Stärke. Schutz. Kompetenz.

GdP. Drei Buchstaben - ein Markenzeichen. In der Polizei. In der Öffentlichkeit. In der Politik. In den Medien.

Die GdP genießt als Stimme der Polizei bundesweites Ansehen. Weil sie Klartext spricht, den Finger in die Wunde legt. Dabei ist sie politisch unabhängig. Keine Frage, dass die GdP zu einem wichtigen Teil des Berufslebens wird. Noch mitgliederstärker mit Dir.

Groß gemacht hat die GdP der Einsatz vor Ort: Die Nähe zu den Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen. Also: Kurze Wege statt komplizierte Abläufe. Offene Ohren für Deine Anliegen. Lebensnahe und praxisnahe Hilfe.

Wir sind eine Gewerkschaft, die einzig und allein Beschäftigte mit Polizeiaufgaben vertritt. Und niemand anderes. Das ist ein zentraler Wert in unserem Selbstverständnis.

 
Schutz - für Profis im Beruf.

Plötzlich und unerwartet gibt es ein ganz ernstes Problem. Dann trägt man nicht nur eine (oft schwere) Verantwortung, sondern muss sich auch noch verantworten - vor Gericht. Bei Prozessvertretung und Übernahme der Gerichtskosten bei Streitfällen, die sich aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis ergeben. Beispielsweise, wenn es um Schadenersatzforderungen geht oder bei Wegeunfällen.

Unser Schutz stimmt. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nur bei uns. Wir bewegen die Dinge zum Besseren.

Wie gut, dass es die GdP gibt. Sie sorgt für Schutz und Sicherheit im Polizeiberuf.

Die Aufgaben wachsen: Kompetenz ist gefragt.

Die Aufgaben und Einsatzfelder der GdP sind im Laufe der Zeit immer anspruchsvoller und komplexer geworden.

Mitgliedernähe ist und bleibt unser oberstes Prinzip. Deshalb ist die Gewerkschaft der Polizei vor Ort präsent - mit sachkundigen Ansprechpartnern, die den Kolleginnen und Kollegen Rat und Rückenstärkung geben. In jeder Dienststelle. In jeder Behörde.

Darauf basiert unsere Kompetenz. Wir wissen, wovon wir reden, daraus resultiert unser Erfolg. Ein Erfolg, der letztlich dem einzelnen Mitglied zugute kommt.
 
Souverän auf Nummer sicher gehen:

 

Unsere Leistungen

Persönliche Interessen brauchen eine starke Basis. Denn diese gibt Sicherheit.Die Interessen im Beruf können nur gemeinsam vertreten werden. Im Verbund mit Deinen Kolleginnen und Kollegen - in einer starken Gemeinschaft: unserer GdP. Denn wir haben es letztlich immer nur mit einem Arbeitgeber zu tun - der dem einzelnen gegenüber in einer denkbar starken Position ist - dem Staat.Im Alleingang läuft wenig.Deshalb: Mit der GdP bist Du auf der sicheren Seite.  

 

Berufsrechtsschutz 

Polizeibeamte, Beschäftigte (Beamte, Angestellte und Arbeiter) sind aufgrund ihrer hohen Verantwortung besonderen Gefahren ausgesetzt. Wo viel Verantwortung getragen werden muss und Entscheidungen getroffen werden, entstehen Konflikte. Diese können oft nur mit fachlicher Hilfe geleistet werden. Recht haben und Recht bekommen sind allerdings bekanntermaßen nicht immer dasselbe. Die GdP lässt die Polizeibeschäftigten dabei nicht alleine. Wir unterstützen sie bei ihren Bemühungen, in dienstlichen Angelegenheiten Recht zu bekommen.

Unsere Gewerkschaft der Polizei sorgt für eine solide Grundlage, um die Ansprüche unserer Mitglieder zu vertreten. Wir begleiten sie bei der Beratung, außergerichtlichen Verfahren und Prozessvertretung.

Die Gewerkschaft der Polizei ist für ihre Mitglieder da, wenn es um Streitigkeiten in folgenden Rechtsgebieten geht:

Disziplinarverfahren

  • setzen keinen dienstlichen Zusammenhang voraus

Verwaltungsstreitverfahren, z. B.

  • Beurteilungen
  • Beförderungen
  • Versetzungen
  • Freie Heilfürsorge
  • Besoldung

Arbeitsrechtsverfahren, z. B.

  • Ein- und Höhergruppierungen
  • Kündigungsschutz
  • Urlaubsansprüche

Sozialverfahren

  • Schwerbehindertenrecht

Zivilverfahren

  • Schmerzensgeldansprüche
  • Wegeunfälle

Strafverfahren

  • z. B. Körperverletzung im Amt

Im Arbeits- und Sozialrecht übernimmt die Rechtsschutz GmbH des DGB die Vertretung. Bei Disziplinarverfahren steht den GdP-Mitgliedern ein flächendeckendes System eigener Disziplinarbevollmächtigter zur Seite.

Wenn nötig, begleiten wir die Betroffenen durch alle Instanzen. Denn wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Und das ist uns viel wert.

Der Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei wird sachkompetent von Experten - ohne Einschaltung einer Versicherung - unmittelbar gewährt. Er wird allein von Mitgliedsbeiträgen aller organisierten GdP-Mitglieder finanziert. Das Innenministerium NRW empfiehlt diese persönliche Vorsorge, da die Risiken des Polizeiberufs nicht allein schutzlos getragen werden können. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.Die GdP hilft als starke Gemeinschaft. Denn nur dadurch, dass viele Einzelne eine große Gemeinschaft bilden, können wir diese umfassende Leistung anbieten.

Rechtsschutzbroschüre zum Download


Krankenversicherungs-Anwartschaft für Anwärter/-innen in der Ausbildung 

Die Krankenanwartschaftversicherung ist während der Dauer der Ausbildung im GdP-Mitgliedsbeitrag enthalten. Vertragspartner ist die Signal-Krankenversicherung a. G., mit der die GdP einen Rahmenvertrag im Interesse der Mitglieder geschlossen hat.

Ein Anspruch auf kostenfreie Heilfürsorge der Polizei NRW besteht für den Anwärter/die Anwärterin. Sie beinhaltet insbesondere die ambulante ärztliche Versorgung und die stationäre Unterbringung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer.

Die kostenlose Heilfürsorge entfällt jedoch:


  • bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit wegen Krankheit bzw. Unfall


  • nach Beendigung einer 3-jährigen Elternzeit und bei Wegfall der Bezüge oder dem Ausscheiden aus dem Dienst


  • bei Pensionierung

Dann steht jede/r Beamtin/Beamte zunächst einmal ohne Krankenversicherungsschutz da. Folgen daraus wären unkalkulierbare Kosten.

 

Welche Vorteile bietet die Krankenanwartschaftversicherung?

Mit einer Anwartschaftversicherung ist der Einstieg in eine Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung gewährleistet.*

Es wird dringend empfohlen diese Versicherung nach der Ausbildung weiterzuführen. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass durch das GdP-Mitglied spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Ausbildung ein entsprechender Antrag auf Fortführung bei der Signal-Krankenversicherung a. G. gestellt wird.

Informationen - auch zur Krankenversicherung für GdP-Angehörige - erteilt die

Polizei-Versicherungs AG (Signal Iduna Gruppe)

Gudastr. 9

40625 Düsseldorf

Tel.: 0211/29 10 172

Fax: 0211/29 10 168

* Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftversicherung.


Unfallversicherung

Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied auch gegen Unfall versichert. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit mit folgenden Summen:


  • 3.000 € für den Todesfall


  • 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %


  • 9.000 € bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten


  • 5.000 € Bergungskosten


  • 5.000 € kosmetische Operationen


  • 500 € Kurkosten/Rehakosten

Die PVAG-Unfallversicherung bietet selbstverständlich auch die Möglichkeit einer Aufstockung der im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Unfallversicherung an. Ehepartner sowie Kinder und Enkel können ebenfalls preiswert versichert werden (Gruppennachlass bis 15 %), zusätzlich 5 % Beitrags-Nachlass für GdP-Mitglieder.


Zusatzschutz bei GdP-Rentenvertrag

Für GdP-Mitglieder sowie deren Ehe-/Lebenspartner, die einen GdP-Rentenvertrag bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen haben, bestehen folgende Zusatzleistungen:


  • 20.000 € bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten


  • 7.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 % (Vollinvalidität 17.500 €)


  • 5.000 Bergungskosten


  • 5.000 € kosmetische Operationen


  • 500 € Kurkosten/Rehakosten

Diensthaftpflicht-Regressversicherung


Schutz vor Rückgriffs-Haftpflichtansprüchen des Staates

Im GdP-Mitgliedsbeitrag enthalten ist eine Diensthaftpflicht-Regressversicherung für Polizeibeschäftigte. Es gelten folgende Deckungssummen:


  • 3.000.000 € bei Personen- und Sachschäden, auch bei Besitz und außerdienstlichem Führen von Schusswaffen


Außerdienstliches Führen und Besitzen von Schusswaffen und Waffen ist mitversichert, wenn das GdP-Mitglied von den dienstlichen Bestimmungen des Landes NRW in der gültigen Fassung betroffen ist und diese Bestimmungen Regelungen über das Besitzen und Führen von Schusswaffen und Waffen (Reizstoffsprühgeräte) außerhalb des Dienstes enthalten.


  • 50.000 € bei Vermögensschäden


  • 5.000 € bei Schäden aus Abhandenkommen von Sachen


  • 50.000 € bei Schäden aus Abhandenkommen von Dienstschlüsseln

Die Leistungen werden auch bei einem Auslandseinsatz aufrechterhalten. Abhandenkommenschäden, die in Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.


Regresshaftpflichtversicherung 

Gegen Regressforderungen des Dienstherrn, die sich u. a. aus dem Führen von Polizeifahrzeugen, Polizeibooten, Polizeihubschraubern, Polizeihunden ergeben, ist im GdP-Mitgliedsbeitrag eine Regresshaftpflichtversicherung mit folgenden Leistungen je Ereignis inbegriffen:


  • 200.000 € bei Personenschäden


  • 100.000 € bei Sachschäden


  • 100.000 € bei Vermögensschäden



Sterbegeldbeihilfe

Sie wird gewährt bei


  • Tod des Mitglied


  • Tod des Ehepartners

Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk NRW, zahlt pro Sterbefall bis zu 410,00 Euro.


Unfallversicherung bei Sonderkuren 

Versicherte Personen sind alle Teilnehmer der NRW-Sonderkuren (Gesundheitliche Vorbeugungsmaßnahmen des IM NRW für Wechselschichtdienstleistende), die vor Kurantritt schon GdP-Mitglied in NRW waren. Die Höchstdauer einer Sonderkur beträgt pro Teilnehmer vier Wochen.

Versicherungssumme:


  • 3.068 € bei Unfalltod


  • 16.694 € bei Unfallvollinvalidität


  • 25,56 € Krankenhaustagegeld


Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet; höchstens jedoch für ein Jahr vom Unfalltage an gerechnet.


  • Genesungsgeld


Das Genesungsgeld wird im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld gezahlt wird (höchstens jedoch für 100 Tage), in folgender Höhe gewährt:

  • 1. - 10. Tag: 100 % (25,56 €)
  • 11. - 20. Tag: 50 %
  • 21. - 100. Tag: 25 %


Mitgliederzeitung "Deutsche Polizei"

Die Deutsche Polizei

wird monatlich an die persönliche Anschrift geschickt. Sie ist mit vielen Fachartikeln und wichtigen Notizen aus NRW eine gute Informationsquelle für den polizeilichen Alltag.


Leistungsbroschüre zum Download


Mitgliedsbeitrag

Die Gewerkschaft der Polizei ist politisch unabhängig. Deshalb finanzieren wir unsere Arbeit ausschließlich durch die Beiträge unserer Mitglieder und nicht durch Zuwendungen Dritter. Damit ist sichergestellt, dass die GdP ihre politischen Forderungen an den Interessen ihrer Mitglieder orientiert und nicht an den wirtschaftlichen Interessen Anderer.

Der Mitgliedsbeitrag orientiert sich bei den aktiv Beschäftigten an den Einkommen, bei den Rentnerinnen und Rentnern und den Versorgungsempfängern an den Altersbezügen. Die Höhe liegt unterhalb von einem Prozent des Nettoeinkommens.

Der Mitgliedsbeitrag wird zeitnah zu den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst vom Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand an die Entwicklung der Einkommen der Beschäftigten angepasst.

Die Umstellung des allgemeinen Zahlungsverkehrs auf die europäischen Normen (Single Euro Payment Area – SEPA) erfordert, dass auch die GdP ihre finanziellen Aktivitäten anpassen muss. Dies betrifft natürlich in erster Linie den Einzug unserer Mitgliedsbeiträge mittels Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungsverfahren). Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.

Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums stellen wir ab dem 01. November 2013 auf das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren um. Im ersten Schritt werden wir die Mitglieder-Mandatsreferenznummer, den Monatsmitgliedsbeitrag und unsere Gläubiger Identifikationsn (DE42ZZZ00000468111) im Kontoauszug des Bankeinzuges zum 01. August 2013 mitteilen und auch den nächsten Abbuchungstermin vermerken.

Wir bitten um Überprüfung, ob alle Angaben noch aktuell sind und um Mitteilung, falls die Angaben fehlerhaft sind.

Die künftig wichtigen persönlichen IBAN-und BIC-Daten finden sich auf den Kontoauszügen. Bei der IBAN handelt es sich um eine Kombination der bislang verwendeten Kontonummern und Bankleitzahlbezeichnungen, die zukünftig als international einheitliche Kontonummer geführt wird. Die BIC ersetzt die nationalen Bankleitzahlen als international gültige Bankleitzahl.

Die bereits erteilte Einzugsermächtigung gilt für die SEPA-Lastschrift auch weiterhin. Sollten sich künftig Änderungen Ihrer Bankdaten ergeben, bitten wir darum, das bereitgestellte Formular zu nutzen und es uns per Post oder Fax (bitte keine Bankdaten per Mail versenden) zukommen zu lassen.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Namen des Geschäftsführenden Vorstandes.

Beitragsübersicht zum Download 

Beitrittsformular

Einzugsermächtigung SEPA

Merkblatt für studierende Neumitglieder

 

 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram