr Ermittler einsetzen und moderne, auf die Verfolgung der Täter ausgerichtete spezielle IT-Programme nutzen, gelingt es uns, immer mehr Missbrauchsfälle zu entdecken und die Täter zu überführen“, erläutert Mertens die aktuellen Erfolge der Polizei.
Auch in zahlreichen anderen Deliktfeldern gibt ein ähnlich großes Dunkelfeld, bei dem die Straftaten bisher nur deshalb nicht in die Kriminalstatistik einfließen, weil sie der Polizei nicht bekannt werden. Das gilt insbesondere für den Bereich der Organisierten Kriminalität, für die Erpressung von Schutzgeldern, den bandenmäßig organisierten Wirtschafts- und Sozialhilfebetrug, für Rauschgiftdelikte und die Internetkriminalität.
Um die Sicherheit der Menschen nachhaltig zu verbessern, fordert die GdP deshalb neben einer Stärkung der Ermittlungsdienste die regelmäßige Erarbeitung eines periodischen Sicherheitsberichts, in den die Erkenntnisse der Kriminalitätsforschung einfließen, die bei der Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatik außen vor bleiben. „Die nächste Landesregierung muss den periodischen Sicherheitsbericht endlich einführen – egal wie das Farbenspiel nach der Landtagswahl aussieht“, sagt GdP-Vorsitzender Mertens. „Auch wenn der Innenminister dann ein Stück seiner Deutungshoheit verliert, weil die PKS nicht mehr länger der alleinige Maßstab bei der Bewertung der Kriminalitätsentwicklung ist."

17. Februar 2022
Pressemitteilung
Arbeitszeiten bei Großeinsätzen: GdP bekommt höchstrichterlich Recht
Foto: GdP
Leipzig/Düsseldorf.
Bei Großeinsätzen müssen die Bereitschaftszeiten der Polizei 1:1 als Arbeitszeit anerkannt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute höchstrichterlich in einem bereits seit acht Jahren laufenden Rechtstreit entschieden (Az.: BVerwG 2 C 5.21). Geklagt hatte ein Polizist aus Bochum, der 2011 und 2012 bei den Castor-Transporten im Einsatz war. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte den Beamten in allen drei Instanzen unterstützt.
Die Entscheidung hat eine enorme Tragweite. Tausende Beamte hatten seinerzeit die Atomtransporte gesichert, ohne dass die dadurch entstandenen Arbeitsstunden vollständig vergütet worden sind. Viele hatten dagegen mit Hilfe der GdP Widerspruch eingelegt. Sie bekommen jetzt einen nachträglichen Freizeitausgleich.
„Für uns steht fest: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Dass das höchste deutsche Verwaltungsgericht diese Auffassung heute noch mal ausdrücklich bestätigt hat, tut den bei den Castor-Transporten eingesetzten Polizisten gut. Die Einsätze weit weg vom eigenen Wohnort haben den Kollegen viel abverlangt. Dass sie dafür jetzt einen Ausgleich erhalten, ist mehr als gerecht!“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.
„Damit sind allerdings nicht alle Probleme bei der Bereitschaftspolizei gelöst. Auch wenn das Innenministerium inzwischen die Rechtsgrundlage zur Anerkennung der Bereitschaftszeiten geändert hat, gibt es nach wie vor häufig Konflikte über die Frage, welche Stunden der Bereitschaftszeit zugeordnet werden. Das muss sich nach dem heutigen Urteil ändern“, fordert der GdP-Vorsitzende.

03. Februar 2022
Aufruf zur Schweigeminute
Der Mord an einer Polizistin (24) und einem Polizisten (29) bei einer Verkehrskontrolle im Landkreis Kusel macht fassungslos und traurig. "Unsere Gedanken sind bei Yasmin Maria Bux und Alexander Klos: Sie sind zwei von uns. Ebenso denken wir an ihre Familien und Freunde und an die Kollegen vor Ort in Rheinland-Pfalz", sagt der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Michael Mertens. Die GdP NRW ruft deshalb für diesen
Freitag, 4. Februar, 10 Uhr zu einer landesweiten Schweigeminute
auf. Zeitgleich wird in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern auch der beiden Kollegen gedacht. Beteiligt Euch in Euren Dienststellen und Behörden an der Schweigeminute, haltet inne!
Um den Angehörigen zu helfen, hat die Polizeistiftung Rheinland-Pfalz ein Spendenkonto eingerichtet. Unter dem Stichwort "Kusel - zwei von uns" kann an die Polizeistiftung Rheinland Pfalz, Sparda-Bank Südwest, IBAN DE 15 5509 0500 0001 9899 79 gespendet werden

27. Januar 2022
Pressemitteilung
GdP dringt auf nachhaltige Veränderungen bei der Kriminalpolizei
Foto: Günter Jungmann/GdP
Düsseldorf.
Ohne eine nachhaltige personelle Stärkung, ein am Bedarf angepasstes Fortbildungskonzept und eine bessere technische Ausstattung kann die Kripo in NRW in Zukunft nur noch einen Teil der Straftaten verfolgen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem heute veröffentlichten Positionspapier zur Zukunft der Kriminalitätsbekämpfung aufmerksam gemacht. Die GdP dringt deshalb auf nachhaltige Veränderungen bei der Kriminalpolizei.
„Die Probleme bei der Kripo sind seit langem bekannt. Sie werden sich sogar noch verschärfen, weil immer mehr erfahrene Ermittler in Ruhestand gehen“, sagt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Trotzdem fehlt der Landesregierung bislang ein überzeugendes Konzept, wie die Arbeit der Kripo zukunftsfest gemacht werden kann.“
Entscheidend ist aus Sicht der GdP eine deutliche personelle Stärkung der Kriminalpolizei. Weil sich die Zahl der Polizistinnen und Polizisten kurzfristig nicht beliebig vermehren lässt, dringt die GdP auf eine verstärkte Einstellung von Fachleuten von außen, die die Ermittler entlasten können, z. B. bei der Auswertung von IT-Daten. „Kripobeamte lassen sich nicht eins zu eins durch Tarifbeschäftigte ersetzen, aber sie bringen in vielen Bereichen ein Fachwissen mit, das bei der Polizei dringend gebraucht wird“, betont Maatz.
In den vergangenen Jahren sind in NRW zwar zusätzliche Tarifbeschäftigte bei der Polizei eingestellt worden, das Innenministerium hat es bislang aber versäumt, ein detailliertes Handlungskonzept vorzulegen, wie die neuen Tarifbeschäftigten bei der Kripo eingesetzt werden sollen. „In vielen Polizeibehörden gibt es für die Experten noch nicht einmal genügend Schreibtische und PCs, so dass ihre Entlastungswirkung verpufft“, berichtet Maatz.
Auch bei der Fortbildung der Kriminalbeamten sieht die GdP massiven Nachholbedarf. „Die Arbeit bei der Kripo ist hoch spezialisiert. Das gilt nicht nur für die Internetkriminalität, und die Organisierte Kriminalität, sondern auch für die Verfolgung von Massendelikten wie dem Wohnungseinbruch. Trotzdem müssen Polizisten oft jahrelang warten, bis sie einen Fortbildungsplatz für ihr Spezialgebiet bekommen.
Handlungsbedarf sieht die GdP zudem beim Image der Kriminalpolizei. „Die Kripo ist eines der spannendsten Arbeitsbereiche bei der Polizei. Trotzdem geschieht viel zu wenig, um die angehenden Polizisten für die Kripo zu begeistern“, kritisiert Maatz. „Das ließe sich mit gutem Willen sofort ändern“, ergänzt er.
"Zukunft der Kriminalitätsbekämpfung" zum Download

24. Januar 2022
Bildungsseminare – Umzug ins Digitale
Weil die Corona-Zahlen immer mehr nach oben gehen, bleiben bis Ende März alle Präsenz-Seminare des Landesbezirks ausgesetzt. Verzichten auf Bildung muss deshalb aber niemand, denn auch 2022 bietet die GdP ihren Mitgliedern wieder eine ganze Reihe von Online-Seminare an. Los geht’s am 10. und 11. Februar mit eine zweitägigen Seminar zur Rolle der Polizei im Nationalsozialismus. Weitere Online-Seminare gibt’s zu den Themen Rhetorik, Selbstmarketing für Frauen, Vorbereitung auf den Ruhestand und Gesunde Ernährung im Berufsalltag.
Die Anmeldung zu den online-Seminaren erfolgt über die Bildungsseite des Landesbezirks: www.gdp-nrw.de, unter dem Stichwort „Bildung digital“ oder per Email unter bildung@gdp-nrw.de. Neben den von vorneherein im Online-Format geplanten Seminaren werden dort in den nächsten Wochen nach und nach auch alle Bildungsangebote eingestellt, die wegen der Corona-Krise vom Präsenz- ins Digitalformat umziehen.
Zusätzlich zu den online-Seminaren bietet die GdP für ihre Mitglieder auch online-Kurse (Videos) an, die zeitunabhängig abrufbar sind. Einfach unter gdp-bildung.de den gewünschten online-Kurs anklicken, mit dem Mitglieder-Login anmelden und loslegen.

12. Januar 2022
Pressemitteilung
Betreuungskonzept der Ermittlungsgruppe Berg muss zum Standard werden
Foto: Stephan Hegger/GdP
Köln/Bergisch Gladbach.
26 Monate nach ihrer Gründung hat das Polizeipräsidium Köln heute die Ermittlungsgruppe Berg aufgelöst, die nach dem Bekanntwerden der ersten Missbrauchsfälle an Kindern in Bergisch Gladbach gegründet worden war. Zeitweise waren dort mehr als 350 Kripobeamte eingesetzt. Mehr als 400 mutmaßliche Sexualstraftäter wurden identifiziert und zum Teil bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) führt den Erfolg der Ermittlungsgruppe Berg auch auf das dort entwickelte Betreuungskonzept für die bei der Aufklärung eingesetzten Polizistinnen und Polizisten zurück und fordert, dass es bei ähnlichen Verfahren zum Standard wird.
„Niemand hat beim Bekanntwerden der ersten Fälle in Bergisch Gladbach damit gerechnet, auf welches Ausmaß an schwerstem Kindesmissbrauch wir stoßen werden. Die ständige Konfrontation mit den brutalen Missbrauchsszenen hat die Mitglieder der Ermittlungsgruppe oft an die Grenze des persönlich gerade noch Ertragbaren gebracht, häufig sogar darüber hinaus“, betont GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Deshalb war es wichtig, dass für die Ermittlungsgruppe frühzeitig ein umfassendes Betreuungs- und Schutzkonzept entwickelt worden ist, damit alle bei der Aufklärung Beteiligten zum Beispiel sofort ihre Arbeit unterbrechen konnten, wenn die Flut der Bilder nicht mehr zu ertragen war.“
Die Missbrauchsskandale von Bergisch Gladbach, Münster und Lügde werden keine Einzelfälle bleiben. Die GdP fordert deshalb, dass das in der Ermittlungsgruppe Berg entwickelte Betreuungskonzept für die mit der Aufklärung befassten Ermittlerinnen und Ermittler auch bei anderen vergleichbaren Fällen genutzt wird. Dazu gehört auch, dass die von Innenminister Reul (CDU) immer wieder versprochene Zulage für die Ermittler im Bereich Kinderpornografie endlich an alle beteiligten Ermittlungskräfte ausgezahlt wird. „Dass ausgerechnet die Vernehmer, die die traumatisierten Missbrauchsopfer befragen müssen, davon ausgenommen werden, ist ein Skandal“, kritisiert der GdP-Vorsitzende. „Reul muss hier endlich liefern, statt sich ständig hinter angeblich fehlenden Haushaltsmitteln zu verstecken.“

12. Januar 2022
GdP erreicht Abschaffung der Kostendämpfungspauschale
Vorgaben zur verfassungsgemäßen Besoldung werden umgesetzt
Foto: Thomas Vesper/GdP
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket reagiert die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung von Beamt:innen. Das Gericht hatte im Mai 2020 festgestellt, dass die Besoldung in dem entschiedenen Fall nicht mehr den verfassungsmäßigen Anforderungen entspricht. Die GdP hat im Anschluss hieran gemeinsam mit dem DGB die Landesregierung aufgefordert, die Anforderungen des Urteils zeitnah auch in NRW umzusetzen.
Langer Atem zahlt sich aus: KDP wird abgeschafft!
Teil der angedachten Maßnahmen ist dabei die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Diese stellte insbesondere für unsere pensionierten Kolleg:innen eine erhebliche finanzielle Belastung dar, da sie jährlich anfiel. Aber auch Kolleg:innen, deren Kinder über eine private Krankenversicherung abgesichert sind, profitieren von der Streichung der Pauschale. Mit der Abschaffung würde eine langjährige Forderung der GdP umgesetzt werden (s. angehängte Info aus 2019!). Je nach Stufe der Kostendämpfungspauschale bedeutet das eine Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro, und das jedes Jahr!
Ausblick: Genaue Prüfung des Gesamtpakets unverzichtbar
Mit kurzen Stellungnahmefristen baut die Landesregierung künstlich Druck auf, der nicht erforderlich gewesen wäre. Die GdP hatte bereits seit der maßgeblichen Rechtsprechung vor 18 Monaten mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet. Wir werden die Zeit dennoch nutzen, um zu prüfen, ob die Maßnahmen den Interessen unserer Kolleg:innen entsprechen und ob noch Anpassungsbedarf besteht.
GdP-BeamtenNews vom 04.12.2019 zum Download

05. Januar 2022
Gemeinsame Pressemitteilung
DGB NRW: Gewerkschaften und Landesregierung vereinbaren Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte in NRW
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst wird auf die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30.09.2023 zeit- und wirkungsgleich übertragen. Darauf haben sich heute bei einem Spitzengespräch die Gewerkschaften und die Landesregierung geeinigt. Ab dem 1. Dezember 2022 bedeutet das eine Steigerung von 2,8 Prozent der Besoldung und der Versorgungsbezüge. Darüber hinaus werden die monatlichen Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und -Referendare zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro angehoben. In Übertragung des Tarifvertrages für die ersten 14 Monate, vom 1. Oktober 2021 bis 30.11.2022, wird eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung an die Besoldungsempfänger in Höhe von 1300 Euro geleistet. Für Anwärter sowie Rechtsreferendare beträgt die Sonderzahlung 650 Euro.
„Wir begrüßen es, dass die Landesregierung zum Jahresbeginn das Gespräch mit uns gesucht hat und es gelungen ist das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Als enttäuschend bewerten wir dagegen, dass die Pensionäre in NRW für die ersten 14 Monate leer ausgehen“, kommentiert Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW. „Weiterhin ist keine Vereinbarung zur Reduzierung der Arbeitszeit von 41 Stunden und der Dynamisierung der Zulagen geschlossen worden. Die Landesregierung muss endlich aufwachen und verstehen, dass der Öffentliche Dienst eine Schlüsselposition in der Transformation spielt und keinesfalls die Spardose der Landesregierung ist.“
„Heute ist ein guter Tag für die Beamtinnen und Beamten in NRW“, so Frank Bethke, stellvertretender Landesleiter von ver.di NRW. „Das Ergebnis ist auch ein wichtiges Signal an die jungen Kolleginnen und Kollegen, den öffentlichen Dienst für sie wieder ein Stück attraktiver zu machen. Uns war es wichtig, für die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger strukturell ein analoges Ergebnis zu erreichen. Nur mit einem attraktiveren öffentlichen Dienst können wir den demografischen Herausforderungen im öffentlichen Dienst in NRW positiv begegnen!“
"In der Politik herrscht noch immer das Bild eines gut bezahlten öffentlichen Dienstes vor. Mit der Realität hat das nichts zu tun“ so Michael Mertens, Vorsitzender der GdP NRW. „Bei der Polizei sind die Zulagen für die besonderen Belastungen ein fester Einkommensbestandteil. Werden sie eingefroren, führt das zu einem unmittelbaren Gehaltsabbau. Und die 41-Stunden-Woche ist eine Zumutung. Die Landesregierung weiß das, tut aber nichts. Sie schadet damit unserem Land."
„Die Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen begrüßen wir“, so Ayla Celik, Vorsitzende der GEW NRW. „Es ist schön, nicht nur in Neujahrsansprachen den Beschäftigten zu danken. Anerkennung zeigt sich unter anderem in Tarifrunden. Diese Anerkennung den Beschäftigten gegenüber ließen die Arbeitgeber mit ihrer Blockadehaltung vermissen. Das hat die Tarifrunde lange erschwert.“

04. Januar 2022
Pressemitteilung
GdP gewinnt fast 10 000 Mitglieder hinzu
Foto: Holger Dumke/GdP
Düsseldorf.
Im vergangenen Jahr waren in NRW 46 009 Beschäftigte der Polizei Mitglied der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Das sind 1200 Mitglieder mehr als im Jahr zuvor. Innerhalb der letzten zehn Jahre liegt der Zuwachs sogar bei fast 10 000 zusätzlichen Mitgliedern. Die GdP organisiert Polizistinnen und Polizisten, Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamtinnen und –beamte der Polizei.
Der enorme Mitgliederzuwachs der GdP macht deutlich, dass Gewerkschaften auch in politisch schwierigen Zeiten attraktiv sind, wenn sie sich konsequent für die Interessen der Beschäftigten einsetzen. „Wir kümmern uns nicht nur um die Sicherheit der Bürger, sondern setzen uns auch für faire Arbeitsbedingungen bei der Polizei ein. Das zahlt sich aus“, fasst GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens das Erfolgsrezept zusammen. Gerade in Pandemiezeiten hat sich aktuell wieder gezeigt, wie wichtig eine starke Gewerkschaft für den Arbeitsschutz ist.
In der Vergangenheit hat die GdP immer wieder auf Missstände bei der Polizei hingewiesen, wie die völlige Arbeitsüberlastung in einzelnen Arbeitsbereichen, die unzureichenden Aufstiegschancen und die Mängel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. „Das werden wir auch in Zukunft mit Nachdruck machen und dabei Konflikte mit den Behördenleitern und dem Innenministerium nicht scheuen, wenn das nötig ist“, kündigt GdP-Vorsitzender Mertens an.
Zu den Themen, die die GdP in diesem Jahr angehen wird, gehört auch die Reduzierung der überlangen Arbeitszeit bei der Polizei. Polizisten müssen in NRW 41 Stunden in der Woche arbeiten, obwohl die überlange Arbeitszeit zu massiven Gesundheitsschäden führt. „Die 41 Stunden müssen endlich weg! Ministerpräsident Wüst muss bei der Arbeitszeit endlich liefern, wenn der öffentliche Dienst eine Zukunft haben soll“, betont der GdP-Vorsitzende.

 
 
 
 
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